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tuersteher

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  1. Denen hat man gerade erst am Bahnhof ihr schweizer Taschenmesser abgenommen und sie warten auf ihre Verurteilung. Sicherlich sind die ganz begeistert, für die Verursacher derartiger Umtriebe ihren Kopf hinzuhalten.
  2. Das spräche für ein Miliz-System wie in der Schweiz. Niemand greift mit herkömmlichen Mitteln ein Land an, wenn hinter jeder Tür bewaffnete Bewohner sitzen. Aber man forciert ja eine absolut wehr- und hilflose Bevölkerung. Kein Wunder, wenn die dann nach all der Propaganda in Todespanik ausbricht, wenn sie eine dieser "bösen" Waffen abseits eines Action-Films auch nur im Ansatz zu Gesicht bekommt.
  3. Da ist sehr viel zu finden. Und das aus gutem Grund! Falls jemand die parallelen erkennt: Man hat dort damals den Leuten gesagt, gebt eure Waffen ab, denn wir (in diesem Fall die UN Truppen) beschützen euch. Danach standen die Blauheleme daneben und haben (auf Befehl hin sich nicht einzumischen) beim Völkermord zugeschaut. Verständlich, dass die Überlebenden danach Waffen haben möchten. Egal ob legal oder illegal.
  4. Nicht alles findet den Weg in die Presse / ins Internet. Vor allem nicht wenn es nicht einem herrschaftlichen Zweck dient.
  5. TL;DR: Die (Rechts)Theorie ist super - also alles gut! Ob es in der Praxis dann ganz anders aussieht ist egal.
  6. Deshalb verliert man am Ende - falls man nichts anderes findet - zufällig eine Tüte Koks oder eine 9mm Luger Patrone, die man dan "zufällig" gleich wieder findet. Und schon ist die Aktion gerechtfertigt.
  7. Kommt darauf an, was das Ziel ist. Gefahrenabwehr oder Strafaktion.
  8. Auch. Zusätzlich habe ich diesen Thread gelesen, lese diesbezügliche andere Beiträge, lese Presseartikel und höre mir Erfahrungen von anderen Betroffenen an. Wenn ich natürlich die Augen ganz fest schliesse und nichts hören möchte (aka Ignoranz) dann ist alles ganz toll.
  9. Absolut genial: Die gekauften in dieser Sache (Anwälte) machen alles falsch, weil sie die Gesetzeslage nicht kennen. Die Richter sitzen da und lachen sich insgeheim ins Fäustchen, weil der gekaufte Experte das "Zauberwort" für den richtigen Paragraphen nicht auf den Tisch legt. Oder die haben genauswowenig Ahnung von Gesetzen wie diese Anwälte. Irgendwie behaupten die Juristen ja immer, sie hätten die Weiheit mit Löffeln gefressen und kein anderer würde soviel wie sie von der Rechtssprechnung verstehen. Deshalb braucht man auch unbedingt einen Anwalt und nur die absolut besten Juristen dürfen Richter werden. Tatsächlich sind handelt es sich dabei letztendlich zu oft um ahnungslose Stümper oder, viel schlimmere noch, auch nur um Verbrecher. Aber immerhin wissen die immer ganz genau, wie etwas zu interpretieren ist. Nur halt nicht, wenn es darauf ankommt.
  10. Das ist wie beim Arzt: Wenn da trotz vieler Untersuchungen keine Krankheit gefunden wird, dann wurdest Du einfach noch nicht gut genug untersucht. Ich meine, Waffenbesitzer sind ja bekanntermassen die kriminellsten, extremistischsten und radikalsten Subjekte in diesem Land. Da kann man nicht genau genug hinschauen. Irgend etwas muss sich letztendlich doch finden lassen.
  11. Doch, das muss alles immer wieder neu. Und ausserdem sind die 30 Jahre besonders schweirig, da ja die Daten nach einer bestimmten Zeit gelöscht werden müssen. Und wie vor einiger Zeit ein Gericht festgelegt hat bedeutet gelöscht, dass in der Datenbank eine gelöscht Marke zum Datensatz hinzugefügt wird. Da dauert natürlich alles etwas länger, wenn auch die so "gelöschten" Daten gesichtet werden müssen.
