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vor 10 Stunden schrieb Fyodor:
..., aber das zu erfüllen wäre für mich kein großes Problem, dafür habe ich die ja auch mal gekauft.
Darum geht es im Grunde genommen auch nicht, sondern um die falsche Auslegung der WaffG von Amtswegen. Gesetze sind von Haus aus nicht starr wie ein Stahlträger - aber halt auch kein Kuchenteig.
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Am 20.3.2025 um 17:21 schrieb Fyodor:
Deshalb habe ich zuerst dort nachgesehen.
Dann noch viel Spaß mit den Verwaltungsvorschriften von 07-2023 und 07-2024. Bin gespannt was 07-2025 einfällt. -
vor 1 Minute schrieb Fyodor:
... habe deshalb nochmal nachgelesen.
In den zwei hier geposteten Verwaltungsvorschriften? -
vor 6 Minuten schrieb Raiden:
Nein, das ist der Normalfall.
Normal ist dass sie - aus welchen Gründen auch immer - auf die grüne WBK muss.Abseits der Norm ist, dass sie darauf automatisch als ÜK-LW geführt werden. Warum? Weil sie nicht vom GK erfasst ist.
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vor 14 Minuten schrieb karlyman:
Welche rechtlich gesehen auf Sand gebaut ist... und auf einer Auslegung beruht, die m.W. kein anderes Landesinnenministerium so vornimmt.
Ändert nichts an der Tatsachen dass es so ist. Klagen kannst Du nur als Betroffener. Und da muss sich erst jemand finden, der sich dagegen aufbäumt. -
vor 5 Minuten schrieb karlyman:
Das ist eine Interpretation aus einem Landesministerium.
Mehr nicht.
Woran sich die Waffenbehörden in BW verpflichtend halten müssen. Das ist keine Empfehlung, das ist eine Verwaltungsvorschrift.
Wohnst Du in BW?
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Gerade eben schrieb karlyman:
Ich nicht.
Ich auch nicht. Nur weil eine Repetier-Flinte auf die grüne WBK muss, ist sie noch lange kein Bestandteil des (halbautomatischen) LW-Grundkontingent und kann somit auch automatisch kein Überkontingent darstellen.
Es ist und bleibt ein Sonderfall auf der grünen WBK - abseits vom Grundkontingent. Ähnlich wie bei meinem 4mm Flobert-Revolver mit F im Fünfeck. Muss auf grüne WBK ist aber bedürfnisfrei und unterliegt nicht dem Grundkontingent.
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vor 49 Minuten schrieb Zerberus:
Das Thema scheint ja in B-W recht viele zu betreffen. M.M. nach müssten sich doch mittlerweile mal die Verbände zusammengesetzt haben und versuchen eine gemeinsame Lösung mit dem IM und damit mittelbar den Waffenbörden hinzubekommen. Oder bin ich da zu naiv (was die Fähigkeit des gemeinsamen Auftretens der Verbände angeht)?
Hätte, müsste, sollte & grüne Landesregierung. -
vor einer Stunde schrieb karlyman:
... morgen sind VR-Flinten ÜK, ...
Moment! In BW sind wir damit schon heute. VR-Flinte ist per Definition keine Kontingentwaffe auf grüner WBK und zählen somit automatisch als ÜK-Waffe!
So steht es geschrieben! Im BW!
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vor 12 Minuten schrieb fuzzy.77:
Da kann man die Behörde ja mal kräftig verwirren:
Erstwohnsitz in Neu-Ulm bei der Freundin und Aufbewahrung der Waffen im Tresor im Nebenwohnsitz bei Mutti und Vati in Ulm. Wer ist zuständig ?
Das ist wirklich eine gute Frage. Ulm/Neu-Ulm trennt ja nur die Donau. Was ist aber wenn wirklich zwischen den Bundesländern mal > 20 km liegen?!? -
vor einer Stunde schrieb Christian 555:
Zwischenstand:
Am 12.03.2025 bei der Behode angerufen, die sieben Monate waren jetzt "voll".
Bis dato noch nix passiert, haben viel zu tun.
Tröste Dich - bei mir tut sich seit November auch noch nix! 23.01. war ja eine Sachstandsanfrage - bis jetzt das Schweigen im Walde! -
vor 3 Stunden schrieb a2c:
Gibt es Behörden mit 1 Jahr Wartezeit für einen Voreintrag auch in DE? Dann wär es ja echt ziemlich ähnlich, wie @Thomas St. schon andeutete...
Morgen werden es 15 Wochen - mit der Bitte von weiteren Sachstandsanfragen abzusehen. -
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Thema wurde soeben vom ISB-D bestätigt:
Antwort vom BKA: kostet alle 3 Jahre 60,- Euro. -
vor 15 Stunden schrieb Hypnodoc:
Sachstandsanfrage/-auskunft; WBK XX/XXXX
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich nehme Bezug auf meinen Antrag vom XX.XX.XXXX
...
Noch was OT:
Jetzt hat es mich selbst erwischt:
Betreff: Sachstandsauskunft/-anfrage - Antrag vom XX.11.2024, Voreinträge WBKxxxxSehr geehrte Damen und Herren,
ich nehme Bezug auf meinen Antrag vom XX.11.2024, Voreinträge WBKxxxx.
