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tuersteher

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  1. Ich hatte von geringen Mengen geschrieben. Diese können u.a. zu einer (geringfügig) verzögerten Reaktionensfähigkeit führen. Das kann im Strassenverkehr ein Problem darstellen - beim Waffentransport aber definitiv nicht. Denn nichts am Waffentransport (ungeladen) erfordert - im Gegensatz zum Strassenerkehr - eine schnelle Reaktion auf unvorhergesehene Ereignisse.
  2. Es gibt nicht für jeden der möglichen >> 1.000.000 Einzelfälle bereits ein genau darauf passendes Urteil, aber - die Fähigkeit zur Transferleistung vorausgesetzt - man kann die bestehenden Urteile durchaus extrapolieren und sehen wohin die Reise geht. Oder man verschliesst die Augen und hofft, dass der nächste Schlag den Nachbarn trifft (St. Florian Prinzip). Letztendlich ist jeder seines eigenen Unglücks eigener Schmied.
  3. Du kannst Dich auch gerne für die Einführung der Sharia einsetzen, wenn Dir ideologischer Fanatismus besser gefällt.
  4. Zusätzlich entspricht es mal wieder nicht der Realität, dass Alkohol in geringen Mengen im Verkehr kein Problem sein soll, beim Transport von Waffen aber schon. Tatsächlich ist ist es genau umgekehrt. Regeln soll(t)en auf der Realität basieren und nicht auf fanatischen Ideologien. Ausser wir sind hier beim IS.
  5. Verkehr und Alkohol ist weit mehr ein NoGo, als der Transport eines Stücks Blech/Plastik (einer ungeladenen Waffe). Komischerweise fordert niemand in diesem Fall ein Teilnahmeverbot am Verkehr im öffentlichen Raum für diesen Fall. Und das obwohl dort die realen Gefahren für Unbeteiligte weit höher sind. Um es klar zu machen: Beides muss nicht sein, aber ich finde die massiv unterschiedlichen Konsequenzen etwas befremdlich. Das lässt sich nur mit Ideologie und Fanatismus erklären.
  6. Wenn Du meinst, dass man jemandem der einen Schluck Bier trinkt und danach eine Waffe ungeladen transportiert direkt die Zuverlässigkeit entziehen muss, während er deutlich mehr trinken kann und trotzdem aktiv (auich zukünftig) am Verkehr teilnehmen (z.B. mit dem Auto) darf ...
  7. Dann wären bei uns im Kreis die Vereine auf einmal sehr leer. Ich würde schätzen, gut über 80% der Schützen können dann aufhören. Ach ja, und neue Vorstände bäuchte es dann ebenfalls!
  8. Koblenz 1 OLG 32 Ss 153/21
  9. Meine Bewertung hat sich auf Fakten und nicht auf Fanatismus bezogen. Natürlich werden Verbotsfanatiker praktisch jegliche Restspur von Alkohol sofort für ihren menschenverachtenden ideologischen Kampf gegen ihre Mitmenschen nutzen.
  10. Mal abgesehen vom Thema Alkohol und Auto fahren, finde ich die 0 Promille Grenze bezüglich der ungeladenen verpackten Waffe etwas schwachsinnig. Solange der Besitzer sich nicht gerade zugedröhnt hat (= Kontrollverlust), sehe ich hier kein echtes Problem. Das reale Problem sind auch hier wieder die Leute die ich als Verbotsfanatiker bezeichnen würde. Unabhängig davon trinke ich selbst keinen Alkohol, wenn ich Autofahre, Wiederlade oder mit Waffen umgehe. Das muss aber letztendlich jeder mit sich selbst ausmachen. Ich bin nicht das Kindermädchen für andere erwachsene Menschen.
  11. Dann stellt eine Kasse hin und die Getränke daneben. Das trägt sich bei zwei Vereinen hier in der Gegend von selbst. Die Getränke werden zum Selbstkostenpreis abgegeben. Trotzdem liegt oft mehr in der Kasse als geplant , d.h. manche Schützen runden einfach auf. Was zuviel ist kommt dann dem Verein/Schiessstand zugute.
  12. Es war bis zum aufkommen von Richtern mit einer bestimmten Ideologie noch allgemeiner Konsens, dass jemand keine tatsächliche Gewalt über eine Waffe erlangt (also sie erwirbt), der sie nur im Auftrag und unter der Kontrolle des Besitzers ungeladen in der Hand hält bzw- trägt.
  13. Sowas würde ich gerne mal in Wirklichkeit sehen. Ich habe selbst schon mal ein ZH verkanntet eingesetzt. Neben dem erhöhten Einpressdruck, der gleich ein Problem aufgezeigt hat, konnte man den Fehler danach auch optisch erkennen. Daher nehme ich an, dass ein seitlich / 90° eingesetztes ZH optisch auch erkennbar sein muss. Ein komplett falsch herum eingesetztes ZH erkennt man dagegen auf den ersten Blick am offenen Amboss.
  14. Falsch gesetzte ZH bemerkt man bereits beim Laden bzw. man sollte diese bemerken. Ich hatte auch mal eine .375 Mag (Fabrikmunition) im Revolver, da hat das Zündloch komplett gefehlt. Das merkt man dann tatsächlich erst beim Abschlagen - und danach an der verklemmten Trommel.
  15. Die "zuständige Stelle" wird uns sicherlich nicht mitteilen, ob er sich dort beschwert hat oder nicht. Datenschutz und so - die übliche Reaktion wenn man einer Behörde auf die Finger schauen möchte.
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