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TT01

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  1. Ich habe im obigen Beitrag nicht von Platten geredet, sondern mich auf die oben angesprochenen Hohlkammerblöcken R9050 bezogen. Aber die Abnutzungsgeschichte ist für die ganzen Gummigranulat-Produkte in etwa gleich, insofern ergibt es natürlich auch bei Platten Sinn, die komplette Fläche zu nutzen. Allerdings nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Schießstandsachverständigen. Es hilft nix, ein bisschen Geld zu sparen und zu weit abgenutzte Platten durch Drehen weiterzunutzen, wenn der Rückprallschutz nicht mehr gegeben ist. Das kann dann im dümmsten Fall ziemlich viel kosten...
  2. Der Hersteller gibt 3000 Schuss an (ohne genau zu erläutern, wie oft dann gedreht werden muss und dass man die Trefferfläche managen muss), bei unseren Versuchen kamen bereits bei einem Bruchteil dieser Zahl Geschossteile wieder zurück. Trotzdem eine gute Lösung für gewisse Anwendungen, weil mobil und einfach und zumindest wenn noch frisch recht bleistaubfrei. Wenn man die Dinger stapeln und als "Wand" nutzen will, sollte man beachten, dass sie trotz der Hohlkammern bei Geschossaufnahme an Volumen zunehmen und sich beim Drehen dann nicht mehr perfekt stapeln lassen, was hinsichtlich des Rückprallschutzes ein Problem sein kann. Da sollte man mit dem Schießstandsachverständigen also vorab drüber reden. Dreht man sie nicht, nehmen sie wie gesagt deutlich weniger Geschosse auf, bevor sie problematisch werden.
  3. Oder er hat alten Altbesitz und für ihn ist das Verbot nicht wirksam geworden und der Umgang (incl. Verbringen und Überlassen) ist für ihn nicht verboten. Ob die Ausfuhr des Magazins ggf. genehmigungspflichtig ist, hängt vom jeweiligen Magazin ab. Aber da werden sich vermutlich die Wenigsten damit auskennen. Wenn der Erwerber nicht dem deutschen WaffG unterliegt, benötigt er nur die in seinem Land notwendigen Erlaubnisse, wobei betroffene Magazine in den verschiedenen europäischen Ländern komplett unterschiedlich behandelt werden. Auch hier wäre ggf. zu prüfen, ob sich dadurch ggf. Einfuhrbeschränkungen ergeben. Für ein (ggf. noch gebrauchtes) Magazin wird da der Aufwand schnell den potentiellen Erlös überschreiten. Insbesondere, wenn die ein Händler ankaufen soll, der damit im weiteren Verlauf noch Gewinn erwirtschaften will. Das wird wohl auf den genauen Wortlaut der Genehmigung ankommen. Ich kenne aber auch AGs, die Verbringen und Überlassen erlauben. Wie gesagt, das hängt vom tatsächlichen Umfang der Genehmigung ab.
  4. Doch, so ist es richtig. Zumindest, wenn die vermittelte Sachkunde ausreichend ist. Dass sie das bei den Schießsportverbänden (meist) nicht ist und sie in ihren Qualifizierungsrichtlinien zusätzliche Ausbildungen vorsehen, ist ein hausgemachtes Problem der Schießsportverbände, nicht der Sachkunde nach §7 WaffG. Wenn man sich die übliche Dauer (und Tiefe und Qualität) der Sachkundekurse der Schießsportverbände anschaut, dann ist allerdings verständlich, dass sie da gerne nochmal 4 Stunden für die Aufsicht dranhängen möchten. Nicht wirklich angebracht ist es, sich mit diesem Zettelchen dann höherwertiger zu fühlen, insbesondere wenn es notwendig ist, weil die eigentliche Sachkunde meist arg... dünn... ist. Die Folgen davon sieht man dann hier regelmäßig auf WO. Oder der Gesetzgeber hat sich etwas dabei gedacht, wenn er von der "erforderlichen Sachkunde" redet... ...offensichtlich wird die aber bei den Schießsportverbänden in ihren Waffensachkundelehrgängen nicht vermittelt. Bei anderen schon.
  5. Wenn Du die Remington 7600 erwähnst, bist Du Dir auch über die Existenz der Remington 7615 bewusst? Gelegentlich taucht mal eine Gebrauchte auf. Allerdings kann ich mich an Zuführprobleme mit Magpul-Magazinen erinnern. Metallmagazine haben störungsfrei funktioniert.