In der oben genannten Angelegenheit bitte ich um Mitteilung zum Sachstand.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
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Antwort:
Sehr geehrter Herr xxxx,
aufgrund der hohen Rückstände und der Waffenrechtsänderung im November 2024, kann ein Bearbeitungsdatum momentan nicht genannt werden. Sobald Ihr Antrag fertig bearbeitet wurde, wernden Sie unaufgefordert kontaktiert.
Wir bitten von weiteren Sachstandsanfragen abzusehen.
Mit freundlichen Grüßen
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Alleine der letzte Satz lässt mir nach jetzt 10 Wochen warten auf Huldigung bezüglich eines Voreintrags die Hutschnur platzen. Komischerweise geht es in allen angrenzenden Landkreisen schon binnen einer Woche.
Von daher kommt jetzt nächste Woche das verschärfte Schreiben zum Einsatz. Von wegen Absehen von weiteren Sachstandsanfragen. Es grüßt ganz herzlich: § 99 VwGO - Auskunftspflicht der ÄmterOder war das jetzt schon eine Auskunft? lol
#BACKTOTOPIC -
vor 8 Stunden schrieb JDHarris:
Man wird sich da noch gewaltig wundern, wie gross der Einfluß Trumps auf diese Bundestagswahl sein wird.
Österreich, USA, …https://www.wahlrecht.de/umfragen/politbarometer.htm
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vor 18 Stunden schrieb AWO425:
Mützenbieger
Made my day! 😂 -
Sachstandsanfrage/-auskunft; WBK XX/XXXX
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich nehme Bezug auf meinen Antrag vom XX.XX.XXXX
Trotz mehrfacher Nachfragen habe ich bislang keine Antwort zu meinem Anliegen erhalten.
Bitte erteilen Sie mir umgehend eine Auskunft zum Sachstand in der Sache:
XXXXXXXX
Sollte es Gründe für eine Verzögerung bei der Bearbeitung meines Antrags geben, so teilen Sie mir bitte die Gründe hierfür umgehend mit. Dies insbesondere falls eine Überschreitung der Sperrfrist von 3 Monaten aus § 75 VwGO zu erwarten ist.
Wenn derartige Gründe nicht Vorliegen sollten bitte ich um alsbaldige Bearbeitung bzw. Bescheidung meines ursprünglichen Antrags. Anderenfalls muss ich ggf. eine Untätigkeitsklage erheben, welche auf die Bescheidung des gestellten Antrags gerichtet sein wird.
Mit freundlichen Grüßen,
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vor 30 Minuten schrieb Elo:
Das wäre aber Österreich?
Korrigiert!
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vor 8 Stunden schrieb Hypnodoc:
wenn man den Sachstand unter Hinweis auf Art. 20 Abs. 4 B-VG erfragt
Sorry, natürlich § 99 VwGO - Auskunftspflichten von BehördenDas andere war - wie schon bemerkt - für Österreich!
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vor 3 Stunden schrieb Elo:
Welche Entscheidung meinst Du?
Das Gericht muss zunächst die Akten anfordern und dem Amt Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Eine solche Klage schiebt die Sachentscheidung noch weiter hinaus. Ob dem Kläger mit der Untätigkeitskläge damit stets gedient ist, ist mehr als zweifelhaft.
Im Moment wäre ich aufgrund der aktuellen Änderungen im WaffG und der damit einhergehenden noch nicht gänzlich geklärten Abfrage- und Auskunftsmechanismen der Ämter untereinander mit einer Untätigkeitsklage recht vorsichtig. Der Schuss kann nach hinten losgehen.
Eine wirkliche Alternative zur „Motivation“ fürs Amt wäre die Sachstandsanfrage. Wünscht man sich tatsächlich eine schnelle Entscheidung über seinen Antrag oder Widerspruch, kann man sich besser stellen, wenn man den Sachstand unter Hinweis auf Art. 20 Abs. 4 B-VG erfragt.
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vor 28 Minuten schrieb Giraffe:
Untätigkeitsklage?
Dann ruht die Entscheidung bis zum Abschluss des Verfahrens was möglicherweise - keine Seltenheit - länger als ein Jahr dauern kann. Will man das? Nein! -
vor 8 Stunden schrieb walthi:
Ich habe mal die alten Anträge rausgesucht. Damals war die erstmalige Erteilung der BKA-Ausnahmegenehmigung für "große" Magazine tatsächlich kostenfrei.
....
Mit meinem Antrag (vom 14.4.2020) habe ich diese Ergänzung nicht zur Kenntnis nehmen können und bin auch sonst nicht darauf hingewiesen worden.
Dann würd ich mal Widerspruch einlegen und freundlich darauf hinweisen, was DU damals unterschrieben hast. Du kannst nicht für Formfehler belangt werden. Genau das Selbe gilt auch für die ersten Anträge für die gewerbliche Corona-Soforthilfe. Da wurde auch kein expliziter Ausschluss bezüglich der Deckelung von Umsatzeinbußen benannt. Ein paar Tage später war das ruckzuck geändert und man durfte mit dem Zuschuss grundsätzlich nur noch und ausschließlich betriebliche Kosten zahlen- bzw. damit betriebliche Verbindlichkeiten (Mieten, Lieferantenforderungen) bedienen.
Bestellt wie geliefert, geliefert wie bestellt.
Bedürfnisnachweis Überkontingent nach zehn Jahren
in Waffenrecht
Geschrieben
Bei Verlaub: das ist hanebüchener Schwachsinn! Mutmaßung ohne entsprechender Beweise.
Genauso könnte man sich gegen Schalldämpfer aussprechen - weil damit ja mehr Menschen getötet werden.