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tuersteher

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  1. Es gäbe hier auf diesem Gebiet, wenn man das Schweizer System zum Vorbild nimmt, einiges zu verteidigen. Das wird allerdings von den Regierenden nach besten Kräften unterbunden und die Bundeswehr hat jetzt auch nicht gerade die Organisationsstruktur die für eine Verteidigung geeignet wäre. Aber "wir" sollen ja auch nicht verteidigungsfähig werden, sondern kriegsfähig. So wie es aktuell in Deutschland aussieht gilt als beste Verteidigung eher, seine persönlichen Werte (Personen und Sachen) in Sicherheit zu bringen. Denn die grösste Gefahr für die Sicherheit der Bürger und ihre Werte kommt nicht von aussen, sondern von innen.
  2. Bei einem System analog zur Schweiz gebe ich Dir recht. In Deutschland frage ich mich allerdings, was die Bürger verteidigen sollen. Irgend etwas in Afghanistan? Die Uranförderung in Mali? Die Ukraine? US Interessen? Und wo auf der Welt und wie sollen die Bürger diese Interessen "verteidigen"? Über einen echten Nato Bündnisfall könnte man auch noch reden, aber den gab es bisher aus meiner Sicht noch nie.
  3. Ich hatte mich auf A-Waffen als einzige Option, einen Angriff zu verhindern, bezogen. Es wurde an anderer Stelle ja bereits ausgeführt, dass genügend Beispiele für Kriege zwischen Atommächten unter der Schwelle der totalen Vernichtung gibt. Zu den Kernwaffen in Deutschland: Hier wurde gerade erst die entsprechende Industrie heruntergefahren. Einer der Gründe, warum Statten mit Kernwaffen auch eine zivile Nutzung aufrecht erhalten ist, die Kosten einer rein militärischen Nutzung zu senken bzw. umzuverteilen. Das wird man in Deutschland so schnell nicht hinbekommen. Ich gebe Dir aber recht, dass eigene Kernwaffen unter eigener Kontrolle durchaus grossen aggressiven Feinde wie Russland, USA, China, etc. in ihren aggressiven Ambitionen etwas eimbremsen könnten. Ich vermute mal, der russische Krieg gegen eine Ukraine mit Kernwaffen wäre deutlich kleiner ausgefallen - falls er überhaupt so angezettelt worden wäre.
  4. Das ist wieder eine Utopie, die beispielsweise eine asymterische Kriegsführung nicht berücksichtig. D.h. wenn der Gegner B eine (personellen / finanziellen / ideologische) Unterstützung für terroristische Angriffe gegen A liefert, bleibt nur noch der atomare Gegenschlag. Wenn dann jedoch der terroristische Angriff unter falscher Flagge von einer Partei C geführt wurde trifft die Vernichtung von B den falschen, was dann die Vernichtung von A (und natürlich von C) rechtfertigt.
  5. Manche LuPi sind ekelhaft laut. Am besten auch gleich verbieten. Gibt ja auch noch die Lichtpistole bzw. das Lichtgewehr!
  6. Der Threadtitel ist ein perfekter Hinweis auch an alle "unsere" Verbotsfanatiker!
  7. Schon ausverkauft! Wie übrigens auch die Exportventile. Die Aufbewahrung ist für nicht WBK Inhaber übrigens unproblematisch, da die Waffen als Spielzeug <0,5J bis auf den Anschein nicht dem WaffG unterliegen. Das Führen des "Spielzeugs" hängt davon ab, ob man die Macht hat eine Anschein zu einer Feuerwaffe herbeizuargumentieren. Für den Schiesssport wäre es eine Möglichkeit, den Kindern neben dem Blasrohr Disziplinen anzubieten, ohne Probleme mit den dämlichen Altersgrenzen zu haben. So wie ich die Verbände kenne, werden die da aber in vorauseilendem Gehorsam dagegen (also gegen ihre Mitglieder) arbeiten.