  6. TT01

    waffenrecht

    Du solltest Dir vielleicht erstmal genauer überlegen, was Deine eigentliche Frage ist. Mit den hier gelieferten Informationen kann Dir niemand Antworten geben, da für eine beantwortbare Frage wesentliche Informationen fehlen. Im Übrigen ist "waffenrecht" (sic!) ein recht unglücklich gewählter Threadtitel der ebenfalls nicht beschreibt, was die eigentliche Frage ist. Grundsätzlich: Die "Fristen" gelten der Erwerbsstreckung. Nicht der Verkaufsstreckung. Insofern hat ein Verkauf auch nichts mit Erwerbsfristen zu tun sondern maximal mit dem Bedürfnis... Wir wissen mit den gelieferten Informationen nicht, wann Du wie viele Waffen innerhalb der relevanten Zeiträume gekauft hast. Das weisst nur Du. Die Erwerbsstreckung gilt "ganz normal" wie immer, unabhängig davon, was und wieviel Du verkaufst. Außer, Deine Behörde sieht das anders und macht da Ausnahmen. Auch das wissen wir nicht, da wir keine Informationen zur zuständigen Behörde haben, nicht mal zum Bundesland, was ein gewisses Indiz hinsichtlich der Flexibilität sein kann.
  7. Das erklärt zumindest, warum Du es nicht verstehst. Es bleibt jedem selbst überlassen, wie er wahrgenommen werden will (und wird).
  8. Wenn Du schon anfängst, den Physiklehrer zu spielen, dann bleib bitte auch bei den Fakten. Die Waffe wird durch einen Kompensator nicht lauter (wie auch, der Gasdruck steigt ja nicht), sie ist nur an einer anderen Stelle laut als ohne Kompensator. Wer nicht mit dem Schussknall umgehen kann und nicht in der Lage ist, sich geeigneten Gehörschutz zuzulegen, der sollte vielleicht auch nur noch zum Luft- oder Lichtgewehrschießen gehen...? Na, das ist doch gut. Unabhängig davon: Ja, es gibt rücksichtslose Trottel, aber mit denen muss man sich ja nicht abgeben.
  9. Wenn Du einfach geschrieben hättest "Ich habe es nicht verstanden und ich will es nicht verstehen", hättest Du Dir weniger Arbeit machen müssen. Lassen wir es gut sein. Ich werde nicht dafür bezahlt, Dir das richtig beizubringen und wie Du mit Waffen umgehst, ist mir auch egal solange Du davon keine YouTube Videos machst... Was dazu geschrieben werden musste, ist weiter oben nachzulesen. Wer es verstehen will, kann das tun. Die Bundeswehr bestellt und erhält seit Jahren zu tausenden und vermutlich sogar zehntausenden "geupdatete" P8A1, das sind praktisch neue Waffen bei denen die Seriennummer einer alten P8 bleibt (damit es nicht als Neubeschaffung zählt), der Rest aber de facto neu ist. Selbst noch während die Ausschreibung für die P13 schon lief... Soviel zur Expertise derer, die meinen sich auf YouTube produzieren zu müssen mit ihrem "Sachverstand".
  10. Das wurde also gemacht, um das Gefecht zu Hause fortzusetzen? Hier ging's um Waffen im Einsatz. Aber wen interessiert das... Klar darf man auch eine falsche Meinung haben. Mit den Folgen muss man dann halt leben (oder ggf. auch nicht).
