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whaco

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  1. Ist immer schwierig, wenn solche Themen z.B. aus dem Fratzenbuch hier in dieser Form gepostet werden, aber weitergehende Infos fehlen. Da wird einfach zuviel spekuliert. War es nicht LSEK, der mit Geco aus rumänischer Fertigung seine Glock gesprengt und von der RWS ersetzt bekommen hatte, da es bekannt war, dass es Fertigungsprobleme in Rumänien gab?
  2. Das habe ich nicht gesagt. Nur sprechen wir hier über einen Antrag eines Bundeslandes, dass erst einmal in den Innenausschuss übergeben wurde. Ob es dort noch diskutiert wird, oder hinten runter fällt, sollte der Innenausschuss neu formiert werden, da auch durch die BT Wahl Politiker und Parteien nicht mehr da sind, wissen wir nicht. Bedeutet, hier wird Panik geschürt, ohne eine wirkliche Grundlage dafür zu haben. Das bedeutet nicht, dass es keine Verschärfung geben wird, aber sollte es eine Verschärfung geben, muss erst einmal eine Gesetzesvorlage da sein und davon sind wir noch weit weg.
  3. Leute, noch ist nichts geändert worden und es steht in den Sternen, ob der Antrag tatsächlich tiefergehend diskutiert oder berücksichtigt werden wird.
  4. Die dpa Meldung hat es nie gegeben. War ein Fake https://www.bild.de/politik/inland/faeser-sollte-bleiben-gefaelschte-merz-meldung-sorgt-fuer-wirbel-67be0a1a556f52798cc42924
  5. Das ist soweit richtig…….dennoch wäre ein SPD geführtes IM nicht wirklich toll
  6. Könnte interessant werden https://www.merkur.de/politik/csu-und-spd-minister-unter-merz-diese-namen-stehen-auf-der-liste-von-cdu-zr-93590980.html Sollte Innen weiterhin in der Hand der SPD bleiben, können wir uns freuen
  7. Ich wiederhole mich, man. Muss die Plattform nicht verwenden. Eine TS Deep Bronze als Gebrauchtwaffe zu finden, wird eh sportlich
  8. Alter, was stimmt mit Dir nicht?
  9. Musst es ja nicht nutzen, Du kannst aber besser schauen, zu welchem Kurs Händler diesen Teile verkaufen.
  10. Schau doch mal bei Pro-Gun, der Auktionsplattform des VDB rein. Da könntest Du evtl. Preise finden und auch darüber verkaufen. Ist auf jeden Fall seriöser, als egun und Co.
  11. Bis zur Regierungsbildung kann noch viel Schaden angerichtet werden, egal welche Willensbekundungen da vorliegen
  12. Wie Du schon sagtest Clickbait. Und in diesem Forum einen Begriff wie Vereinsfürst zu verwenden, deutet eh in eine eher disrespektierliche Richtung
  13. Ich sage es nicht gerne, aber es ist diese Ausdrucksweise, die uns im Weg steht auch einmal ernst genommen zu werden. Es geht um Schulungen für Vereine für die Vereinsarbeit und das Ehrenamt vom Land Bayern. Das hat nichts mit Vereinsfürsten zu tun, ist auch nicht abwertend zu betrachten.
  14. Was hat ein Schulungsangebot mit Vereinsfürsten zu tun?
  15. Weil ein ziemlich kleiner Prozentsatz von Menschen andere Menschen mit Messers verletzt oder getötet haben, hat man der gesamten Bevölkerung das Führen bestimmter Messer verboten, das Mitführen von Messern auf Märkten, Sportberanstaltungen, usw. verboten, das Mitführen von Messern im öffentlichen Personenfernverkehr verboten, das Mitführen von Messern im ÖPNV (Hamburg) verboten.... Ja, ist klar..... Glaubst Du wirklich, das interessiert die in irgendeiner Form, wenn es darum geht ihre Ideologie durchzusetzen?
  16. Gesehen habe ich noch keine. In meinem alten Verein hatten wir aber eine Vereins WBK, die auf den Verein ausgestellt war und der Vorstand, sofern, waffenrechtlich berechtigt, war als Berechtigte Personen eingetragen.
  17. Jain, z.B. Firmen die gewerblich Eventschießen anbieten oder sonstige Events mit EWB Waffen außerhalb eines Vereins benötigen eine WBK, soweit mir bekannt. Sicherheitsdienste müssen auch eine Erwebsberechtigung haben, nur als Beispiel, um Dienstwaffen erwerben zu können. Ich sagte auch nicht, dass nur Vorstände eingetragen werden, sondern z.B. Ich wollte es nicht unnötig verkomplizieren
  18. Die Eintragung berechtigter Personen in eine WBK, ist z.B. für gewerbliche oder Vereins WBK´s erforderlich, die auf das Gewerbe oder den Verein ausgestellt wurden. z.B. im Fall einer Vereins WBK werden z.B. Mitglieder des Vorstandes als berechtigte Personen eingetragen. Diese Berechtigten erhalten auch einen Vermerkt bei ihrer Behörde, wenn sie nicht von der selben Behörde betreut werden, die für den Verein zuständig ist, dass sie als berechtigte Person in einer weiteren WBK eingetragen sind. Damit gibt es auch keine Probleme, wenn Vereinswaffen z.B. nicht im Vereinsheim, sondern beim Vorstand aufbewahrt werden. Interessant z.B. bei SLGn des BDMP oder Schießsportgruppen des BDS oder der DSU, etc. Also immer dann, wenn kein eigenes Vereinsheim vorhanden ist und man irgendwo eingemietet ist.
  19. Und Du dann unmittelbar disen §§ im zufällig in der Hand haltenden WaffG- Buch nachschaust und den erfundenen §§ direkt widerlegst?
  20. Bei mir hängen Bögen einfach an der Wand oder liegen auf einem Stuhl…….da stellt sich die Frage gar nicht erst……😂
  21. Seit wann werden Bögen im Waffengesetz geregelt? Armbrüste ja, aber Bögen nicht
  22. Der VDB wird rein gar nichts verändern
  23. Bei den Formularen gibt es im Regelfall keine Meinungen, sondern ein mit den Behörden und Verbänden abgestimmtes Verhalten und Vorgehen, so auch wie die Formulare inhaltlich auszusehen haben.
  24. Ich kenne keinen Verband, der Bescheinigungen für Personen ausstellt, die nicht Mitglied im Verband sind. Die meisten Verbände stellen Einzelmitgliedern auch keine Bescheinigungen aus (für Bedürfnisse). Im BDMP muss gegenüber dem LV angegeben werden, seit wann der Antragsteller Mitglied in der SLG (BDMP Verein) ist. Eine SLG im BDMP, die seit Jahren nur non den eV Status haben müssen, muss bei SLG Gründung angeben, on welchem LV sie organisiert sein wollen, im Regelfall in dem Bundesland, in dem die SLG auch ansässig und registriert ist, muss aber nicht. Im BDS dürfte es vergleichbar sein. Hier wurde ich auch darauf aufmerksam gemacht, als Einzelmitglied keine Bedürfnisbescheinigungen. Meiner laienhaften Kenntnis nach, wer nicht in einem Verein oder Verband organisiert ist, muss selber der Behörde die Sportschützeneigenschaft nachweisen, wie ist spannend, denn ohne Mitgliedschaft, auch keine Wettkampfteilnahmen, relevant bei Überkontingentwaffen. Aber ein Jurist sollte doch in der Lage sein, diese Fragen anhand entsprechender Fachlektüre selber klären zu können.
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