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Hypnodoc

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Beiträge von Hypnodoc

  1. vor 6 Minuten schrieb ASE:

    eingeknickt.

    Bedürfnisbescheinigungsprozess des §14 


    Zum Thema "eingeknick" - ich dachte das Verwaltungsrecht greift nach dem Gleichheitsprinzip für alle?

    Zum Thema Bedürfnisbescheinigungsprozess: der wird vom IM BW ja gerade al gusto jedes Jahr neu ausgelegt. Gerade auch was VSR betrifft, die nach dem "Wusch des IM BW" ja automatisch als Überkontigentwaffen auf grüner WBK laufen.

    Das einzige was läuft ist, dass hier was schief läuft! 
     

  2. vor 49 Minuten schrieb ASE:

    Direktlink:


    Danke, das ist aber alles vom Verband. Was hier interessiert ist aber nicht die Sicht des Verbands, sondern die Vollzugshinweise - und da ist der letzte Stand Mitte 2024. Vielleicht kommt Mitte 2025 wieder was Neues - immer im selben Rhythmus, immer von der selben Person. Sollte die Dame nicht schwanger sein, dann fällt ihr sicher Mitte 2025 auch noch was ein. 

  3. vor einer Stunde schrieb ASE:

    Bullshit und Kampf gegen Pappkameraden. Soll mal konkrete Fälle benennen. Im Bereich des WSV mit Sicherheit nicht.

     

    Der BDS ist ja eingeknickt...

     

     

    Naja, das liest sich jetzt schon ein wenig in demütiger Haltung gegenüber dem Lehnsherren. 
     

    https://www.wsv1850.de/component/phocadownload/category/1-oeffentliche-dokumente/9-infothek/61-waffenrecht?download=4726:bedurfnisprufung-artikel-stand-15-06-2023&Itemid=102

  4. vor 24 Minuten schrieb CZM52:

    Naja, mit Kat. C Eintrag bekommt er halt im Fachhandel keine Kat.B.


    Das ist korrekt - allerdings ist seitens des Verbands keine Lauflänge in der Disziplin vorgegeben. Dort steht lediglich: "Zugelassen sind serienmäßig vom Hersteller angebotene Repetier- und Vorderschaftrepetierflinten handelsüblicher Bauart mit offener Visierung."

    Eine Vorabfestlegung auf die entsprechende Lauflänge schränkt den Kauf schon wieder ein, zumal ich mich noch nicht auf eine bestimmte Flinte "eingeschossen" habe.

  5. vor 9 Minuten schrieb msk:

     

    Welche rechtliche Grundlage soll denen ihre Abläufe in der Weise vorschreiben ...

     


    Die rechtliche Grundlage für eine Terminvereinbarung mit einem Sachbearbeiter des Landratsamts ergibt sich aus der Notwendigkeit, die persönliche Vorsprache zu organisieren. 
     

    Sprich: wenn es dir wichtig ist! 

     

     

  6. vor 5 Minuten schrieb msk:

     

    ... wenn die Behörde auf schriftlicher Kommunikation besteht und das Ding über viele Monate einbehält. 


    Nix wird einbehalten! Ich gebe meine WBK zum Termin aus der Hand und dann steck ich die WBK wieder ein!

     

    Ich hab ja auch Wettkämpfe im Ausland. Allerdings in dem Fall natürlich nicht mit der neuen Waffe. 

  7. vor 42 Minuten schrieb Giraffe:

     

    Auf Basis welcher rechtlichen Grundlage soll das erlaubt sein? 

    Wenn der Voreintrag vorhanden ist und der Waffenerwerb ordnungsgemäß beim Amt innerhalb der Frist gemeldet wurde, dann kannst Du mit dem Nachweis dass Du gemeldet hast natürlich zum Stand damit. Im Schrank darf sie auch stehen, da kann ich sie auch mit zum Stand nehmen. Nur halt noch kein Munitionserwerb möglich. 
     

    Warum? Wie machst Du das? 

  8. vor 8 Stunden schrieb Tsherno:

    "Bei JEDER waffenrechtlichen Änderung werden alle Stellen erneut abgefragt, egal wie lange die letzte her ist (hier NRW, Rhein-Kreis Neuss).


    Das wäre mir gänzlich neu! In der Regeln 6 Monate nach der letzten Datenabfrage (Regelüberprüfung oder durch Erwerb) findet KEINE erneute Datenabfrage statt. 

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  9. vor 32 Minuten schrieb MarkF:

    Schau Dir doch nur mal die erschreckend große Zahl von mißbräuclicher Benutzung von Messern an.


    😂 

     

    Das was Du hier an Argumenten bringst ist ein Witz! Wie viele Sportschützen waren nochmal Messerangreifer? Sportschützen sind wohl die engmaschig bestüberprüftesten Einwohner Deutschlands. 
     

    Also bitte! 

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