  11. Und genau da fängt das große Problem mit dem Nichtverstehen der Sicherheitsregeln an. Und was passiert, wenn Du Dich vom Ladezustand überzeugt hast? Behandelst Du die Waffe dann anders? Genau DAS ist das Problem. Nicht, dass man beim Zerlegen den Abzug betätigen muss, sondern dass man der Meinung ist, dass der Ladezustand beim Umgang mit der Waffe eine Rolle spielt. Erstaunlicherweise werden - zumindest in Deutschland, wenn man den Aussagen der VBG, der Polizei und der Bundeswehr folgt - die meisten unbeabsichtigten Schussabgaben mit vermeintlich ungeladenen Waffen getätigt. Sei es beim Reinigen, vor oder nach (oder während) dem Training, beim Holstern, beim Ablegen, etc... Nein, ist es nicht. Wenn jemandem etwas passiert, ist das nicht konkret die Folge des Nichtverstehens von Regel #1 sondern das Nichtbeachten der Regel #2 und #3 (und im erweiterten Sinne der #4 wenn Verletzungen durch Abpraller entstehen sollten). Das Verstehen von Regel #1 sorgt primär dafür, das die Regeln #2 und #3 immer eingehalten werden. Noch einmal: Regel #1 sagt, dass die Waffe immer geladen ist, auch wenn keine Munition in der Waffe ist. Also darf beim Abzugsbetätigen zum Zerlegen niemand verletzt werden, wenn man die Regeln #2 und #3 korrekt anwendet und die Waffe zum Schuss dahin richtet wo keiner verletzt werden kann und der Finger erst dann an den Abzug geht, wenn dies sichergestellt ist. Dann bleibt als einzige Folge ein potentieller Tinnitus übrig. Aber das Risiko habe ich auch beim überraschenden Einsatz einer zur Selbstverteidigung geführten Waffe und nehme es beim Holstern dieser Waffe bewusst in Kauf. Ja, die richtigen Meinungen und die falschen Meinungen. Was Du beschreibst ist zumindest kein sicherer Umgang mit Schusswaffen sondern die gelebte Approximation Vieler, die mehr oder minder knapp daneben liegen und zum kleinen Teil dann immer noch unbeabsichtigte Schussauslösungen fabrizieren. Geht diese Regel exakt so in Fleisch und Blut über, wird sie aufgrund der enthaltenen Relativierung immer und immer wieder für vermeidbare Unfälle sorgen. Das kommt auf die Armee und deren Situation an. Die Bundeswehr des alten Kalten Krieges hatte genügend Waffen für jeden, incl. der Aufwuchsreserve. Die Bundeswehr des neuen Kalten Krieges hat genügend Waffen für jeden der aktuell kämpfen kann. Von Menschen hat sie halt zu wenig. Die neue Waffe wird nicht von heute auf morgen zu zehntausenden verfügbar sein, insofern wird sie über geraume Zeit einen Mix aus 2-3 Gewehren und einen Mix aus 2-5 Pistolen nutzen. Ist das ein Problem? Logistisch (Ersatzteile, Magazine) durchaus. Sicherheitstechnisch? Nein, denn die richtigen Sicherheitsregeln sind für alle Waffen identisch, vollkommen egal welche Hebelchen und internen Funktionalitäten sie haben, solange sie ein gewisses technisches Mindestmaß an Sicherheit bieten (was alle aktuellen Bundeswehrwaffen tun). Hier ist die richtige Ausbildung also universell einsetzbar. Wie häufig das heute vorkommt, haben die letzten ~25 Jahre bewaffneter Konflikte gezeigt. Selbst in der Ukraine nimmt nicht jeder alles, abhängig von der eigenen Ausbildung. Da gehen eingesammelte Waffen des Typs AK zu allermeist nur an die, die noch an der AK ausgebildet sind (was da je nach Einheit auch nicht mehr unbedingt die Mehrheit ist). Einsammeln ist grundsätzlich gut, aber ohne dahinterstehende Versorgungs- und Reparatur-Logistik nur ein kurzfristiger Problemlöser. Eine korrekt ausgeführte Ausbildung tatsächlich universeller Sicherheitsregeln fängt aber auch solche seltenen Fälle mit ab.
