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TT01

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  1. WaffVwV auf dieser Grundlage: Aha... Der aufgrund der obigen Ermächtigungsgrundlage bindende Fragenkatalog des Bundesverwaltungsamtes sagt im Vorwort auf Seite 3: Für die Sachkundeprüfung sollten ausschließlich Fragen aus diesem Katalog verwendet werden. Prüfungsausschüsse können im Einzelfall darüber hinausgehende Verständnisfragen stellen. Die Möglichkeit für Schießsportverbände, verbandsspezifische Fragen z.B. zur jeweiligen Sportordnung oder anderer verbandsinterner Regelungen zu stellen, bleibt hiervon unberührt. Diese Fragen sind jedoch zu separieren und haben keinen Einfluss auf Bestehen oder Nichtbestehen der bundesweit gültigen Sachkundeprüfung. D.h. was die Verbände mit ihren Ausbildungsrichtlinien machen können sie gerne tun, aber mit der bundesweit gültigen Sachkundeprüfung und deren Prüfungsinhalten hat das nur insofern eingeschränkt etwas zu tun, als dass es zeitgleich und im Rahmen der gleichen Prüfung abgefragt wird, aber mit dem Bestehen ebendieser nichts zu tun haben soll darf. Hast Du denn mal den "DSB" Fragenkatalog mit dem BVA Fragenkatalog verglichen? Ich habe da so eine bestimmte Vermutung...
  2. Die WaffVwV sagt dazu: 7.4 Die Prüfung der Schießfertigkeit umfasst den Nachweis der sicheren Handhabung von Waffe und Munition im Zusammenhang mit der Schussabgabe; der Nachweis eines bestimmten Trefferniveaus ist ebenfalls abhängig von dem mit dem Bedürfnis geltend gemachten Zweck. So müssen Sportschützen ein bestimmtes Trefferniveau nicht erreichen, wohl aber Personen, die die Waffe führen wollen. Bei Waffensammlern, die keine Munitionserwerbsberechtigung besitzen (siehe auch Nummer 10.10), kann ggf. auf den Nachweis von Schießfertigkeiten verzichtet werden. Was die Sportverbände in ihrer fragwürdigen Sachkundeausbildung daraus machen, sei mal dahingestellt, aber das ist zumindest die Vorgabe, die freie Lehrgangsanbieter haben, deren Lehrgänge für den Sachkundenachweis für Sportschützen gleichwertig anerkannt wird, auch wenn das einigen Verbänden und Verbandsfunktionären nicht immer gefällt. Insofern doch, bei Sportschützen reicht der sichere Umgang, ein in irgendeiner Art definiertes "Trefferniveau" ist behördlich nicht gefordert. Ob gar nicht treffen einen sicheren Umgang darstellt, ist dann etwas, das man überdenken kann...
  3. Im Sinne von Du verstehst es nicht?
  4. BeschG, §40 Abs. 4 WaffG.
  5. Damit mag ich vielleicht beim einen oder anderen anecken, aber so wie historische Beschuss-, Reparatur-, Instandsetungs- und Übernahmestempel Teil der Waffengeschichte sind, sind letztendlich andere aktuell gesetzlich oder behördlich geforderte/notwendige Markierungen Bestandteil der Waffengeschichte, sei es nun moderne Beschussstempel oder solche Markierungen, würden sie denn gefordert werden.
  6. Das umfassen die Genehmigungen, die ich gesehen habe und die ich habe ebenfalls. Auch da: Kein Markieren gefordert.
  7. Dann betrifft das genau diesen einen Sammler, aus welchem Grund auch immer. Alle anderen BKA-Genehmigungen die ich kenne und auch meine eigene fordern/fordert so etwas nicht.
