muni Posted February 6, 2003 Share Posted February 6, 2003 Hallo, habs an anderer Stelle auch schon gefragt, aber es passt besser in ein neues Posting: Was bedeutet Artikel 2 (Beschussgesetz) §22 Abs.5 konkret in Worten: Welche Gegenstände sind davon betroffen und welche dürfen also dann ab 31.12.03 nicht mehr benutzt (Umgang haben) werden, wenn sie kein (neues) Prüfzeichen haben?? Danke muni Habe noch etwas Schwierigkeiten, aber so langsam kommt meine "Streitsucht" zurück (eh, nur mit Behörden, versteht sich Link to comment Share on other sites More sharing options...
627 PC Posted February 6, 2003 Share Posted February 6, 2003 Hi Muni, hier können eigentlich nur Gegenstände gemeint sein, die zum Verschießen von Patronen oder Kartuschenmunition geeignet sind und bisher kein Beschußzeichen brauchten. Ich denke hier an diese Selbstschußapparate (Kal 16 oder 9mm jeweils in Knall) oder diese kugelschreiberähnliche Dinger zum Abschießen von Signalmunition (Leutstern mit integrierter 6mm kurz Knallpatrone zum Aufschrauben). Nur - so ganz sicher bin ich mir da auch nicht. Gruß Manfred Link to comment Share on other sites More sharing options...
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