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Beiträge von Hypnodoc
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vor 12 Minuten schrieb ASE:
Und es ist nicht die "Sicht" des Verbandes, sondern eine verbindliche Richtlinie.
Für den internen Gebrauch eines abgehalfterten DSB-Unterverbands.
Hier geht es aber nicht nur um den WSB. Was ist mit all den anderen Verbänden? -
vor 49 Minuten schrieb ASE:
Direktlink:
Danke, das ist aber alles vom Verband. Was hier interessiert ist aber nicht die Sicht des Verbands, sondern die Vollzugshinweise - und da ist der letzte Stand Mitte 2024. Vielleicht kommt Mitte 2025 wieder was Neues - immer im selben Rhythmus, immer von der selben Person. Sollte die Dame nicht schwanger sein, dann fällt ihr sicher Mitte 2025 auch noch was ein. -
vor 46 Minuten schrieb ASE:
Guten Morgen.
Es ist 2025.
Es gilt die Richtlinie seit 1.1.2025....
Bitte um Verlinkung hier! Danke! -
vor einer Stunde schrieb ASE:
Bullshit und Kampf gegen Pappkameraden. Soll mal konkrete Fälle benennen. Im Bereich des WSV mit Sicherheit nicht.
Der BDS ist ja eingeknickt...
Naja, das liest sich jetzt schon ein wenig in demütiger Haltung gegenüber dem Lehnsherren.
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vor 22 Minuten schrieb thomas.h:
30 Min. später bei meiner Sachbearbeiterin aufgeschlagen, Kollege hat gerade Zeit
Wo? -
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vor 1 Minute schrieb CZM52:
Tja, dann musst dir Überlegen was willst und dann den Voreintrag besorgen.
Voreintrag - im Moment 7 Monate!
Tja, ich hab das mit B/C und Lauflänge auch erst vor ungefähr 3 Stunden erfahren. -
vor 24 Minuten schrieb CZM52:
Naja, mit Kat. C Eintrag bekommt er halt im Fachhandel keine Kat.B.
Das ist korrekt - allerdings ist seitens des Verbands keine Lauflänge in der Disziplin vorgegeben. Dort steht lediglich: "Zugelassen sind serienmäßig vom Hersteller angebotene Repetier- und Vorderschaftrepetierflinten handelsüblicher Bauart mit offener Visierung."
Eine Vorabfestlegung auf die entsprechende Lauflänge schränkt den Kauf schon wieder ein, zumal ich mich noch nicht auf eine bestimmte Flinte "eingeschossen" habe. -
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Danke! Alles gesagt! Thema kann geschlossen werden! Top! So mag ich Forum! ;-)
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vor 10 Minuten schrieb BlackFly:
Ist inklusive, genauso wie .38special bei 357magnum inklusive ist.
Wo steht das? -
vor einer Stunde schrieb emmi2:
12/76 ,.......... mehr brauchts net,.......
Wie ist das dann mit dem Erwerb und und rechtlich mit dem Besitz von Munition wie z.B. 12/70, 12/67,5, 15/65? -
Frage an die 12/76-Flintenbesitzer:
Was habt Ihr unter Munitionserwerbsberechtigung alles für Kaliber eintragen lassen?
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vor 4 Minuten schrieb Kaffeetante08:
Sicherheitsüberprüfung für Feuerwaffenpass?
Europäischer Feuerwaffenpass
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vor 9 Minuten schrieb msk:
Welche rechtliche Grundlage soll denen ihre Abläufe in der Weise vorschreiben ...
Die rechtliche Grundlage für eine Terminvereinbarung mit einem Sachbearbeiter des Landratsamts ergibt sich aus der Notwendigkeit, die persönliche Vorsprache zu organisieren.
Sprich: wenn es dir wichtig ist!
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vor 10 Minuten schrieb msk:
... alles nur schriftlich per Post.
Mit welcher rechtlichen Grundlage? Wenn ich mit meinem Sachbearbeiter etwas zu klären habe, dann hole ich mir einem persönlichen Termin. -
vor 5 Minuten schrieb msk:
... wenn die Behörde auf schriftlicher Kommunikation besteht und das Ding über viele Monate einbehält.
Nix wird einbehalten! Ich gebe meine WBK zum Termin aus der Hand und dann steck ich die WBK wieder ein!Ich hab ja auch Wettkämpfe im Ausland. Allerdings in dem Fall natürlich nicht mit der neuen Waffe.
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vor 42 Minuten schrieb Giraffe:
Auf Basis welcher rechtlichen Grundlage soll das erlaubt sein?
Wenn der Voreintrag vorhanden ist und der Waffenerwerb ordnungsgemäß beim Amt innerhalb der Frist gemeldet wurde, dann kannst Du mit dem Nachweis dass Du gemeldet hast natürlich zum Stand damit. Im Schrank darf sie auch stehen, da kann ich sie auch mit zum Stand nehmen. Nur halt noch kein Munitionserwerb möglich.
Warum? Wie machst Du das?
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vor 8 Stunden schrieb Tsherno:
"Bei JEDER waffenrechtlichen Änderung werden alle Stellen erneut abgefragt, egal wie lange die letzte her ist (hier NRW, Rhein-Kreis Neuss).
Das wäre mir gänzlich neu! In der Regeln 6 Monate nach der letzten Datenabfrage (Regelüberprüfung oder durch Erwerb) findet KEINE erneute Datenabfrage statt.-
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vor einer Stunde schrieb Fyodor:
Ja, wenn alle Abfragen noch aktuell sind.
Selbst dann nicht! Eigene Erfahrung mit dem Amt. Bei mir wäre es so gewesen, aber nach weiteren 12 Wochen "auf Halde" mussten sie neu abfragen. Hausgemachtes Problem.
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Voreintrag - 21 Wochen! Beantragt im November.
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vor 32 Minuten schrieb MarkF:
Schau Dir doch nur mal die erschreckend große Zahl von mißbräuclicher Benutzung von Messern an.
😂Das was Du hier an Argumenten bringst ist ein Witz! Wie viele Sportschützen waren nochmal Messerangreifer? Sportschützen sind wohl die engmaschig bestüberprüftesten Einwohner Deutschlands.
Also bitte!
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Vorderschaftrepetierflinte / Repetier-Langwaffen mit glatten Läufen - in Baden-Württemberg jetzt automatisch als Überkontingentwaffe in der grünen WBK - mit allen dazugehörigen Konsequenzen
in Waffenrecht
Geschrieben
Zum Thema "eingeknick" - ich dachte das Verwaltungsrecht greift nach dem Gleichheitsprinzip für alle?
Zum Thema Bedürfnisbescheinigungsprozess: der wird vom IM BW ja gerade al gusto jedes Jahr neu ausgelegt. Gerade auch was VSR betrifft, die nach dem "Wusch des IM BW" ja automatisch als Überkontigentwaffen auf grüner WBK laufen.
Das einzige was läuft ist, dass hier was schief läuft!