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IGNORED

Schiessleiter-Lehrgang


DB

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Geschrieben

Da bei uns in Nordbrandenburg wohl auch in absehbarer Zeit kein Lehrgang für künftige DSB-Schießleiter realisiert wird hier die dringende Frage: Wo findet wieder so ein Lehrgang statt? Bei uns gibt es etliche Interessenten, die auch ein paar Kilometer fahren würden.

Danke, Dirk

Geschrieben

Hallo!

Eine Gegenfrage: Was verstehst Du unter DSB-Schiessleiterlehrgang?

Ich kenne zwar (leider) jede Menge DSB-Lehrgänge, aber von so einem habe ich noch nichts gehört/gesehen.

Oder meinst Du villeicht den BDMP? - da gibt es solche Lehrgänge.

Gruss tc9

Geschrieben

hallo tc9,

als ehemaliger dsb´ler (jetzt bdmp) weiß ich, daß vom dsb auch schießleiter-lehrgänge veranstaltet werden. ein schießleiter muß bei jedem schießen als verantwortlicher auf dem schießstand vorhanden sein (siehe § 34 1.WaffVO).

hallo DB,

wende dich doch bitte an deinen dsb-landesverband oder den landesverband deines nachbarlandes. die lehrgänge werden meistens zentral durchgeführt, da in vielen vereinen nur vereinzelte schießleiter vorhanden sind oder die ausbildung anstreben.

gruß

Luger008

am besten

Geschrieben

Hallo Luger008

...ein schießleiter muß bei jedem schießen als verantwortlicher auf dem schießstand vorhanden sein...

Ohne jetzt den Gesetzestext zu kennen - verwechselst Du das nicht mit einer SchiessAUSICHT (=jeder der Sachkunde hat und dem zust. Amt als Verantwortlicher gemeldet wurde).

Ich habe vor mir die aktuelle Lehrgangsliste des BSV und WSV liegen - aber Schiessleiterlehrgänge finde ich keine.

In den mir persönlich bekannten DSB-Vereinen (10 Stück, inkl. meines eigenen), versteht man unter einem Schiessleiter ein "Amt" innerhalb des Vereines.

Ein Schiessleiter ist unter anderem zuständig für die sportlichen Belange der im zugeteilten Disziplinen, die Ausrichtung von Wettkämpfen, Einteilung der SchiessAUFSICHTEN, usw.

Lasse mich aber gerne eines besseren belehren.

Gruß tc9

Geschrieben

@ tc9

Du verwechselst den Sportleiter ( i.d.R. für die Fragen des Schießsportes verantwortliches Vorstandsmitglied) mit dem Schießleiter als Aufsichtshabenden für das Schießen auf öfftl. genehmigten Schießstätten.

Dirk

Geschrieben

Hallo!

Also ich lerne gern dazu. Ich möchte Dir aber kurz schreiben, wie das in dem größten SV in unserer Gegend - der immerhin ein Landesleistungszentrum des DSB - geregelt ist.

1. Schiessaufsicht (behördlich vorgeschrieben)

Mitglied mit Sachkundeprüfung, welches dem Landratsamt als aufsichtberechtige Person für den Schiessbetrieb gemeldet werden kann. Darf - sofern er Aufsicht hat - nicht am Schiessbetrieb teilnehmen.

2. Schiessleiter

Aufgaben wie in letztem Posting erwähnt. In der Regel je Disziplin oder Waffengattung ein Schiessleiter.

3. Sportleiter/Sportbeauftragter

"Oberste" sportliche Instanz der Vorstandsschaft.

Ist den Schiessleitern übergeordnet, "weisungsbefugt" und meißtens auch für den ganzen "Bürokratismus" rund um unseren Sport zuständig.

Wird in vielen kleineren Vereinen nicht eingesetzt. Dort übernehmen die Schiessleiter, oder einer der SM die Aufgaben.

---

Gruß tc9

Geschrieben

hallo tc9,

aufsicht heißt die person, die auf einem schießstand (bei den schützen an den schützenständen) aufsicht führt. wenn mehrere schießstände da sind, gibt es mehrere aufsichten. der leitende des schießens ist der schießleiter, der insgesamt die aufgaben des schießstandinhabers (inhabers einer erlaubnis zum betreiben eines schießstandes)wahrnehmen muß, wenn dieser nicht persönlich anwesend ist. so ist es beim bdmp in seiner schießleiter-verordnung geregelt.

da ich weiß, das der dsb auf bezirks oder landesebene auch solche lehrgänge durchführt (hier bei uns im norden vom nwdsb -nordwestdeutscher schützenbund-) bzw. durchgeführt hat, wird dort die regelung ähnlich sein. hat z. b. haftungsgründe, wenn es einmal zu einem unfall auf dem schießstand kommt.

für die aufsicht auf dem schießstand ist eine sachkunde nachzuweisen, der leitende verantwortliche auf dem schießstand muß eine prüfung als schießleiter nachweisen, die weitergehender ist.

gruß

Luger008

Geschrieben

Nun denn, ich auch noch ...

