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IGNORED

Sachkundekurs im Rhein-Main-Gebiet


birdbanger

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Die SLG Kreis-Mainz-Bingen e.V. im BDS bieten einen Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde nach dem WaffG an.

- Die Schulungstermine sind : SA 29.3 ab 9:00 Uhr und SA 05.04 ab 9:00 Uhr

- Prüfung am FR den 11.04 ab 14 Uhr oder SA den 12.04 ab 9 Uhr

Bei Interesse bitte an folgende Email-Adresse wenden: SLG.Kreis.Mainz@web.de

PS: Hoffe ich habe im richtigen Unterforum geschrieben, wenn nicht bitte verschieben!

Geschrieben
Nein, da kann jeder teilnehmen....Mitglieder von den Verbänden DSB, BDS, BdMP,DSU,etc.

Jeder der eine Sachkundeprüfung für Sportschützen machen möchte!

Das ist nicht zulässig.

In der Allgemeinen Waffengesetz Verordnung (10.2003 ist das klar festgelegt.

hier § 3 Anderweitiger Nachweis der Sachkunde

Abschnitt 5

(5) 1Schießsportliche Vereine, die einem nach § 15 Abs. 3 des Waffengesetzes anerkannten Schießsportverband angehören, können Sachkundeprüfungen für ihre Mitglieder abnehmen. 2Absatz 2, zweiter Halbsatz und die Absätze 3 und 4 finden hierfür entsprechende Anwendung. 3Zur Durchführung der Prüfung bilden die schießsportlichen Vereine eigene Prüfungsausschüsse.

Somit ist Euer Vorhaben wohl rechtlich nicht zulässig

Geschrieben

Oh Gott,

ein Blick ins Gesetz erspart viel dumm Geschwätz....ein alter Juristenspruch!

1. können und nicht dürfen! Also wenn schon lesen dann auch richtig und vorallem verstehen :peinlich:

2. für diesen Lehrgang gilt AWaffV§ 3 (3) ff. :heuldoch:

Geschrieben
2. für diesen Lehrgang gilt AWaffV§ 3 (3) ff. :heuldoch:

Das ist zu belegen! Durch welche Behörde, wann und mit welchem Aktenzeichen wurde die Staatliche Anerkennung für diesen Lehrgang/Lehrgangsträger und seinen "anderweitigen Nachweis der Waffensachkunde erteilt? :acute:

(Dieses Smilie erschien mir geeignet: Du Schelm!

Geschrieben
Das ist zu belegen! Durch welche Behörde, wann und mit welchem Aktenzeichen wurde die Staatliche Anerkennung für diesen Lehrgang/Lehrgangsträger und seinen "anderweitigen Nachweis der Waffensachkunde erteilt? :acute:

(Dieses Smilie erschien mir geeignet: Du Schelm!

:gutidee:

Geschrieben

Und dennoch gibt es wohl SB´s, die die Sachkunden von SpoSchü nicht anerkennen, die die Sachkunde in einem anderen Verband gemacht haben. So z.B. in Paderborn, in dem momentan mehrere Schützen auf heissen Kohlen sitzen.

Geschrieben
Und dennoch gibt es wohl SB´s, die die Sachkunden von SpoSchü nicht anerkennen, die die Sachkunde in einem anderen Verband gemacht haben. So z.B. in Paderborn, in dem momentan mehrere Schützen auf heissen Kohlen sitzen.

Da wird dann wieder die Frage der Anerkennung im Raum stehen. Wenn die nicht beantragt und die entsprechenden Nachweise erbracht wurden, machen sie hier dicht. Weil sonst nicht gewährleistet ist, dass die entsprechenden Vorgaben eingehalten wurden, denn dafür muß jemand mit eben dieser stattlichen Anerkennung unterschreiben und die Prüfungsprotokolle der zuständigen Behörde übergeben.

Wie soll sonst ein Hamburger SB, dem eine SK-Bescheinigung, ausgestellt eine Woche vorher in Darmstadt, den Antragsteller der mittlerweile nach HH verzogen ist, überprüfen? Beim Verband anrufen?

Wenn er den Prüfungskommissionsvorsitzenden nichtzufällig kennt, wird er bei der für den Prüfer zuständigen Behörde nachfragen, ob die Prüfung ihre Richtigkeit hatte. Also gut 2 Wochen vorher mit den Daten der Teilnehmer angemeldet, durchgeführt und ein entsprechendes Prüfungprotokoll der Behörde zugeleitet wurde. Dann überprüft er anhand der Teilnehmerliste den Antragsteller. Ist der aufgeführt, alles i.O. Wenn nicht, gibts zumindest Verzögerungen.

