RonaldR Posted February 8, 2003 Share Posted February 8, 2003 Hallo Leute, ich wollte diese Frage nicht mit in den anderen Thread zum Thema VL-Kanonen packen, obwohl die Unterschiede nicht sooooo extrem sein dürften. Also: Es gibt da ja diese Blaupausen aus USA von der legendären Gattling. Das die, im Original, in Deutschland vermutlich eine verbotene Waffe wäre, kann ich mir fast denken. Obwohl, und da fangen die Zweifel an und kommen die Fragen auf: Es handelt sich sicherlich nicht um eine automatische Waffe. Kriegswaffeneigenschaft scheidet aufgrund des Alters des Modells wohl auch aus. Repetierer käme noch am ehesten der Wahrheit nahe. Was meint Ihr? Und dann eine weitere Fragestellung: Wie verhält es sich, wenn ein Modellbauer eine solche Waffe in Miniaturausführung, Kaliber irgendwas M??? (Zimmerstutzen?) nachbaut? Wäre die genehmigungspflichtig und dann auch genehmigungsfähig? Das mich hier keiner falsch versteht: 1. Liegt mir persönlich ein solcher Nachbau fern, da ich weder über die Zeit, noch die Blaupausen und auch nicht über die nötigen Maschinen und ausreichend Kenntnisse und Fähigkeiten im Modellbau verfüge. 2. Geht es nicht um Möchtegern-Rambos, die einen Krieg anzetteln wollen. Es geht diesen Leuten schlicht um die Faszination der Technik solcher Waffen, die vor über 150 Jahren entwickelt und gebaut wurden. Und das kann ich wiederum sehr gut nachvollziehen, wenn man sich mit dem Teil mal etwas beschäftigt hat (gilt aber eigentlich für alle Waffen, nicht?). Also, wie sieht's aus: Hat mir jemand ein paar Antworten? Wäre doch schade, wenn in Zukunft derartiges feinmechanisches Know-How aussterben würde. Gruß, Ronald Link to comment Share on other sites More sharing options...
C-96 Posted February 8, 2003 Share Posted February 8, 2003 Hallo RonaldR, Genehmigungspflichtig wäre das Teil auf jeden Fall. Aber es bedarf schon der Genehmigung zur Herstellung (nichtgewerbliche Waffenherstellung)!Ich denke aber, dass sie für uns "Ottonormalschützen" nicht Genehmigungsfähig wäre,da sie "Reihenfeuer" schiesst. Natürlich ist die damalige Technik höchst interessant aber das interessiert in diesem unserem Lande vermutlich niemanden,da hier Waffen "immer böse sind"! Meiner Meinung nach kann von einem solchen Nachbau keine grosse Gefahr für die Allgemeinheit ausgehen und es fände sich bestimmt ein Reglement für spannende Wettkämpfe ,aber leider sind diese Modelle hierzulande unerwünscht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
muni Posted February 9, 2003 Share Posted February 9, 2003 In dem Moment der gewerblichen Herstellung -d.h. wenn die Waffe "in Verkehr" gebracht werden soll, dürfte Sie nur von jemandem hergestellt werden, der eine Herstellungsgenehmigung nach dem Waffengesetz hat. Da jeder Lauf separat abgeschossen wird, denke ich nicht, das sie als vollautomatische Waffe eingestuft würde; man müsste mal die Zeichnungen haben und das Beschussamt fragen, ob einem beschussrechtlich etwas entgegenstehen würde. Falls jemand ein schussunfähiges Modell bauen würde, (d.h. ohne Patronenlager und Läufe nur als Massivmaterial)dürfte dem nichts entgegenstehen; ggfls. auch ohne funktionierenden Zündmechanismus.... Aber billig wärs halt einfach nicht... Gruesse, muni ja richtig, wie oben gepostet; eine Privatperson dürfte es nur mit Einzelgenehmigung seiner Heimatbehörde bauen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
andiwh Posted February 9, 2003 Share Posted February 9, 2003 Das Ding würde als vollautomatische Waffe eingestuft werden, da man mehrere Schüsse hintereinander mit einer "fliessenden" Handbewegung abfeuern kann, ohne zusätzlich einen Abzug zu betätigen. In D gibt es keine Chance, so ein Teil schussfähig legal zu besitzen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
