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IGNORED

Beschussgesetz (Artikel 2 des WRNRG), hier §22 (5)


muni

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo, habs an anderer Stelle auch schon gefragt, aber es passt besser in ein neues Posting:

Was bedeutet Artikel 2 (Beschussgesetz) §22 Abs.5 konkret in Worten: Welche Gegenstände sind davon betroffen und welche dürfen also dann ab 31.12.03 nicht mehr benutzt (Umgang haben) werden, wenn sie kein (neues) Prüfzeichen haben??

Danke

muni

Habe noch etwas Schwierigkeiten, aber so langsam kommt meine "Streitsucht" zurück (eh, nur mit Behörden, versteht sich wink.gif

Geschrieben

Hi Muni,

hier können eigentlich nur Gegenstände gemeint sein, die zum Verschießen von Patronen oder Kartuschenmunition geeignet sind und bisher kein Beschußzeichen brauchten. Ich denke hier an diese Selbstschußapparate (Kal 16 oder 9mm jeweils in Knall) oder diese kugelschreiberähnliche Dinger zum Abschießen von Signalmunition (Leutstern mit integrierter 6mm kurz Knallpatrone zum Aufschrauben).

Nur - so ganz sicher bin ich mir da auch nicht.

Gruß

Manfred

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