Geschrieben

Moin,

nochmal zum mitschreiben: Die Prüfung findet im Beisein eines Vertreters der unteren Waffenbehörde statt und der Lehrgang ist bei der oberen Waffenbehörde angemeldet und genehmigt.

Wenn ein SB diese Prüfung nicht anerkennt, dann fällt wohl Weihnachten und Ostern auf den gleichen Termin und das Pferd kotzt vor der Apotheke.

Also wo ist das Problem? Unsere Lehrgänge wurden auf jeden Fall schon in Hessen, RLP und BaWü anerkannt und das ohne irgendein Problem.

Dann weiterhin gut Schuss!

Geschrieben

da auch ich mit WSK Lehrgängen und Prüfungen privat und auf Verbandsebene zu tun habe wollte ich mich erst zu Wort melden wenn ich etwas genaues erfahren habe. Dazu habe ich das Bundesverwaltungsamt über die Abnahmen der WSK für Nichtverbandmitglieder informiert/gefragt.

Dazu habe ich entgegen der festen Meinung einiger Poster bestätigt beikommen, dass Verbände nur FÜR EIGENEN MITGLIEDER die WSK schulen und abnehmen dürfen.

Siehe Text der Antwort des BVA

Sehr geehrter Herr xxxxx,

ein nach § 15 WaffG anerkannter Verband ist im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 4 a) WaffG verpflichtet, auf eine sachgerichtete Ausbildung in den ihm angeschlossenen Vereinen hinzuwirken. Diese sachgerichtete Ausbildung beinhaltet auch die Vermittlung der Sachkunde nach § 7 WaffG durch die Vereine des Verbandes. Gemäß allgemeiner Auslegung des § 3 Abs. 5 WaffG ist diese Vermittlung auf die Mitglieder der Vereine des Verbandes beschränkt.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Bundesverwaltungsamt

Referat II B 7

Waffenrechtliche Erlaubnisse

Damit ist doch wohl alles klar.

Wenn ihr also WSK für alle abnehmen wollt, dann müsst ihr eine eigene bundesweit gültige staatliche Anerkennung zur Vermittlung der Sachkunde haben. Die allgemeine Erlaubnis für Schießsportverbände gilt dann nicht.

Geschrieben
da auch ich mit WSK Lehrgängen und Prüfungen privat und auf Verbandsebene zu tun habe wollte ich mich erst zu Wort melden wenn ich etwas genaues erfahren habe. Dazu habe ich das Bundesverwaltungsamt über die Abnahmen der WSK für Nichtverbandmitglieder informiert/gefragt.

Dazu habe ich entgegen der festen Meinung einiger Poster bestätigt beikommen, dass Verbände nur FÜR EIGENEN MITGLIEDER die WSK schulen und abnehmen dürfen.

Siehe Text der Antwort des BVA

Sehr geehrter Herr xxxxx,

ein nach § 15 WaffG anerkannter Verband ist im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 4 a) WaffG verpflichtet, auf eine sachgerichtete Ausbildung in den ihm angeschlossenen Vereinen hinzuwirken. Diese sachgerichtete Ausbildung beinhaltet auch die Vermittlung der Sachkunde nach § 7 WaffG durch die Vereine des Verbandes. Gemäß allgemeiner Auslegung des § 3 Abs. 5 WaffG ist diese Vermittlung auf die Mitglieder der Vereine des Verbandes beschränkt.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Bundesverwaltungsamt

Referat II B 7

Waffenrechtliche Erlaubnisse

Damit ist doch wohl alles klar.

Wenn ihr also WSK für alle abnehmen wollt, dann müsst ihr eine eigene bundesweit gültige staatliche Anerkennung zur Vermittlung der Sachkunde haben. Die allgemeine Erlaubnis für Schießsportverbände gilt dann nicht.

So ist es und so wurde es auch bereits mehrfach u.a. von dir und mir gepostet, zumindest dem Sinn nach. Aber es zeigt sich wieder, dass nicht alle die sofort "Verdienst" wittern und "Quatsch" rufen die eigendlich erforderlichen Kenntnisse besitzen. Da wundert es nicht, dass (bei dir wohl auch) immer wieder Teilnehmer auftauchen, die ganz erstaunt sind, dass man von Behördenseite ihre schöne billige SK nicht anerkennt. Aber - jeder ist Erwachen und weiß ganz genau was er tut, schließlich haben die Kenner es ihm ja gesagt. Eigendlich schade, dass man immer alles erst schwarz auf weiß von einer Behörde bestätigt bekommen muß.