RonaldR Posted February 9, 2003 Author Share Posted February 9, 2003 Na, wo hast Du denn das jetzt her? "Fließende" Handbewegung, das habe ich nun wirklich jemals weder gehört noch gelesen. Also: Das neue WaffG sagt dazu in Anlage 1, Nr. 2 folgendes: In Antwort auf: 2.3 Automatische Schusswaffen; dies sind Schusswaffen, die nach Abgabe eines Schusses selbsttätig erneut schussbereit werden und bei denen aus demselben Lauf durch einmalige Betätigung des Abzuges oder einer anderen Schussauslösevorrichtung mehrere Schüsse abgegeben werden können (Vollautomaten) oder durch einmalige Betätigung des Abzuges oder einer anderen Schussauslösevorrichtung jeweils nur ein Schuss abgegeben werden kann (Halbautomaten). Als automatische Schusswaffen gelten auch Schusswaffen, die mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen in automatische Schusswaffen geändert werden können. Als Vollautomaten gelten auch in Halbautomaten geänderte Vollautomaten, die mit den in Satz 2 genannten Hilfsmitteln wieder in Vollautomaten zurückgeändert werden können. Double-Action-Revolver sind keine halbautomatischen Schusswaffen. Beim Double-Action-Revolver wird bei Betätigung des Abzuges durch den Schützen die Trommel weitergedreht, so dass das nächste Lager mit einer neuen Patrone vor den Lauf und den Schlagbolzen zu liegen kommt, und gleichzeitig die Feder gespannt. Beim weiteren Durchziehen des Abzuges schnellt der Hahn nach vorn und löst den Schuss aus. 2.4 Repetierwaffen; dies sind Schusswaffen, bei denen nach Abgabe eines Schusses über einen von Hand zu betätigenden Mechanismus Munition aus einem Magazin in das Patronenlager nachgeladen wird. Also: Für mich ganz klar ein Repetierer. Gruß, Ronald Link to comment Share on other sites More sharing options...
RonaldR Posted February 9, 2003 Author Share Posted February 9, 2003 Hi muni, eben, das sind wichtige Fragen. Das Thema "Automat" können wir glaube ich getrost verneinen. Gewerbsmäßig stellt das ein Bastler eher nicht her (außer, er produziert eine Kleinserie zum Verkauf). Das eigentliche Problem wäre wohl, herauszubekommen, ob man mit einem Antrag auf nichtgewerbsmäßige Herstellung überhaupt Erfolg hätte und wie dieser gestellt sein müßte. Dann stellt sich noch die Frage nach dem Beschuß. Da derartige Miniaturmodelle nur für diese harmlose Zimmerstutzen-Munition vorgesehen wären, wären die Ansprüche an die Beschußprüfung eher gering, also machbar. Kosten würde das anscheinend auch nicht die Welt, sofern das von einem aus USA importierten Revolver übertragbar wäre (da gab es mal einen Thread zu diesem Thema hier). Mal sehen, ob noch jemand was zu den offenen Fragen beisteuern kann. Gruß, Ronald Link to comment Share on other sites More sharing options...
Richard Posted February 9, 2003 Share Posted February 9, 2003 Ich hatte vor Jahren eine (im weitesten Sinne...) vergleichbare Waffe auf der Basis 2er Ruger 10/22-Systeme, die über eine Kurbel /Welle abwechselnd feuerten. Dazu ein Gutachten, dass es sich nicht um eine vollautom. Waffe handelt (die Kadenz in .22 war nicht schlecht, aber eben manuell!); sie muss natürlich beschossen werden, etstand schliesslich aus 2 halbautomaten ein doppelläufiger Halbautomat, und damit legal (EWB für sowas kurioses vorrausgesetzt) Gruß Richard Link to comment Share on other sites More sharing options...
Zasgar Posted February 10, 2003 Share Posted February 10, 2003 Diese Kurbeln gibt es auch fuer eine einzelne 10/22. Einfach am Abzugschutz befestigen, 50er SteelLips ( sind die in D erlaubt?) dran, und kraeftig Kurbeln. Dann braucht man nur noch ein paar Sklaven die die Magazine fuellen. Nur darf man halt keine Akku-Bohrmaschiene zum Antrieb benutzen, denn dann ist die Waffe wieder Vollauto. MK Link to comment Share on other sites More sharing options...
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