  12. Die sind meistens in ihrer Handwaffenausbildung auch nicht viel besser oder (dank nSAK) mittlerweile sogar schlechter. Die Handwaffenausbildung in einer Armee ist leider auch heute noch recht überschaubar, "kämpfende Einheiten" mal ausgenommen und insbesondere die Ausbildung an der Kurzwaffe, vor allem in Relation zur Ausbildungszeit an der Langwaffe naturgemäß noch einmal hintendran. Insofern ist es auch bei der Langwaffe wichtig, den Entspannen-über-den-Abzug-Unsinn nicht auszubilden, denn genau da kommt das Fehlverhalten an der Kurzwaffe dann letztendlich her, die ja eigentlich über einen Hebel für exakt diese Funktionalität besitzt. Aber an der Langwaffe verbringen eben die Meisten 90+% ihrer Waffenausbildung. Und die Ausbildungen der meisten Armeen erfolgen unter künstlichen Bedingungen ohne die notwendige Ernsthaftigkeit einer geladenen Waffe. Wie soll da dann also das "Leben mit der geladenen Waffe" erlernt werden? Im Kompaniegebäude keine scharfe Munition, auf dem Kasernengelände keine scharfe Munition, auf dem Standortübungsplatz (gibt's sowas heute noch?) keine scharfe Munition, auf Truppenübungsplätzen nur unter kontrollierten Bedingungen auf der Schießbahn scharfe Munition, und letztendlich nur Munition auf dem Schießstand der dann baulich so eingeschränkt ist, dass es nicht mehr mit "Öffentlichkeit" gleichzusetzen ist (vergleiche dazu Schießen auf dem TrpÜbPl). Immerhin ist durch nSAK der Umgang mit der geladenen Waffe schon deutlich besser geworden, wenn man das mit der 5-Schuss-richtig-übergeben-Bundeswehr von früher vergleicht. Aber das ist eben nur relativ. Zu 99% der Zeit führt der Soldat eine ungeladene bzw. nicht scharf schussbereite Waffe. Und genau mit diesem Mindset geht er dann in den Einsatz. Das schließt den Soldaten auf der Patrouille genauso mit ein wie seine Vorgesetzten, die dann für die Feldlager und Gebäude Vorschriften erlassen. Wann sollen all die das Leben mit der geladenen Waffe erlernt haben? Und das gilt wie gesagt für praktisch alle Armeen, incl. so individualwaffenlastigen Organisationen wie dem USMC. Einzige wirkliche Ausnahme sind da Spezialkräfte, die je nach Auftrag z.T. auch in Zivil und mit dauerhafter Bedrohungslage operieren und dementsprechend auch dauerhaft geladene Waffen führen. Das hat nichts mit "ausschließlichem Reduzieren auf die Regeln" zu tun. Das hat etwas mit Mindset zu tun. Und sekundär natürlich auch mit der Umgebung, in der die Regeln angewendet werden. In D, wo die wenigsten die Möglichkeit haben, diese Regeln tatsächlich zu leben ohne gegen das Gesetz zu verstoßen, ist das natürlich etwas schwieriger als in den USA, wo diese künstlichen Einschränkungen nicht in dieser Form existieren. In den USA sind meine Waffen meist fertig geladen, so wie sie das hier auch sind, wenn ich dazu berechtigt bin. Was sich meines Erachtens ja nicht ausschließt. Ich habe Cooper auch nicht mehr persönlich kennenlernen können, kenne aber einige, die in der Vergangenheit mit ihm zusammen trainiert und gearbeitet haben, und natürlich liegt hier auch die entsprechende Literatur. Und Du hast absolut Recht, das oben erwähnte Mindset ist natürlich nicht begrenzt auf die 4 Sicherheitsregeln. Die liefern aber die Grundlage zum dauerhaft sicheren Leben mit der geladenen Waffe, egal in welchem Kontext und es gibt keine einfachere, sicherere und bessere Kombination an Regeln die man aufstellen könnte. Er hat da quasi eine Art Naturgesetz identifiziert und formuliert, vollkommen abstrakt von jeglicher dahinterstehender Waffentechnik, mechanischen Sicherungskonzepten oder anderem Firlefanz. Zu welchem Zweck man dieses Leben mit der geladenen Waffe dann führt, bleibt jedem selbst überlassen und ist in Deutschland deutlich mehr eine Frage von Bedürfnis und Berechtigung als anderswo. Die Grundlagen dahinter ändern sich aber nicht. Der deutsche Häuslebauer (und Waffenbesitzer) macht sich über Vieles keine Gedanken. Zum einen ist das natürlich ungünstig, insbesondere dann, wenn er lautstark in irgendwelchen Foren oder auf YouTube dann meint, halbgare Weisheiten verbreiten zu müssen, zum anderen ist das aber auch eigentlich ganz nett, weil er es auch nicht wirklich muss in Deutschland. Denn sich wirklich darüber Gedanken machen müssen will eigentlich auch keiner, der ein bisschen drüber nachdenkt und noch alle Tassen im Schrank hat. Man merkt immer wieder, insbesondere auch hier auf WO, dass da dem einen oder anderen gerne mal die Fantasie durchgeht.
