Natürlich zum "vom Bedürfnis umfassten Zweck". Meiner ist das testen der geladenen Patronen (wobei ich sicherheitshalber bei der Büchse den Schlagbolzen entferne - aber geladen ist trotzdem geladen, ob mit oder ohne Schlagbolzen). Es gibt aber auch noch tausend andere Gründe die Waffe zu Hause zu laden, die man diesem Bedürfnis zuordnen kann.
Ich muss gar nichts machen. Trotzdem teste ich Stichproben meiner fertigen Patronen aus Sicherheitsgründen. Das ist aber meine Sache und nicht die irgendwelcher möchtegern Verbotsfanatiker mit ihren feuchten Träumen.
Er darf selbstverständlich die Waffe ohne entsprechenden Waffenschein nicht führen. In seinen eigenen Geschäftsräumen kann er die Waffe rechtlich allerdings auch gar nicht führen. Waffengesetz lesen (und verstehen) hilft dabei, zu verstehen warum das unmöglich ist. Hinweis: Der entsprechende Satz im Waffengesetz fängt an mit "führt eine Waffe, wer ...".
Der Waffenhändler kann allerdings in seinen Geschäftsräumen diversen andere Arten des Umgang mit einer Waffe ausüben, die im Waffengesetz nicht ausgeschlossen werden. Beispielsweise kann er sie besitzen, mit sich herumtragen, sie aufbewahren etc. Ja, Natürlich zum einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck. Was das alles beinhaltet muss er dann selbst definieren, denn das Waffengesetz macht das nicht.