Geschrieben
Moin,

nochmal zum mitschreiben: Die Prüfung findet im Beisein eines Vertreters der unteren Waffenbehörde statt und der Lehrgang ist bei der oberen Waffenbehörde angemeldet und genehmigt.

Wenn ein SB diese Prüfung nicht anerkennt, dann fällt wohl Weihnachten und Ostern auf den gleichen Termin und das Pferd kotzt vor der Apotheke.

Also wo ist das Problem? Unsere Lehrgänge wurden auf jeden Fall schon in Hessen, RLP und BaWü anerkannt und das ohne irgendein Problem.

Dann weiterhin gut Schuss!

Wie nennt sich denn nun der Feiertag? Weihntern? Ostnachten? Und einen Beutel für den Gaul, bitte! Soll keine Häme sein, aber es nervt ab und an, wenn man sich jahre/jahrzehntelang nicht nur als Hobby mit diesen Dingen beschäftigt und dann (übrigens auch bei den Anforderungen an Schießstätten) jeder, der mal was gelesen hat, es besser weiß als derjenige, der sich seit Jahren auf entsprechenden (arbeits-, zeit- und kostenintensiven) Fortbildungen "rumgedrückt" hat.

Dieter Nuhr hat doch Recht.

Hier hatt/e ein Verband einen Lehrgang angemeldet und genehmigt bekommen. FÜR SEINE MITGLIEDER. Dass da jemand von der Behörde beisitzt - schön, ändert aber an den Fakten nichts! Und angemeldet werden muß jeder Lehrgang. Egal von wem. Zwei Wochen vorher. Und da drüber erübrigen sich auch alle Diskussionen.

Geschrieben
Unsere Lehrgänge wurden auf jeden Fall schon in Hessen, RLP und BaWü anerkannt und das ohne irgendein Problem.

Meinst Du mit "anerkannt", dass keine Behörden in den genannten Bundesländer was gegen Euren Lehrgang vorgebracht haben, oder verstehst Du darunter die staatliche Anerkennung des sogen. anderweitigen Nachweises, die ja bekanntlich bundesweit gilt?

Geschrieben
Meinst Du mit "anerkannt", dass keine Behörden in den genannten Bundesländer was gegen Euren Lehrgang vorgebracht haben, oder verstehst Du darunter die staatliche Anerkennung des sogen. anderweitigen Nachweises, die ja bekanntlich bundesweit gilt?

Na ja, wir verstehen uns ja, aber ich glaube, einige wissen wirklich nicht, dass ein Verband diese Anerkennung nicht bekommen kann. Das kann nur eine namentlich exakt benannte PERSON. Diese muß vorher ebenfalls genau deffinierte Vorausssetzungen erfüllen. Wenn eine solche Person sich dann bereiterklärt, für einen Verband eine SK durchzuführen und die entsprechenden Bescheinigungen, die übrigens das Aktenzeichen der Anerkennung enthalten muss, ausstellt, dann kann das hinhauen.

Ich denke, dass die wenigsten den ironischen Hintergrund deiner Fragestellung mitbekommen haben. Und dass die Prüfung zwei Wochen vorher mit den Daten der Prüflinge angemeldet sowie anschließend ein Protokoll des Prüfungsverlaufs abgeliefert werdn muß, davon haben einige bestimmt auch noch nie was gehört. Es kann sich, wenn zwei Tage vor der Prüfung noch jemand als Teilnehmer dazustossen kann, nicht um einen bundesweit anerkannten Lehrgangsträger handeln.

Diese Informationen sind entweder wenig bekannt oder werden durch die Ausrichter der schön billigen Lehrgänge nicht bekanntgemacht, sofern sie ihnen denn bekannt sind. Manchmal drängt sich der Eindruck auf, dass einige einfach mal einen SK-Lg. machen und die Teilnehmer dann sehen können wie weit sie damit kommen.

Jeder anerkannte Lehrgangsträger wird diese Infos auf Nachfrage gerne jedem Interessenten kostenlos zur Verfügung stellen.

Geschrieben
Genau, Lobo-s!

Es war ironisch gemeint, aber ich wollte birdbanger mit seinem schwammigen Begriff "anerkannt" aus der Reserve locken.

Schönes Wochenende und Gut Schuss bei den Meisterschaften!

War mir klar, aber du weißt ja, wenn hier jemand was von anerkannt, genehmigt usw. schreibt, meint er garantiert nicht das gleiche wie wir, aber er ist sich absolut sicher. Auch ein schönes WE.

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