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CSR Precision! Zur Schaftkappenverlängerung: Die bringt mir ja nix. Ich muss die eingeklappte Länge erhöhen, nicht die ausgeklappte. Da bin ich safe. EDIT: Hab oben auch Schwachsinn geschrieben - das Schwänzchen steht nach hinten ab, wenn der Schaft eingeklappt ist, nicht ausgeklappt.
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Obenstehende Absätze enthalten doch die Kreativität, die ich mir erhofft hatte – danke schon mal dafür! Sind dir analoge Fälle bekannt, in denen Loctite auf dem SD die Gesamtlänge gerettet hat? Konkret geht es um ein SG553 mit 13"-Lauf. Bis dato trägt es seinen klapp-kastrierten Standardschaft; der soll durch einen klappbaren ACR-Schaft ersetzt werden. Ist an sich schon Fummelei mit Drittanbieter-Adapterlösung, einen weiteren Adapter – gar selfmade – dazwischenzufriemeln ist schwer bis nicht umsetzbar. Auch der SD ist gesetzt, proprietäres SIG-Teil, overbarrel für exakt diese Lauflänge. Mit fixierten Gewindeadaptern kann ich an der Mündung folglich leider auch nicht arbeiten. Habe mich jetzt aber zunächst auf meinen zuletzt beschriebenen Ansatz fokussiert: Morgen kommt hoffentlich mein passender Roll Pin Punch, damit ich den ACR-Schaft endlich an den SIG-Adapter gebastelt bekomme. Werde dann – natürlich bei zerlegter Waffe – testen und exakt messen, anschließend wahrscheinlich eine Polymer Cantilever Mount seitlich dergestalt an den Schaft kleben, dass sie eingeklappt am linken Waffengehäuse anliegt und ausgeklappt als Schwänzchen zur Gesamtlängenrettung übersteht. Bei erfolgreicher Lösung komm ich auch mit Bildern durch!
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Ja, das stimmt. Mit der Frage, was die Kat. A-Einstufung eigentlich in letzter Konsequenz ganz genau bedeutet, hab ich mich tatsächlich nie beschäftigt. Ist intuitiv unter verboten verordnet. Zumindest hinsichtlich dieser spezifischen Norm wär ich aus dem Schneider – in meinem Fall gehts um .300 BLK! Hilft letztlich auch nicht viel, aber der Vollständigkeit halber.
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Klar, das ist die bedeutendste Rechtsnorm für meine Frage. Unkompensiert würde per Klappschaft eine unerlaubte Kat. A-Waffe hergestellt werden, daran besteht in meinen Augen gar kein Zweifel. Mein Casus knacksus: Wie Kompensation schaffen? Aus meiner Erinnerung an die Nummer 1.8 hab ich wohl auch meinen Ansatz mit der werkzeuglosen/werkzeugpflichtigen Verkürzung konstruiert – hatte mir 1.8 im Vorfeld tatsächlich nicht mehr durchgelesen (ging peinlicherweise direkt von Anlage 2 und dort 1.2.3 aus), die schafft aber zumindest einen logischen Schluss zu meinen Analogbeispielen Pumpgun und MCX: Ist ein Werkzeug zur Demontage des Hinterschafts erforderlich, darf die Langwaffe beim Zerlegen (ausdrücklich OHNE technische Unterbrechung der Feuerbereitschaft!) kürzer als 60 cm werden. Man siehe und staune: Es hat eben doch was mit Werkzeug zu tun – oblgeich, leider ziemlich präzise, auf den Hinterschaft fokussiert. Ich hege ja immer noch die Hoffnung, durch ausreichend langes Draufrumdenken die zum Druchbruch nötige Kreativität zu entwickeln. Wie gesagt: Wem eine andere als die brustschwache Schnürsenkelidee am SD einfällt, möge sie mir bitte vortragen. Selbstverständlich (zumindest ging ich davon aus, aber hinsichtlich der zalhreichen Kommentare formuliere ich es einmal konkret) werde ich mich unter keinen Umständen auf gut Glück in die Rechtsunsicherheit stürzen und eine verkappte Kurz- oder gar Kat. A-Waffe zusammenbasteln. Es geht mir rein um Gedankenspiele; umsetzen würde ich so was wirklich nur, wenn es Hieb- und Stichfeste vorweisen kann. Ein weiterer Ansatz, der mir heute einfiel, wär die Verlängerung des Klappschafts quasi zur Mündung hin – so, dass ein Überstand entsteht, der bei ausgeklapptem Schaft am Waffenhehäuse anliegt und bei eingeklapptem Schaft wie ein Schwänzlein nach hinten absteht. Sieht dann natürlich ein wenig behindert aus, ist mir aber alles lieber, als die Klappfunktion zu verkrüppeln. Mir fehlen ohne SD-Schummeleien wirklich nur ein paar cm, die müsste ich z. B. durch eine an den Schaft geschraubte und verklebte Polymer-Picatinny überbrücken können und die Gesamtlänge wär unstrittig gerettet ...