  8. Wenn dann der Statistiker. Denn es ist klar dokumentiert, dass mehr Fehler passieren wenn weniger Sicherheitsfunktionen vorhanden sind, die missachtet werden müssen bevor es zum Problem kommt.
  9. Das ist zwar übertrieben, aber das Risiko für eine unbeabsichtigte Schussabgabe ist höher - denn Fehler passieren nunmal.
  10. Es ging darum, dass die BW eine für den geplanten Einsatzzweck/Nutzerkreis Sub-Optimale Pistole ausgewählt hat, die aber anscheinend wenigsten recht billig in der Beschaffung ist. Ich würde empfehlen, diese Pistole abseits von spezielle Einsätzen und besonders trainierten Nutzern ausschliesslich unterladen zu führen.
  11. Die 1% ist die Mindestreserve und die beschriebene Giralgeldschöpfung der Geschäftsbanken nennt sich Bilanzverlängerung. Nein theoretisch gibt es in Europa nur ein einziges unbegrenzt gültiges gesetzliches Zahlungsmittel, wobei der einzig sinnvolle und historisch auch exakt so umgesetzte Kontext in der Empfehlung der Kommission vom 22. März 2010 (2010/191/EU) zu finden ist. Leider wird die Umsetzung seit 10-20 Jahren ignoriert und die entsprechenden Gesetze (AEUV und die daraus abgeleiteten Regelungen) sind nur noch inhaltsleere Worthülsen. Faktisch kann ich mit Bargeld nur noch einen Bruchteil der Dinge machen, die ich mit Giralgeld machen kann. Deshalb ist es ja auchlaut Gesetz unbegrenzt gültig! Unbegrenzt gültig bedeutet also, es ist auf einen sehr engen Kontext begrenzt. D.h. faktisch ist Giralgeld das einzige unbegrenzt gültige gesetzliche Zahlungsmittel. Das "Recht" auf ein Basiskonto gilt nur für einen Teil der natürlichen Personen. Zusätzlich muss man dafür die Hosen herunterlassen und einen Vertrag zugunsten einer Bank unterschreiben, der dieser weitreichende Rechte einräumt. Daneben muss man als Dank für den Knebelvertrag regelmässig eine ordentliche Summe auf den Tisch legen. Macht man das nicht, dann kann man dieses "Recht" in der Pfeife rauchen. Dafür bekommt man das oben genannte Giralgeld, welches letztendlich nur eine Zahl in einer Bilanz ist, die letztendlich ein sehr sehr sehr begrenztes(!!!) Recht auf Auszahlung des Guthabens (eigentlich nur ein theoretisches Recht, welches niemals durchgesetzt werden kann!!!) in Form des gesetzlichen Zahlungsmittels darstellt. Dieses gesetzliche Zahlungsmittel ist jedoch, wie oben bereits ausgeführt, nur noch eine leere Worthülse. Und damit schliesst sich dann der Kreis.
  12. Beispielsweise bei den Bedingungen, die Du dafür - gegenüber einem privaten Unternehmen - aktzeptieren musst.
  13. Das funktioniert praktisch schon lange nicht mehr. Das einzige was bis vor ca. 4 Jahren noch funktioniert hat ist, auf die Zwangsvollstreckung zu warten und dann das Geld in Bar zu übergeben. Das funktioniert inzwischen aber auch nicht mehr - der Gerichtsvollzieher weigert sich nämlich inzwischen, das einzige unbegrenzt gültige gesetzliche Zahlungsmittel anzunehmen.
  14. Seit wann zwingt das ZKG die Bürger, sich ein (Basis)Konto zu kaufen?!
  15. Den Teil würde ich im AEUV und den daraus abgeleiteten Erläuterungen gerne mal sehen. Auch das Gesetz welches ein Basiskonto ezwingt wäre mal sehr interessant zu sehen.
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