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IGNORED

Modell einer Gattling contra Waffengesetz


RonaldR

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Hallo Leute,

ich wollte diese Frage nicht mit in den anderen Thread zum Thema VL-Kanonen packen, obwohl die Unterschiede nicht sooooo extrem sein dürften. Also:

Es gibt da ja diese Blaupausen aus USA von der legendären Gattling.

Das die, im Original, in Deutschland vermutlich eine verbotene Waffe wäre, kann ich mir fast denken.

Obwohl, und da fangen die Zweifel an und kommen die Fragen auf: Es handelt sich sicherlich nicht um eine automatische Waffe. Kriegswaffeneigenschaft scheidet aufgrund des Alters des Modells wohl auch aus. Repetierer käme noch am ehesten der Wahrheit nahe. Was meint Ihr?

Und dann eine weitere Fragestellung: Wie verhält es sich, wenn ein Modellbauer eine solche Waffe in Miniaturausführung, Kaliber irgendwas M??? (Zimmerstutzen?) nachbaut? Wäre die genehmigungspflichtig und dann auch genehmigungsfähig?

Das mich hier keiner falsch versteht:

1. Liegt mir persönlich ein solcher Nachbau fern, da ich weder über die Zeit, noch die Blaupausen und auch nicht über die nötigen Maschinen und ausreichend Kenntnisse und Fähigkeiten im Modellbau verfüge.

2. Geht es nicht um Möchtegern-Rambos, die einen Krieg anzetteln wollen.

Es geht diesen Leuten schlicht um die Faszination der Technik solcher Waffen, die vor über 150 Jahren entwickelt und gebaut wurden. Und das kann ich wiederum sehr gut nachvollziehen, wenn man sich mit dem Teil mal etwas beschäftigt hat (gilt aber eigentlich für alle Waffen, nicht?).

Also, wie sieht's aus: Hat mir jemand ein paar Antworten? Wäre doch schade, wenn in Zukunft derartiges feinmechanisches Know-How aussterben würde.

Gruß, Ronald

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Hallo RonaldR,

Genehmigungspflichtig wäre das Teil auf jeden Fall.

Aber es bedarf schon der Genehmigung zur Herstellung

(nichtgewerbliche Waffenherstellung)!Ich denke aber,

dass sie für uns "Ottonormalschützen" nicht Genehmigungsfähig wäre,da sie "Reihenfeuer" schiesst.

Natürlich ist die damalige Technik höchst interessant

aber das interessiert in diesem unserem Lande vermutlich

niemanden,da hier Waffen "immer böse sind"!

Meiner Meinung nach kann von einem solchen Nachbau keine

grosse Gefahr für die Allgemeinheit ausgehen und es fände sich bestimmt ein Reglement für spannende Wettkämpfe gr1.gif,aber leider sind diese Modelle

hierzulande unerwünscht.

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In dem Moment der gewerblichen Herstellung -d.h. wenn die Waffe "in Verkehr" gebracht werden soll, dürfte Sie nur von jemandem hergestellt werden, der eine Herstellungsgenehmigung nach dem Waffengesetz hat. Da jeder Lauf separat abgeschossen wird, denke ich nicht, das sie als vollautomatische Waffe eingestuft würde; man müsste mal die Zeichnungen haben und das Beschussamt fragen, ob einem beschussrechtlich etwas entgegenstehen würde.

Falls jemand ein schussunfähiges Modell bauen würde, (d.h. ohne Patronenlager und Läufe nur als Massivmaterial)dürfte dem nichts entgegenstehen; ggfls. auch ohne funktionierenden Zündmechanismus....

Aber billig wärs halt einfach nicht...

Gruesse, muni

ja richtig, wie oben gepostet; eine Privatperson dürfte es nur mit Einzelgenehmigung seiner Heimatbehörde bauen.

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Das Ding würde als vollautomatische Waffe eingestuft werden, da man

mehrere Schüsse hintereinander mit einer "fliessenden" Handbewegung abfeuern kann, ohne zusätzlich einen Abzug zu betätigen.

In D gibt es keine Chance, so ein Teil schussfähig legal zu besitzen.

