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Ralphi2608

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  1. So etwas gibt es nicht.
  2. Jetzt mal für die, die in Geschichte immer Kreide holen waren und auch sonst Mt dem Lesen Schwierigkeiten haben : die Grenztruppen, also diejenigen die auf Flüchtlinge geschossen haben, waren nicht Bestandteil der NVA. Ich war bei den taktischen Raketen und nicht mal die DDR hat mit Raketen auf Republik Flüchtlinge schiessen lassen.
  3. Warum sollte der Beamte, in dessen eigenem Ermessensspielraum es liegt wann er dies tut, die Waffe erst ziehen wenn der Angriff schon läuft ? Selbstmörder oder schlechte Ausbildung? Solange man die Hände nicht sieht und / oder der Verdächtiger nicht kooperiert, sollte mindestens einer den Verdächtigen anvisieren. Ich habe den Vorgang zwar nur im Zuge meines Militärdienstes ( ja ja, NVA) trainieren lassen, aber warum soll ein Polizist anders verfahren?
  4. Hast ja Recht. Dann also meine Meinung zu dem Vorgang: Die Verantwortlichen der BW haben einen dicken Bock geschossen. Waffen auf dem Weihnachtsmarkt geht überhaupt nicht und war für nichts gut. Ausser dafür die Bundeswehr ein weiteres Mal als inkompetent dastehen zu lassen.
  5. Danke für die Belehrung. Aber wo steht in dem Paragrafen etwas von Verhältnismäßigkeit ? Nur mal so als Beispiel.
  6. Was Notwehr ist, sollte eigentlich das Gesetz bestimmen. Leider ist unsere Regierung nicht fähig oder Willens eindeutige Gesetze abzufassen. Die eine Hälfte ist zu dämlich, die andere Hälfte Anwalt und damit an schwammigen Formulierungen, Verunsicherung der Bürger und möglichst vielen Einzelfallentscheidungen interessiert.
  7. Bei mir sind es 40 Jahre. Mit voll aufmunitionierter AK 74 an den Imbisstand oder in die Gaststätte zum Frühstück war, z. B. auf Dienstreise in die Ari- Werkstatt Rostock, völlig normal.
  8. Ich kann sie zwar auch nicht leiden, aber dafür dass der Markt in mindestens fahlässiger Weise ungesichert und als Einladung zum Attentat betrieben wurde kann olle Faser nun nichts.
  9. Seit 65 Jahren Waffenbesitzer? Dann müsstest Du, lass mich rechnen, ungefähr 80 - 83 Jahre sein. Hm...
  10. Der grüne Abgeordnete erwähnt leider nicht das der größte Teil der Verstöße in Strassenzügen die von ausländischen Clans beherrscht werden, von deren Mitgliedern begannen wurden. Auch die lachhafte Strafzumessung für die polizeibekannten Täter durch unsere berliner Kuscheljustiz vergaß er zu erwähnen.
  11. Ich habe den Tip mit dem Baseballschläger schon lange vor meiner Zeit als Sportschütze von einem Richter bekommen. Ich habe den damals auf das erhöhte Einbruchsrisiko durch das Fassadengerüst hingewiesen und wir kamen, wie das so ist, vom hundertsten ins tausenste. Ich habe ihm erzählt dass ich auch ein Haus habe und für den Fall der Fälle mein NVA Klappspaten, hab ich mit dem Haus übernommen, wohl helfen würde. Er meinte: Das lass mal, ein Baseballschläger sieht vor Gericht deutlich besser aus. Aber das ist bestimmt schon 15 Jahre her und hat auch keinen rechten Bezug zum Thema. Ein anderer Richter kann das ganz anders sehen.
  12. Ein Baseballschläger ist keine Waffe. Sollten eigentlich alle Sachkundigen wissen.
  13. Nein bei den Grenzern waren auch Wehrpflichtige und ob Du versehentlich oder wissentlich vorbeigeschossen hast hat das Militärgericht entschieden.
  14. Haben die etwa die Zschäpe laufen lassen ?
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