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Zudem an alle: Dass hier niemand rechtssichere Auskunft gibt, ist mir schon klar. Auch, dass alle die Rechtslage für "dumm" halten. Wer in dieser Diskussion aber eine restriktive Position einnimmt, sollte das im Rahmen der Gesetze schlüssig begründen können – Schlüssigkeit setzt auch eine Übersetzbarkeit auf analoge Fälle voraus. Und das sehe ich bisher nicht. Ist ja nicht böse gemeint.
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Bezüglich meiner SD-Büchse hast du doch in deinem Eröffnungspost die deiner Ansicht nach nur scheinbare Dauerhaftigkeit der Befestigung moniert – was mir ja sagen muss, dass du eine Dauerhaftigkeit zur Gesamtlängenermittlung voraussetzt. Andernfalls würde diese Einlassung in diesem Kontext ja überhaupt keinen Sinn ergeben. Ich habe dagegenargumentiert, dass meine Flinte (nach deiner Definition) nicht dauerhaft 95 cm lang ist, und dass das bei Zutreffen deiner Definition dann auch nicht rechtens sein kann.
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Wie gesagt: Um meine Pumpe kürzer zu machen, brauch ich einen Schraubendreher. Der ist auch handelsüblich. Du verstehst das analoge Problem? Ja, geile Idee.
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Natürlich ist eine Langwaffe ohne Hinterschaft verwendbar – streitbar bleibt, ob sie bestimmungsgemäß verwendbar ist. Wenn du die – meiner Meinung nach auch durchaus legitime! – Auffassung vertrittst, eine Langwaffe ohne Schutlerstütze sei nicht bestimmungsgemäß verwendbar, frage ich an dieser Stelle: Warum darf ich dann nicht einfach einen Klappschaft an eine Langwaffe basteln, der ausgeklappt die Gesamtlängenvorgabe von 60 cm erfüllt? Eingeklappt verwende ich sie nach deiner ureigenen Definition ja nicht bestimmungsgemäß ["Langwaffe ohne Schaft = nicht (bestimmungsgemäß) verwendbar"], da transportiere ich sie nur. Erst ausgeklappt kann eine Langwaffe überhaupt bestimmungsgemäß verwandt werden, nämlich zum Schuss aus der Schulter. Das wäre eine logische Definition – bekanntermaßen hat sich aber landläufig die Interpretation durchgesetzt, dass Klappschäfte nicht an Langwaffen gehören, sofern sie sie unter 60 cm verkürzen. Folglich MUSS doch der Konsens lauten: bestimmungsgemäße Verwendung = Feuerbereitschaft. Was denn nun?
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Dazu müsste man mal deutsche Kurz-MCX-Besitzer befragen – ich selber hab keine. Wie beschrieben, durch Lösung der Kordel per Abnahme der Picatinny-Klemmung. "Dauerhaft" bezieht sich meines Erachtens wirklich auf einen nicht werkzeuglos veränderbaren Zustand. Auch @Thomas St. – würde man so argumentieren, dürfte ich meine Vorderschaftrepetierflinte sofort abgeben. Für diese bösen Dinger ist bekanntlich eine Mindestgesamtlänge von 95 cm vorgeschrieben – trotzdem ist der Hinterschaft nicht drangeschweißt, sondern per Bolzen im Gehäuse verschraubt. Abgesehen von der Praxisferne und dem waffenrechtlichen Verbot hindert mich nichts auf Gottes grüner Erde daran, den Hinterschaft da runterzuschrauben. Feuerbereit (was, wie ich meine, einschlägige Definition von "bestimmungsgemäß verwendbar" ist) bleibt sie in diesem verkrüppelten Zustand trotzdem. Ihr seht das aus meiner Warte grundlos zu restriktiv.