  12. Man braucht mit einem Erwerb auf gelbe WBK nicht warten, bis die Behörde ihre 7 Monate mit ... verbracht hat. Man kann erwerben und muss innerhalb von 14 Tagen melden. Also: Tag 1: Überlassen an Schützenkamerade. Tag 2: Vom Schützenkameraden erwerben. Ebenfalls Tag 2: Schützenkamerad meldet Erwerb + Überlassung. Schütze meldet Überlassung + Erwerb. Danach kann sich die Behörde Monate bis Jahre Zeit lassen, die ganzen Sachen einzutragen und die Gebühren abzugreifen. Natürlich könnte die Behörde auch vernünftig sein, und den Schützen gegen eine kleine Auflage einfach nicht zur Überlassung zwingen.
  13. Genau so! Kostet halt für die Aus- und Eintragung ein paar Euro, was aber maximal zweimal (nach 5 und 10 Jahren) in Ordnung sein sollte. Man muss nicht mal den Händler bemühen. Man kann die Waffe einfach einem Schützenkameraden verschenken, der einem die Waffe dann direkt wieder zurückschenkt (sofern 12/18 + Erwebstreckungsgebot bei beiden Schützen erfüllt sind). Spannend ist, was das entsprechende Amt mit dem Eintrag innerhalb von 14 Tagen macht, wenn die Waffe gerade mal einen Tag im Besitz war.
  14. Ich schrieb ja bereits - reine Theorie. Praktisch sind Bürger, wenn es gegen die Ieologie/Interessen einer Behörde / der Regierung geht meist als Opfer zu betrachten. Wobei ich bei meinen Klagen sowieso nur vor Gericht gegangen mit, wenn der Fall auf Basis der Gesetzte 120% sicher war. Hat mich in allen drei Fällen aber nicht vor dem Verlust geschützt und die obersten Instanzen (BVerfG / EuGH) haben sich weggeduckt. Im vorliegenden Fall der Sportschützin wäre ich gar nicht erst vor Gericht gegangen. Erstens mal hat sie den Fehler gemacht gegen das Gesetz zu verstossen (auch wenn keinem ein Schaden - ausser durch den Staat Regierung und Behörden letztendlich ihr selbst - enstanden ist) und sich erwischen zu lassen. Zweitens hat das Amt klargestellt hier nicht von der maximal möglichen Schädigung ihres Opfers (ja die Sportschützin ist das Opfer, auch wenn sie es herausgefordert hat) abzusehen. Ich hätte in diesem Fall meine Waffen an mich selbst im Ausland oder einen berechtigten in der Familie "abgegeben" und das Amt machen lassen. Wenn man schon 120% Fälle vor Gericht nicht gewinnen kann, dann so einen Fall erst recht nicht. Vor allem nicht mit einer maximal kompromisslosen, agressiven und feindlichen Waffenbehörde (*) als Gegner. (*) Wäre diese charakterisierung nicht richtig, dann hätte die Behörde es bei einer Verwarnung udn meinetwegen der Abgabe (vorübergehend bis zur Bedürfnisbestätigung) der fraglichen Waffe belassen. Immerhin war bis zu diesem Punkt niemandem ein Schaden entstanden, und es wäre dadurch auch in der Folge keinem ein Schaden enstanden. So hat die Behörde durch ihre Handlung und ohne jede Not eine massive Schädigung der Bürgerin verursacht!
  15. Das ist für das Opfer letztendlich egal. Zweite Instanz geht nur mit Anwalt und der war gut, an dieser Sache persönlich interessiert und mit 500 EUR/h auch teuer. Und gerade die zweite Instanz war unter unterirdisch (Instanzverlauf AG --> OLG --> BGH - wurde mir vom vom OLG allerdings, vermutlich weil es dort in der Vergangenheit schon Urteile die mir recht gegeben hätten gab, versperrt - -> BVerfG - hat die Klage dagegen nicht zur Entscheidung angenommen -). Egal - musste ich mir meine Kompensation eben selbst verschaffen. Ist eben das Recht des Stärkeren. Nochmal mache ich den Fehler jedenfalls nicht. Vermutlich ist er bekannter. Ich bin für die Öffentlichkeit ein Niemand, zahle dank hoher Einnahmen Steuern dass es kracht (Grenzsteuersatz + Bonus), habe keine Öffentlichkeit und es kräht kein Hahn danach was die Behörden mit mir anstellen. D.h. die können mit mir machen was sie wollen. Ich werde trotzdem nicht an die Öffentlichkeit gehen. Ich kann mir eine Kompensation für Unrecht auch anderweitig verschaffen.
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