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Na, wo hast Du denn das jetzt her? "Fließende" Handbewegung, das habe ich nun wirklich jemals weder gehört noch gelesen. grlaugh.gifgrlaugh.gifgrlaugh.gif

Also: Das neue WaffG sagt dazu in Anlage 1, Nr. 2 folgendes:

In Antwort auf:

2.3

Automatische Schusswaffen; dies sind Schusswaffen, die

nach Abgabe eines Schusses selbsttätig erneut schussbereit

werden und bei denen aus demselben Lauf durch

einmalige Betätigung des Abzuges oder einer anderen

Schussauslösevorrichtung mehrere Schüsse abgegeben

werden können (Vollautomaten) oder durch einmalige

Betätigung des Abzuges oder einer anderen Schussauslösevorrichtung

jeweils nur ein Schuss abgegeben werden

kann (Halbautomaten). Als automatische Schusswaffen

gelten auch Schusswaffen, die mit allgemein gebräuchlichen

Werkzeugen in automatische Schusswaffen geändert

werden können. Als Vollautomaten gelten auch in

Halbautomaten geänderte Vollautomaten, die mit den in

Satz 2 genannten Hilfsmitteln wieder in Vollautomaten

zurückgeändert werden können. Double-Action-Revolver

sind keine halbautomatischen Schusswaffen. Beim

Double-Action-Revolver wird bei Betätigung des Abzuges

durch den Schützen die Trommel weitergedreht, so dass

das nächste Lager mit einer neuen Patrone vor den Lauf

und den Schlagbolzen zu liegen kommt, und gleichzeitig

die Feder gespannt. Beim weiteren Durchziehen des Abzuges

schnellt der Hahn nach vorn und löst den Schuss aus.

2.4

Repetierwaffen; dies sind Schusswaffen, bei denen nach

Abgabe eines Schusses über einen von Hand zu betätigenden

Mechanismus Munition aus einem Magazin in das

Patronenlager nachgeladen wird.


Also: Für mich ganz klar ein Repetierer.

Gruß, Ronald

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Hi muni,

eben, das sind wichtige Fragen.

Das Thema "Automat" können wir glaube ich getrost verneinen.

Gewerbsmäßig stellt das ein Bastler eher nicht her (außer, er produziert eine Kleinserie zum Verkauf).

Das eigentliche Problem wäre wohl, herauszubekommen, ob man mit einem Antrag auf nichtgewerbsmäßige Herstellung überhaupt Erfolg hätte und wie dieser gestellt sein müßte.

Dann stellt sich noch die Frage nach dem Beschuß. Da derartige Miniaturmodelle nur für diese harmlose Zimmerstutzen-Munition vorgesehen wären, wären die Ansprüche an die Beschußprüfung eher gering, also machbar.

Kosten würde das anscheinend auch nicht die Welt, sofern das von einem aus USA importierten Revolver übertragbar wäre (da gab es mal einen Thread zu diesem Thema hier).

Mal sehen, ob noch jemand was zu den offenen Fragen beisteuern kann.

Gruß, Ronald

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Ich hatte vor Jahren eine (im weitesten Sinne...) vergleichbare Waffe auf der Basis 2er Ruger 10/22-Systeme, die über eine Kurbel /Welle abwechselnd feuerten.

Dazu ein Gutachten, dass es sich nicht um eine vollautom. Waffe handelt (die Kadenz in .22 war nicht schlecht, aber eben manuell!); sie muss natürlich beschossen werden, etstand schliesslich aus 2 halbautomaten ein doppelläufiger Halbautomat, und damit legal (EWB für sowas kurioses vorrausgesetzt)

Gruß

Richard

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Diese Kurbeln gibt es auch fuer eine einzelne 10/22. Einfach am Abzugschutz befestigen, 50er SteelLips ( sind die in D erlaubt?) dran, und kraeftig Kurbeln. Dann braucht man nur noch ein paar Sklaven die die Magazine fuellen.

Nur darf man halt keine Akku-Bohrmaschiene zum Antrieb benutzen, denn dann ist die Waffe wieder Vollauto.

MK

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