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TT01

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  1. Stimmt, da steht's auch:
  2. Und einfach mal den offiziellen Fragenkatalog des Bundesverwaltungsamtes vorlegen und fragen, wie das denn alles so zusammenpassen kann, ist nicht möglich?
  3. Und wenn Du dann abgenommen hast und reinigst, lässt Du Deine Langwaffe zur Kurzwaffe umschreiben? Oder ist sie in einem Kaliber unter 6,3 mm und wird dann sowieso zur verbotenen Kurzwaffe? Die einzige richtige Antwort (BKA) wurde schon genannt, und deren Antwort ist bei der Schnürsenkellösung absehbar.
  4. Seine Genehmigungsbehörde erstellt Feststellungsbescheife?
  5. Das Ding über einen deutschen Händler zu beziehen geht nicht? Oder ist es nur "zu teuer"?
  6. Das wäre schön. Aber beeindruckenderweise liegen diverse Forumsmitglieder, die entweder besonders viel posten oder dies auch noch besonders "laut" und rüpelhaft machen, überdurchschnittlich oft falsch. Und da das hier WO ist und alles, insbesondere das Richtige, angezweifelt wird, hier die Matrix für die Einordnung zwar nicht aller aber doch wohl der meisten Waffentypen zur zugehörigen waffenrechtlichen Erlaubnis: https://xwaffe.de/Matrix_20230801.pdf Wenn man da z.B. mal nach "Unterhebelrepetierflinte" sucht wird man ganz überrascht von der Farbe der Zeile sein. Oder halt auch nicht.
  7. Auch eine Unterhebelrepetierflinte hat einen glatten Lauf und gehört daher nicht auf Gelb. Was nicht bedeuten muss, dass nicht irgend eine ahnungslose Waffenbehörde das einem ahnungslosen oder skrupellosen Schützen so einträgt, wenn er das beantragt. Aber zumindest ein Händler sollte das (spätestens heute, nachdem sich anfängliche "Verwirrung" gelegt hat) so nicht mehr verkaufen.
  8. Die einzige "Obrigkeit" auf die der Schwätzer hört, ist Führer Putin. Den kannste getrost ignorieren, egal was er von sich gibt, da vergeudest Du sonst nur Deine Lebenszeit.
  9. Oder es wird die Meinung bestätigt, dass WO Nutzer nicht unbedingt die Hellsten sind. Weil es für Dich zu hoch ist, dass es auch Personen mit BKA Ausnahmegenehmigungen für verbotene Waffen gibt? Die interessieren sich entgegen Deiner Meinung durchaus für gesetzeskonforme Aufbewahrung.
  10. Siehe hierzu auch §45.3 Waffengesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__45.html Und auch Nummer 45.3.1 der Waffenverwaltungsvorschrift: https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_05032012_BMJKM5.htm
  11. Im Zweifelsfall, wenn die Behörde noch nicht so viel mit Roten vorher zu tun hatte, wird's halt mal versucht, der Drucker frisst dann das Büchlein so halb an, dann wird es nochmal versucht, das nächste Büchlein hat Risse und am Ende wird dann doch wieder per Hand eingetragen... ...aber immerhin dann die Daten, die die entsprechenden Felder im NWR Verwaltungsprogramm nach der elektronischen "Eintragung" bzw. Übernahme anzeigen, wenn alles gut läuft, dann also wenigstens halbwegs konsistent und nicht mit teilweise Phantasieeinträgen wie früher. Theoretisch gäbe es natürlich auch Drucker, die das könnten, aber die muss man erstmal haben und dann noch richtig mit ihnen umgehen können. Insofern: Siehe oben.
  12. Da war's wieder, gelle? 49 Jahre Waffenbesitz, "hohe zweistellige Zahlen an WBKs", einfach so wegen Verlust der Zuverlässigkeit weg, weil man keine Ahnung, aber eine große Klappe hat... wie schade aber auch...
  13. Und darum geht's. Es ist ja verständlich, wenn man sich mit dem undurchsichtigen Kuddelmuddel, zu dem man das heutige Waffengesetz über die Jahre gemacht hat nicht mehr auskennt und das nicht durchblickt. Aber dann sollte man das auch einsehen und sich nicht berufen fühlen, hier "Tipps" zu geben, auf die dann andere, die eventuell noch weniger Ahnung haben dann reinfallen. Wenn er seinen Kumpels vermeintlichen "Beistand" Besuch leistet, dann ist das etwas, wofür sich diese Kumpels dann persönlich bedanken können, wenn's aufgrund von Falschannahmen und Falschaussagen schief geht. Hier im Forum wird dann wenn's schief geht halt wieder gejault, wie das so schön nennst.
  14. Um die ging's hier auch nicht, sondern um den tollen "Tipp", dass man verbotene Gegenstände (in Form von altem, angezeigtem Altbesitz) frei in der Wohnung liegen lassen könne, weil die ja jeder "Unbefugte" erwerben und Umgang damit haben darf, weil sie einer "Dose Cola" gleichstehen.
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