  13. Wenn Du Dir diese Frage stellst, dann ist es nicht "im besten Verständnis"... Für jemanden, der seine Waffe führt, ist das ein Teil dieser Sicherheitsregel, vollkommen korrekt. Eine Waffe, die "Klick" macht, wenn sie "Bumm" machen soll, ist lebensgefährlich für den Träger. Für alle anderen ist das genau der Punkt, der Relativierungen und alternative Umgangsweisen mit der Waffe, in deren Folge dann Dritte oder der Träger verletzt werden, verhindern soll. Ja, das kann man sich durchaus fragen. Die einzige Antwort darauf ist dann: Bundeswehr halt. Ist ja nicht so, dass man da alles was mit Waffen zu tun hat verstanden hat (Stichwort Vier-Augen-Prinzip). Und ja, diese tausenden Ladetätigkeiten sind weitestgehend unnütz, solange die Waffe im Kontroll- und Verfügungsbereich des Trägers verbleibt. Das tun wir. Das hat glaube ich aber auch gewisse Gründe.
  14. Jupp, dann "entspanne" ich die Waffe aber nicht im Rahmen meiner Sicherheitsüberprüfung (die selbstverständlich gemacht wird), sondern ich "schieße" sie (Regel #1, Waffe ist eh' immer geladen) und bin gedanklich bereit, dass sich dabei ein Schuss löst (was er natürlich nicht tut, weil ich ja vorher eine oder sogar mehrere Sicherheitsüberprüfungen gemacht habe). Denn mit den "sicheren" oder "entspannten" Waffen lösen sich dann erstaunlicherweise doch immer wieder mal total unerklärlich Schüsse und verletzen den Träger oder Dritte. Ich beginne das Zerlegen ganz sicher nicht mit dem Betätigen des Abzugs sondern mit dem Durchführen einer Ladestandkontrolle. Und in die Regelung schreibe ich sicher nicht rein, dass keine Ladestandkontrolle durchgeführt werden muss vor dem Zerlegen, weil ich der Meinung bin dass sie "eh grade schon gemacht" wurde. Sie wird einfach immer durchgeführt. So schwer ist das ja nicht und wenn einer der hier diskutierten kognitiven Fehler vorkommt, dann schafft eine wiederholte Ladestandskontrolle Redundanz (so wie es das mehrfache Bewegen des Verschlusses während der Kontrolle ebenfalls tut und den "Magazin entnehmen vergessen" Fehler abfängt)... Und genau das muss man NICHT. Es ist ganz einfach. Wenn man sich nicht selber im Wege steht. Regel #2 & #3 beachten, Magazin entfernen, Verschluss mehrfach bewegen, Magazinschacht prüfen, Patronenlager prüfen, fertig. Immer. Exakt gleicher Ablauf. Es gibt keinerlei Grund, den Abzug zu bedienen oder gar zu berühren (#2). Der Abzug wird zum Schießen betätigt, nicht zum Herstellen von Sicherheit. Diese falsche mentale Verknüpfung ist es, die für die meisten ungewollten Schussabgaben verantwortlich ist. Wenn ich den Abzug zum Zerlegen bedienen muss, dann richte ich mich gedanklich darauf ein, dass ich mit der Waffe schieße und beachte dabei Regel #2, #3 und zusätzlich #4. Denn gemäß Regel #1 ist sie sowieso immer geladen, egal wie ihr tatsächlicher Ladestand ist. Muss ich den Abzug zum Zerlegen nicht bedienen, dann beachte ich Regel #2, Regel #3 und Regel #4 genauso. Denn gemäß Regel #1 ist die Waffe sowieso immer geladen... Damit ist es vollkommen irrelevant, ob eine Waffe eine externe Sicherung hat, ob sie einen Entspannhebel besitzt oder ob der Abzug zum Zerlegen bedient werden muss oder nicht. Und weil das so irrelevant ist, haben alle modernen Dienstwaffen, die nicht durch Bedenkenträger mit veraltetem Fähigkeitsstand (siehe US Army) vermurkst wurden, keine externe Sicherung und keine manuelle Entspannfunktion mehr (aber es ist mehrheitlich egal, ob der Abzug zum Zerlegen bedient werden muss).
  15. Und auch dort ist es sinnfrei und gefährlich. Es ergibt weder Sinn, das "Herstellen von Sicherheit" mit dem Betätigen des Abzugs zu verknüpfen, noch ist es notwendig. Und es ergibt erst recht keinen Sinn, den Ablauf der Sicherheits-/Ladekontrolle vom Ort an dem man sich grade befindet abhängig zu machen.
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