So unterschiedlich wie die Verbände, Vereine und Regionen sind, so unterschiedlich werden vermutlich auch die Begriffe definiert.

1. Zu der "Standaufsicht" im waffengesetzlichen Sinne kann man in einem Merkblatt, als Anhang beigefügt, die Bestimmungen nachlesen (Hinweis: Sachkunde und Zuverlässigkeit!).

Dieses Merkblatt habe ich einer aus meiner Sicht super Homepage geklaut (www.mek-schuetzen.de) Was "die" dort auf regionaler Ebene anbieten (ich bin nicht von dort), ist einfach Spitze! Ich wünschte mir, man könnte Ahnliches hier in einer Ecke als "Bibliothek" (ggf. als Links) in überregionaler Form zusammenstellen. (Hab' ich Newcomer es nur noch nicht gefunden?) Vorschlag also an die Verantwortlichen (?) so etwas anzugehen. Gerade im Hinblick auf das neue Waffengesetz wäre diese Plattform ideal, mittelfristig auch Licht in die bundesweiten Verfahrensweisen unserer zuständigen Behörden zu bringen. Ich weiß, welcher Aufwand damit verbunden wäre! Wenn ich jedoch den Aufwand betrachte, mit dem manche von uns hier ihre Postings betreiben, dürfte dies gemeinsam auch zu leisten sein.

2. Meine "Schießleiter"-Ausbildung durch den / im BDS hatte den Zweck, Verantwortliche für die Durchführung und Einhaltung der Grundsätze unseres Sporthandbuches und dessen Regelwerks heranwachsen zu lassen. Mit entsprechender praktischer Erfahrung ( und ggf. Weiterbildung) sind diese dann auch berechtigt, ordentliche Wettkämpfe zu leiten etc. Diese Ausbildung dürfte wie bei uns durch die jeweiligen Landessportleiter in den Landesverbänden gesteuert werden.

(Wenn ich die sich hier äußernden aktiven Schützen der verschiedenen Verbände als repräsentativen Querschnitt nehmen sollte, müßte ich mich fragen, wie und auf welche Weise dort eigentlich die Meldungen für die weiterführenden Wettbewerbe etc. erfolgen.)

3. Mir ist bekannt, daß Mitglieder meines BDS-Vereins sowohl eine "Schießleiter"-Ausbildung als auch einen "Standaufsicht"s-Nachweis als offizielles Papier des DSB/RSB (Rheinischer Schützenbund) vorweisen können. Somit muß es dafür auch Ausbilder/Lehrgänge o.ä. geben. Bekannt ist mir ferner, daß es auch Ausbildungsangebote bei den "öffentlichen" privaten Schießstätten gibt. So hatte zu einem Zeitpunkt das ehemalige TOPGUN (bei Düsseldorf) Verbindung zur DSU.

4. Je nach Art und Zusammensetzung des Vereins / Clubs dürfte es unterschiedliche Bezeichnungen für Ämter / Mandate / Funktionen und auch unterschiedliche Zuständigkeiten geben. Auf den ersten Blick antiquiert erscheinende Begriffe wie z.B. "Schießmeister" haben in vielen Regionen ihre festen Wurzeln im historischen deutschen Schützenwesen und sind auch noch gebräuchlich. In meiner Funktion als "Sportwart" bin ich gewähltes Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes und diesem zusammen mit meinen Helfern für Kurz- und Langwaffenbereich und Waffenwart verantwortlich für die Durchführung der gesamten praktischen Abläufe unseres schießsportlichen Betriebs einschl. dessen Planung.

Erschlagt mich bitte nicht, ich leide nicht unter Profilneurose und huldige auch nicht der Vereinsmeierei, aber neben den konkreten Hinweisen zu der "Schießleiterausbildung" wollte ich auch meinen Beitrag für die zahlreichen "Mitleser" leisten, die sich sicher sein sollen, daß die Ausübung des Schießsports der legalen Waffenbesitzer in durchaus geordneten Bahnen verläuft und auch noch Spaß machen darf.

Geschrieben

Hallo Luger008

Wie gesagt - man lernt nie aus rolleyes.gif

Da stellt sich mir nur noch die Frage ob unser (allmächtiger) DSB das villeicht nicht verbindlich geregelt hat, sondern die einzelnen Landesverbände das regeln wie es ihnen gefällt?

Zumindest beim Angebot der einzelnen Schießdisziplinen macht ja schon der WSV was ganz anderes als der BSV oder BBSV oder ...

Vielleicht schaffe ich es ja, irgendwo verbindliche Informationen von BigBrother-DSB zu bekommen wink.gif

Falls ja, werde ich mein neues "Wissen" mit Quellenangabe hier veröffentlichen.

