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TT01

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  1. Es kommt auf das an, was im Gesetz steht. Das findet sich in meinem Zitat. AKA Geschwafel. Doch, kann man. Die Frage einzig unklärbare Frage ist halt, ob alle paarhundert Waffenbehörden das dann auch verstehen und korrekt handhaben.
  2. Anlage 2, Abschnitt 2, Unterabschnitt 1: "Erlaubnisfreier Erwerb durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte (unbeschadet der Anzeige- und Eintragungspflichten nach den §§ 37a und 37g) 2.1 Wechsel- und Austauschläufe gleichen oder geringeren Kalibers einschließlich der für diese Läufe erforderlichen auswechselbaren Verschlüsse (Wechselsysteme);" Damit kann die Behörde gerne eintragen, für welche Waffe Du dieses Wechselsystem erworben hast. Da der Erwerb (und Besitz) aber erlaubnisfrei ist, kannst Du das Ding natürlich auch auf andere passende Systeme packen. Im Gesetz steht nirgends, dass dieses System dann exclusiv nur für diese eine Waffe genutzt werden darf. Wenn man es genau nimmt, darf es allerdings nur auf die Gehäuseunterteile von Waffen gleichen oder größeren Kalibers. Ein bedürfnisfrei und damit erlaubnisfrei erworbenes 9mm Wechselsystem auf eine .223 oder .22er Büchse zu packen, ist zumindest nach Gesetzeswortlaut nicht OK, die Erlaubnisfreiheit gilt nur für Waffen gleichen oder geringeren Kalibers. Hast Du für das gleiche Wechselsystem ein separates Bedürfnis nachgewiesen, darfst Du es mit anderen eingetragenen Gehäuseunterteilen zusammenstecken. Also: Deine Nr. 1, mit Einschränkungen.
  3. Wie kommst Du auf die Idee, für die Langwaffe kein Bedürfnis zu brauchen? "Langwaffe 9mm Luger" klingt jetzt nicht nach Repetierer. Und damit's gleich jemand gesagt hat und das vom Tisch ist: In der Sachkunde gepennt?
  4. Ja, doch, geile Tipps hier... Jau, vor allem Du...
  5. Stimmt, da steht's auch:
  6. Und einfach mal den offiziellen Fragenkatalog des Bundesverwaltungsamtes vorlegen und fragen, wie das denn alles so zusammenpassen kann, ist nicht möglich?
  7. Und wenn Du dann abgenommen hast und reinigst, lässt Du Deine Langwaffe zur Kurzwaffe umschreiben? Oder ist sie in einem Kaliber unter 6,3 mm und wird dann sowieso zur verbotenen Kurzwaffe? Die einzige richtige Antwort (BKA) wurde schon genannt, und deren Antwort ist bei der Schnürsenkellösung absehbar.
  8. Seine Genehmigungsbehörde erstellt Feststellungsbescheife?
  9. Das Ding über einen deutschen Händler zu beziehen geht nicht? Oder ist es nur "zu teuer"?
  10. Sind die Widerstandsgrad I?
  11. Das wäre schön. Aber beeindruckenderweise liegen diverse Forumsmitglieder, die entweder besonders viel posten oder dies auch noch besonders "laut" und rüpelhaft machen, überdurchschnittlich oft falsch. Und da das hier WO ist und alles, insbesondere das Richtige, angezweifelt wird, hier die Matrix für die Einordnung zwar nicht aller aber doch wohl der meisten Waffentypen zur zugehörigen waffenrechtlichen Erlaubnis: https://xwaffe.de/Matrix_20230801.pdf Wenn man da z.B. mal nach "Unterhebelrepetierflinte" sucht wird man ganz überrascht von der Farbe der Zeile sein. Oder halt auch nicht.
  12. Auch eine Unterhebelrepetierflinte hat einen glatten Lauf und gehört daher nicht auf Gelb. Was nicht bedeuten muss, dass nicht irgend eine ahnungslose Waffenbehörde das einem ahnungslosen oder skrupellosen Schützen so einträgt, wenn er das beantragt. Aber zumindest ein Händler sollte das (spätestens heute, nachdem sich anfängliche "Verwirrung" gelegt hat) so nicht mehr verkaufen.
  13. Die einzige "Obrigkeit" auf die der Schwätzer hört, ist Führer Putin. Den kannste getrost ignorieren, egal was er von sich gibt, da vergeudest Du sonst nur Deine Lebenszeit.
  14. Oder es wird die Meinung bestätigt, dass WO Nutzer nicht unbedingt die Hellsten sind. Weil es für Dich zu hoch ist, dass es auch Personen mit BKA Ausnahmegenehmigungen für verbotene Waffen gibt? Die interessieren sich entgegen Deiner Meinung durchaus für gesetzeskonforme Aufbewahrung.
  15. Siehe hierzu auch §45.3 Waffengesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__45.html Und auch Nummer 45.3.1 der Waffenverwaltungsvorschrift: https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_05032012_BMJKM5.htm
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