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tuersteher

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  1. Besser wäre das Schloss an der Zargesbox. Die ist dann mit Schloss eher ein verschlossenes Behältnis als eine Leder-Scheide.
  2. Am besten in den "Hamburger Kasten" legen. Viel Schwachsinn für ein Gesetz, welches den nicht gewalttätigen Normalbürger nach dem damaligen "Willen des Gesetzgebers" gar nicht (be)treffen sollte.
  3. Kann man so machen, bringt aber zum führen nach §42a genau soviel wie ohne Schloss.
  4. Der Urheber des Unsinns ist Pistorius! Sollte jeder im Kopf behalten, der sich überlegt diesem zu dienen.
  5. Und da ist das Gesetz recht klar. Die Exekutive und Judikative wird daraus aber trotzdem machen was auch immer die Personen dort entsprechend ihrer ideologischen Ausrichtung als Ergebnis sehen wollen.
  6. Ist halt (bei manchen Leuten) absolut unerwünscht, wenn man darauf drängt, dass ein Interessensverband die Interessen seiner Mitglieder vertritt. Ich verstehe natürlich, dass das unerhört ist und entsprechend der woken Ideologie sofort gecancelt gehört!
  7. Auch wenn die Gesetze laut @ASE nur für Volljuristen und die wenigen "Erleuchteten" da sind, da andere Menschen diese sowieso nicht verstehen können, wäre es Hilfreich bei solchen Aussagen immer die Fundstelle anzugeben.
  8. fruit of the poisonous tree In den USA ja, aber in DE?
  9. Damit stelllt sich zwingend die Frage, für wen (diese) Gesetze da sind?!
  10. Weder der Status "Angler" noch die Tätigkeit "Angeln" oder "Autofahren" steht im Gesetz. Das Führen ist laut Gesetz nicht verboten, wenn "ein berechtigtes Interesse" vorliegt. Und das ist der Fall "wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit ... einem allgemein anerkannten Zweck dient". Und ich wüsste nicht, warum die Fahrt zum Angeln nicht in Zusammenhang mit dem Angeln stehen sollte, bzw. warum das Angeln kein sozial anerkannter Zweck sein sollte. Zusammen mit der Aussage, dass ein nicht gewalttätiger Bürger durch dieses Gesetz nicht belastet werden soll und es nicht der Kriminalisierung von Normalbürgern dient, eigentlich eine klare Sache - könnte man meinen.
  11. Und das von einem Gerichtsjünger der sonst immer die teleologische Auslegung predigt: Die offizielle Aussage des verantwortlichen Ministers bei der damaligen Verschärfung war, dass dieses Gesetz gegen Gewalttäter gerichtet ist und der Normalbürger dadurch nicht belastet oder kriminalisiert werden soll ... Aber F-Luftdruckwaffen die vor dem Juli zugelassen wurden sind natürlich nicht erlaubnispflichtig, weil ja das BMI (also die Exekutive) das entgegen dem Wortlaut des Gesetzes so behauptet.
  12. Nächstes mal kann er dann dieses Filetiermesser nehmen: https://gogun.de/1001200 Ist zwar sauteuer, aber wenigstens (noch) ohne Probleme offen führbar (zumindest rechtlich gesehen).
  13. Es würde reichen, das Eigentum (Art 14 (1) GG) zu gewährleisten und damit als Bedürfnisgrund zu aktzeptieren. Hier gibt es sowieso eine extreme Schieflage und Benachteiligung. Denn aktuell wird das Eigentum m.E. nicht gewährleistet.
  14. Vorsich. Fakten und Begründungen werden von den Verbotsfanatikern hier im Forum abgelehnt! Kaum geschrieben, und schon kommt einer davon aus seiner Ecke gekrochen: https://forum.waffen-online.de/topic/483826-evaluierung-waffenrecht-stellungnahmen-der-verbände/page/7/#findComment-3879486
  15. Einmal nicht genau über die aktuellste Gesetzesverschärfung im Bilde kann schon ausreichen. Wenn es verfolgt werden würde, könnte es aktuell für den Besitz einer 7,5J Luftdruckwaffe mit F im Fünfeck ohne Erlaubnis schon soweit sein. Daher wäre es sicherlich "absolut in Ordnung" wenn die Besitzer einer solchen Waffe jetzt ihre WBK abgeben dürften. Vor allem würde es da netterweise auch viele Zeitgenossen mit einer fragwürdigen Gesinnung (also genau die Richtigen) treffen - wie man zahlreichen Beiträgen hier entnehmen kann.
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