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tuersteher

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  1. Die meisten Schlösser der 0er und 1er Schränke haben 6-stellige Codes. Es dürfte über längere Zeit kein Problem sein, so einen Code herauszubekommen, wenn man im selben Haushalt eng zusammen lebt und nicht gerade paranoides Misstrauen gegenüber den anderen Haushaltsmitgliedern herrscht. Ich halte den Schlüssel für die bessere Lösung, wenn dieser Schlüssel mitgeführt wird. Im Gegensatz zu den Zahlenschlössern ist dort das unbemerkte Öffnen in Abwesenheit des Besitzers praktisch nur mit hohem Aufwand möglich. Da unsere Behörden und Gerichte das jedoch nicht mehr wollen und sie versuchen, einem daraus einen Strick zu drehen, habe ich praktisch trotzdem Zahlenschlösser. Mir ist aber bewusst, dass ich damit gegenüber meiner Frau und Kindern keine Absicherung der höchsten Sicherheitsstufe, die auch für irgendwelche Atomwaffen taugen würde, hinbekomme. Meine Frau hat aber bisher allerdings keinerlei Interesse an den Waffen gezeigt und die Kindern haben einen Jagdschein und können daher sowieso jederzeit eine Waffe ausleihen. Das Thema wird komplett überbewertet. In den meisten Fällen wäre ein abgeschlossener Blechschrank absolut ausreichend. Diese Tresorpflicht ist eine reine Schikanemassnahme, die wenig bis nichts zur tatsächlichen Sicherheit beiträgt. Auch in anbetracht der Tatsache, dass in der deutlich geringer abgesicherten Garage ein 2t schweres "Massenvernichtungsmittel" steht, mit dem man vermutlich mehr Schaden anrichten kann, als mit den Schusswaffen.
  2. Im Mittelalter mussten die Angeklagten auch beweisen, dass sie keine Hexen waren. Nur um diese Vorgehensweise mal richtig einzuordnen ...
  3. Ist halt beim Waffengesetz so, dass moderne rechtsstaatliche Prinzipien wie "keine Sippenhaft" nicht gelten. Gerade beim elektronischen Zahlenschloss ist es für entsprechend ambitionierte Mitbewohner ein leichtes, den Code herauszubekommen. Geburtstage kennen, "Über die Schulter schauen", eine kleine Kamera irgendwo positionieren, einen UV-aktiven Marker auf die Tasten geben - Möglichkeiten gibt es gerade innerhalb der Familie bzw. des eigenen Haushalts viele.
  4. Ich ebenfalls. Preislich können die RRA Waffen/Wechselsysteme aber durchaus mit den lokalen Herstellern mithalten - sind also nicht gerade günstig. Über die Qualität kann ich mich bei meinem RRA WS allerdings nicht beklagen.
  5. ... für die darin eingetragene Schusswaffe ... Da steht nicht für den Schalldämpfer, für den Wechsellauf, Wechselsystem, für den Verschlussträger oder irgendwelche anderen Teile. Man kann sich natürlich auch selbst das Leben schwer machen und sich auf den Standpunkt stellen, alles was nicht dort steht ist verboten. Dann dürftet ihr mit euren Waffen aber effektiv gar nicht mehr schiessen, denn das Öffnen des Verschluss einer Schusswaffe ist im Waffengesetz nicht explizit erlaubt.
  6. Ich halte es für mich immer so: Nicht fragen, sondern an das Waffengesetz halten. Und das sagt, Erwebsmeldung binnen zwei Wochen nach übergang der tatsächlichen Gewalt (Erwerb). Da es keine halbe/eingeschränkte tatsächliche Gewalt im Waffengesetz gibt, kann ich mit der Waffe auch zum Schiessstand bzw. als Jäger in den Wald gehen. Man sollte die Behörde nur fragen, wenn über die im Waffengesetz sowieso erlaubten oder nicht geregelten Dinge hinausgehen möchte. Ist etwas laut Gesetz erlaubt oder nicht geregelt, dann kann man mit einer Nachfrage nur verlieren. Denn wenn die Behörde dann nämlich ein explizites Verbot ausspricht, dann hat man verloren und müsste den Weg über den rechtmittelfähigen Bescheid und die Gerichte gehen.
  7. Beispielsweise, wenn ein Jäger dem anderen für ein Foto die Waffe in die Hand gibt. Zumindest wenn der andere keine jäger ist, würde derjenige ja laut Urteil die tatsächliche Gewalt erlangen. Also schnell die Überlassung und den Erwerb melden und gleich danach die Rücküberlassung und den entsprechenden Erwerb melden.
  8. Du meinst also ich erlange über jede Waffe, die ich beim Händler in die Hand nehme, die tatsächliche Gewalt - erwerbe sie also?! Gut, ist (D)eine Meinung - meine nicht!
  9. Ja, ja, diese ... Richter mit ihrer "kreativen" Neuinterpretation der tatsächlichen Gewalt. Tatsächlich erwerbe ich die Waffe im Laden erst, nachdem ich sie geprüft habe und die Zahlung abgeschlossen ist. Davor gehört sie dem Händler und ich übe genauswenig die tatsächliche Gewalt darüber aus, wie für alle anderen Waffen im Laden, die ich eventuelle auch in die Hand nehmen kann ohne sie zu erwerben.
  10. Das Problem ist nicht die Behörde, das Problem sind (manche) Händler. Würden diese sich einfach an das Waffengesetz halten (§10 Abs3 wurde ja zitiert), dann wäre das kein Problem.
  11. Und ich möchte keine Waffen in den Händen von Verfassungsfeinden. Tja - da müssen wir wohl damit leben, dass keiner von uns bekommt was er möchte.
  12. Der Fehler lag aus meiner Sicht auch beim Händler! Die Erlaubnis zum Munitionserwerb gilt für die Waffe und nicht für irgendwelche Waffenteile. Damit gibt es keinen Grund, das anders als bei .357 Mag vs. .38 Spl zu handhaben. Ich habe so übrigens vor einigen Jahren .22 lr für mein Wechselsystem bekommen, obwohl ich nur einen Munitionserwerbeintrag für die 9mm Waffe habe.
  13. tuersteher

    Schallschutztunnel

    Das Thema "Finger am Abzug, obwohl man nicht im Ziel ist" hatten wir kürzlich bereits in einem anderen Thread. Und aus meiner Sicht ist da auch nicht das "böse" niedrige Abzugsgewicht verantwortlich sondern ausschliesslich der Schütze. Gibt aber offensichtlich auch andere Meinungen.
  14. Siehst Du, die grosse Masse hält sich eben nicht an die Regeln - wie Du selbst geschrieben hast. Nur an die vernünftigen, und die heisst hier "angepasste Fahrweise". "Man" (= die Verantwortlichen) hat tatenlos zugesehen. Nachdem man den Betroffenen etwas anderes versprochen und sie zusätzlich noch entwaffnet hat. Gewisse parallelen zu den aktuellen lokalen Umtrieben (Stichwort: Waffenverbotszonen) lassen sie da bereits erkennen.
  15. Meine Aussage ist natürlich verkürzt. Die Verbote, die tatsächlich sinnvoll sind (Raub, Mord, etc.) werden tatsächlich von den meisten Menschen beachtet - selbst dort wo gerade keine Gesetze mehr gelten. Irgendwelche wilkürlichen Einschränkungen (worunter grob auch die "opferlosen Taten" fallen) dagegen nicht.
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