  8. Er hat keine Ausnahmegenehmigung. Er hat seinen Altbesitz seiner lokalen Waffenbehörde angezeigt und von dieser eine Anzeigebestätigung erhalten. Damit ist für ihn das Verbot nicht wirksam. Die kaufende Person benötigt heute für den Erwerb eine Ausnahmegenehmigung, die gibt es vom BKA. Das Problem daran ist: Die meisten BKA Ausnahmegenehmigungen zum Neuerwerb die ich kenne, erlauben nur den Erwerb von Händlern mit entsprechender Ausnahmegenehmigung. Nicht den Erwerb von Privatpersonen, nicht den Erwerb von Nichtinhabern einer Ausnahmegenehmigung (denn nur die unterliegen der Meldepflicht gegenüber dem BKA und die wollen wohl gerne wissen, was von wem zu wem geht). Es mag sicherlich auch Ausnahmegenehmigungen geben, die den Erwerb von Privat erlauben. Ich gehe sogar davon aus, dass diverse Händler soetwas haben. Wie CZM52 sagt, wenn die Genehmigung passt, dann geht das. Viele werden nur eben nicht passen.
  9. Warum dauernd hinfahren? Zum melden reicht eine schriftliche oder elektronische Anzeige: Für den Akt des physikalischen Austragens aus der Waffenbesitzkarte kann man natürlich mit der Behörde abweichende Fristen abstimmen, wenn die mitspielt. Da müssen es aber letztendlich auch keine 4 Wochen sein, denn der für die Behörde wichtige(re) Schritt der NWR-Aktualisierung über den Verbleib und die Kontrollmöglichkeit der Ordnungsmäßigkeit des Erwerbsvorgangs sind durch die schriftliche/elektronische Anzeige schon gegeben.
  10. Ja, hätte man in Deutschland doch nur eine Dokumentations- und Nachweismöglichkeit, wann man welche Waffen von wem gekauft hat und die für Behörden glaubhaft wäre... Wohl nicht für eben-solche...
  11. Ich würde an Deiner Stelle mein Geld zurückfordern...
  12. Ist ja Deine Zuverlässigkeit...
  13. Das macht selbstverständlich einen Unterschied. Nein, ich habe die Aussage nicht von einem der Veranstalter. Die sind am Ende nur Bittsteller. Die Aussage kommt von denen die die Veranstaltung auf ihrem Gelände nicht mehr zulassen. Also, auf keinem Gelände mehr, das ihnen unterstellt ist. Und damit ist diese Veranstaltung und jegliche Versuche anderer ihrer Art schlichtweg gestorben. Und weil die Bundeswehr so etwas erst recht nicht mehr unterstützt, selbst wenn sie jetzt nicht vollkommen mit sich selbst beschäftigt wäre, wird das auch anderweitig nichts mehr. Doch, das kann man. Genauso wie den "professionellen" YouTube Hampeln, denen vollkommen das Feingefühl fehlt. Genauso wie bei den Veranstaltern irgendwann Gier das Hirn gefressen hat. Wir sind hier nicht in den USA und wenn man meint, das hier so wie da machen zu können, dann liegt man damit falsch. Und hat damit letzten Endes eine eigentlich mal tolle Veranstaltung beerdigt. Aber scheinbar will man das so, und daher ist es halt so, wie es ist.
  14. Deiner Meinung nach. Derer Meinung nach, die für diese Veranstaltung ihr OK geben müssen, offensichtlich nicht. In dieser Art, Form und Weise? Und ich habe den MKP noch besucht, bevor es Aussteller gab und mehr Touristen als tatsächliche Soldaten und Reservisten. Ausreichend valide. Aber wer sich etwas anderes einreden mag, der kann das ja gerne tun.
  15. Der Veranstalter war der Meinung, da Firmen eine Marketingplattform bieten zu müssen und irgendwelche YouTube-Helden waren der Meinung, davon entsprechend reisserisch "berichten" zu müssen. Das hat der US-Army so gut gefallen, dass sie gleich ganz heiss drauf waren, das nie wieder zu unterstützen. Da kann man sich also bei ADHS-Mo und Schmeisser & Co. bedanken...
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