Mir geht dieses DSB-Chaos (wobei es IMHO beim BDMP LV9 auch nicht viel besser ist) langsam auf die ...

Gruß tc9

Geschrieben

Hallo Leute,

ich kann mich meinen Vorrednern in den Ausführungen über die Positionen des Sportleiters (auf Vereinsebene) und der Standaufsicht nur anschließen.

Der "Schießleiter" des DSB heißt korrekt Schießsportleiter (steht zumindest auf meiner Lizenz des WSB). Im BdMP ist der Begriff Schießleiter gebräuchlich (steht dort auf meiner entsprechenden Lizenz).

Im DSB ist die Ausbildung zum Schießsportleiter ein Bestandteil der weiterführenden Ausbildung (Trainer C, Trainer B,...). Allerdings kann nach bestandenem Lehrgang mit dieser Lizenz (wie auch mit der Lizenz des BdMP) nach Anerkennung der Prüfungsunterlagen eine Waffensachkundeausbildung durch die Lizenzinhaber durchgeführt werden. Nach Meldung an die entsprechende Polizeibehörde kann selbstverständlich auch die Standaufsicht durchgeführt werden.

Ich glaube nicht, das irgendein DSB-Landesverband (exakt weiß ich es nur vom WSB) Schießsportleiterausbildungen vor inkrafttreten des neuen WaffG durchführen werden. Es ist allerdings auch schon in der Vergangenheit schwierig gewesen, einen Ausbildungsplatz in dieser Ausbildung zu erhalten, da im Jahr im Schnitt nur 2 Ausbildungen angeboten wurden (ich mußte 8 Monate warten!).

Was uns das neue WaffG (besonders in Bezug der Eignung der "geeigneten Aufsichtspersonen", die das Jugendtraining des Vereines abhalten dürfen) bringt, bleibt noch einige Zeit im unklaren confused.gif. Aber soweit hier etwas konkretes bekannt wird, kann man es sicher sofort im WO-Forum nachlesen AZZANGEL.gif.

Viele Grüße

Carsten

Geschrieben

dieses Problem (Jugend) hat JEDER Verein in der Zukunft!!!

Da steht was von

In Antwort auf:

§ 27 "Die verantwortliche

Aufsichtsperson hat die Geeignetheit zur Kinder-und

Jugendarbeit glaubhaft zu machen."


(neues Waffgesetz)

....IMHO reicht dafür schon einen Ausbilderschein aus einer beruflichen Ausbildung.

Mit den Schiessleiter-Lehrgängen sind beim DSB DeÄsBe unter Infothek/ausbildung zu ersehen, aber z.b. bei uns werden wohl 2003 keine angeboten.....na, mal sehen, werde mal jemanden ansprechen..... und dann hier reinposten....(dauert aber...)

Geschrieben

In Antwort auf:

§ 27 "Die verantwortliche

Aufsichtsperson hat die Geeignetheit zur Kinder-und

Jugendarbeit glaubhaft zu machen."


Daß ein ADA-Schein (also das Blättel, das man braucht, um Azubis oder Gleichgestellte auszubilden, also jeder Meister automatisch hat) reicht, ist (leider) noch nicht ganz klar. Aber das Wörtchen "glaubhaft machen" gibt doch wieder Hoffnung! chrisgrinst.gif

Letztes Jahr habe ich beim FWR dazu nachgefragt und bekam dazu folgende Antwort:

Sehr geehrter Herr Volker,

besten Dank fur Ihre Anfrage vom 03.09.2002.

Leider konnen wir Ihnen hierzu noch keine verlassliche Auskunft geben.

Die Neufassung des Waffengesetzes sieht vor, dass das Bundesministerium des

Inneren Verordnungen erlassen kann, in denen es die genauen Voraussetzungen

fur die Aufsicht uber den Schie?betrieb und insbesondere die Eignung dieser

Aufsicht zur Kinder- und Jugendarbeit regeln kann.

Bislang liegen jedoch nach unserem Kenntnisstand noch keine Entwurfe

solcher Vorschriften vor. Es bleibt abzuwarten, ob und wie der Gesetzgeber

hier weiter tatig werden wird, oder ob dies wie bisher ganzlich in der

Eigenverantwortung der Verbande verbleibt. Es ist jedenfalls davon

auszugehen, dass es fur eine ggf. notwendig werdende besondere

Qualifizierung der Mitarbeiter im Jugendbereich eine ausreichende

Ubergangsfrist geben wird, sodass die schie?sporttreibenden Verbande ihr

Ausbildungsprogramm den neuen Gegebenheiten anpassen konnen.

Das Forum Waffenrecht wird sich jedoch auch weiterhin zum Wohl seiner

Mitglieder an den Verhandlungen um die untergesetzlichen Regelungen zum

Waffenrecht beteiligen und uber den jeweiligen Stand informieren.

Mit freundlichen Gru?en vom Forum Waffenrecht,

Sylvie Meller

- Offentlichkeitsarbeit und Presse -

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