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Aus gegebenem Anlass stellt sich mir derzeit die Frage, inwiefern man verhältnismäßig kurzen Langwaffen im Zuge einer Nachrüstung eines Klappschafts, der funktionstüchtig bleiben soll, rechtssicher zum Erhalt ihrer erforderlichen 60 cm-Mindestgesamtlänge verhelfen kann. Weil die betroffene Büchse ohnehin dauerhaft mit aufgesetztem Schalldämpfer betrieben (und gelagert) wird, denke ich über einen Ansatz nach, der den SD ständig mit der Waffe verbindet und eine werkzeuglose Abnahme verhindert. Nun existieren ja seit geraumer Zeit Schalldämpfer-Cover, unter anderem mit Textilüberzug. Würde man jetzt eine Schnur, Paracord o. ä., an besagten Überzug nähen, sie bis zur ersten Picatinny-Schnittstelle am Handschutz der Waffe strammziehen und dort kürzen, nachdem man sie mit einem verschraubbaren Picatinny-Aufsatz (welcherlei auch immer, QD-Riemenöse oder so) dauerhaft fixiert hat, würde das die Demontage des Dämpfers effektiv unterbinden, bis das Picatinny-Zubehör werkzeugpflichtig abgenommen wurde – oder eben, bis man die Schnur gewaltsam per Schneidwerkzeug durchtrennt. Mit letzterer Option könnte man meines Erachtens aber nicht argumentieren, käme ja einer Zerstörung gleich. Meinungen dazu? Spricht aus waffenrechtlicher Sicht irgendwas gegen die Interpretation, den nicht werkzeuglos trennbaren SD auf die Waffengesamtlänge anzurechnen? Derzeit werden Endplates mit Picatinny-Schnittstelle und angeschraubtem Hinterschaft (siehe z. B. SIG MCX) immer beliebter – prinzipiell ist das ja nichts anderes. Eine Schraube rausdrehen, schon hat man eine "zu kurze" Langwaffe. Oder sehe ich den Wald vor lauter Bäumen nicht, und es gibt eine einfachere Methode zum Gesamtlängenerhalt unter meinen genannten Parametern?
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Beschluss VG Düsseldorf 22 L 1895/24 - Aufbewahrung "großer Magazine" - 18.09.2024
Gekkan antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Dass das für Normaldenkende keine großen Magazine sind, ist mir klar – dass die Forumlierung "Standard-" oder "normales Magazin" bei der Fragestellung nach der behördlichen Ansicht zur Aufbewahrung bei Sachbearbeitern zu einer Antwort führen kann, die ich gar nicht brauche (nämlich inwiefern ich den traurigen neuen Legalwaffenstandard von 10/20 Schuss wegzusperren habe), erschließt sich dir aber, ja? -
Beschluss VG Düsseldorf 22 L 1895/24 - Aufbewahrung "großer Magazine" - 18.09.2024
Gekkan antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Bei mir liegen die Dinger ohnehin im 1er Schrank, daher zum Glück ohne praktische Relevanz für mich – mit meiner Sachbearbeiterin stand aber kürzlich noch ein anderes Gesprächsthema an. Im dem Zuge hab ich einfach mal interessehalber gefragt, wie sie das mit der Aufbewahrung großer Bestandsmagazine sieht. Kurzes Schweigen, verhaltene Rückfrage: "Große Magazine ...?" - "Ja, größer 10 Schuss für Lang- und größer 20 für Kurzwaffen; die, die ich damals angezeigt hab und die Sie mir gestempelt haben" – "Hm, joa. Tun Se die doch in den 1er Schrank, wenn Se eh einen haben. Am sichersten ist ja immer am besten." Fazit: lol -
Da bin ich – in NRW – ja mal extrem gespannt, ob ich auch mit diesem Hokuspokus konfrontiert werde. Habe am Wochenende eine Büchse verkauft/überlassen und bekomme in den nächsten Tagen eine neue ins Haus. Unterm Strich bleibt meine Langwaffensumme (> 10) gleich.
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Gekkan antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ich frag mich eh immer, wer sich diese Videos tatsächlich angucken soll. Material aus Primärquellen – der Entwurf als solcher, Stellungnahmen von Politikern und Verbänden – wird innerhalb der Feuerwaffencommunity in der Regel unverzüglich diskutiert und umfassend eingeordnet. Derjenige, welcher sich ernsthaft und konstant mit der Verschärfungsthematik auseinandersetzt, weiß also ohnehin Bescheid und braucht dazu, mehrere Wochen nach Entwurfsveröffentlichung, auch kein achtzehntes Video zu sichten. Wer sich wiederum nicht im erwünschten Maße dafür interessiert (und mit der dargebotenen Information deshalb wirklich etwas Neues geboten bekäme), wird sich unter Garantie leider auch kein zehnminütiges Video darüber angucken, dass "se uns bald die Brotmesser wegnehmen." Der Adressatenkreis erschließt sich mir nicht. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Gekkan antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
@VDB Die Primärvorlage führt im ersten Satz einen das/dass-Fehler und nennt später "rechtschaffende" Bürger, außerdem einmal kleingeschriebene Höflichkeitsform am Schluss. Könnt ihr bitte ausbessern?