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IGNORED

Antrag 3. Kurzwaffe


hotknife

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Hallo Kenner des BDMP,

habe ein großes Problem u. bitte mal um Eure Hilfe. Ich habe heute meine Ablehnung für die 3. Kurzwaffe von der Behörde mitgeteilt bekommen. Beantragt hatte ich eine Sportpistole, C13 in 9 mm (ich wollte mir ein Teil von Sauer Custom mit 6" Schlitten bauen lassen). Eingetragen sind auf meiner WBK ein Sportrevolver S&W 686 TC, Kaliber .357 MAG (Disziplin C13) u. Dienstpistole, eine Les Baer Premier II, 5", Kaliber .45 Auto (Disziplin C 4). Mein Antrag auf 3. Kurzwaffen als Sportpistole 1911, 6", in 9 mm wurde abgelehnt mit der Begründung, dass ich mir ja ein Wechselsystem für die LB anschaffen könnte. Als einzige Lösung für eine 3. Kurzwaffe würde lt. Sachbearbeiter beim Amt lediglich eine Dienstpistole in 9 mm mit starrer Visierung für DP1 zum Tragen kommen. Wenn ich denn unbedingt eine Sportpistole in 9mm haben wollte könnte ich ja lt. Aussage vom Amt meine LB verkaufen. Darauf habe ich aber absolut keine Lust. Ich möchte allerdings auch nicht darauf verzichten eine Sportpistole bei Sauer Custom mir bauen zu lassen. Wat nu??? Wie gehe ich da vor, ohne gegen das Gesetz zu verstoßen, gibt es da ein Hintertürchen für mich. Habe jetzt erst mal die Dienstpistole 1 in 9 mm beantragt, sonst ist ja garnix mit 3. Kurzwaffe.

Bin ich denn eigentl. verplichtet mir nach Eintrag in der WBK auch wirkl. eine DP1 zu kaufen. Bewilligt wir ja in der WBK nur eine 9 mm. Kann ich dann nicht kaufen was ich in 9 mm will, also auch eine 1911 in 9 mm??? Oder gibt das nach Kauf der Waffe u. Eintrag durch den Händler richtig Ärger beim Amt. Ich bin absolut ratlos.

Vielen Dank für Eure schnelle Hilfe

Gruss hotknife

[Dieser Beitrag wurde von hotknife am 29. Juni 2002 editiert.]

[Dieser Beitrag wurde von hotknife am 29. Juni 2002 editiert.]

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Hi hotknife,

Zitat:

Eingetragen sind auf meiner WBK ein Sportrevolver S&W 686 TC, Kaliber .357 MAG (Disziplin C13)

Zitat:

Beantragt hatte ich eine Sportpistole, C13 in 9 mm

Also 2 Waffen für eine Disziplin ???

Oder ist das ein Schreibfehler ?

S&W für C13 - Sportpistole ??

Gruß KLaus

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Nö, ich schon richtig. Der S&W hat einen 6" Lauf (die Target-Champ.-Version von Wischo mit Nillgriff). Der ist nur in Sportrevolver zu schießen, da Dienstrevolver nur bis 4".

Also wenn Du es so sehen willst, in C13 ein Revolver u. in C13 die Pistole beantragt.

c. u. hotknife

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Zitat:

Original erstellt von hotknife:

Bin ich denn eigentl. verplichtet mir nach Eintrag in der WBK auch wirkl. eine DP1 zu kaufen. Bewilligt wir ja in der WBK nur eine 9 mm. Kann ich dann nicht kaufen was ich in 9 mm will, also auch eine 1911 in 9 mm??? Oder gibt das nach Kauf der Waffe u. Eintrag durch den Händler richtig Ärger beim Amt.

Eine 1911 in 9mm ist keine unveränderte Dienstpistole.

Der Händler verkauft Dir natürlich zunächst jede beliebige 9mm.

Beim Anmelden wird der Sachbearbeiter aber prüfen, ob die gekaufte 9mm für DP1 geeignet ist.

Und ab dann genau geht der Ärger, den Du ja schon vermutest, richtig los.

Dein Bedürfnis ist nunmal für DP1 geprüft - nicht für irgendwas anderes.

Stellt die Behörde im Nachhinein die Unrechtmässigkeit Deines Waffenkaufs fest, stellt sie Strafanzeige und stellt obendrein Deine Zuverlässigkeit in Frage. Dann kannst Du das andere Zeugs gleich mit abgeben.

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Zitat:

Original erstellt von armed liberal:

Stellt die Behörde im Nachhinein die Unrechtmässigkeit Deines Waffenkaufs fest, stellt sie Strafanzeige und stellt obendrein Deine Zuverlässigkeit in Frage.

Wie lautet den der Straftatbestand? Will fragen: Gegen welchen Paragrafen verstößt man denn, wenn man eine Waffe, für die man eine Erwerbsgenehmigung hat, auch kauft?

bye knight

[Dieser Beitrag wurde von knight am 30. Juni 2002 editiert.]

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Zitat:

Original erstellt von armed liberal:

Der Händler verkauft Dir natürlich zunächst jede beliebige 9mm.

Beim Anmelden wird der Sachbearbeiter aber prüfen, ob die gekaufte 9mm für DP1 geeignet ist.

Und ab dann genau geht der Ärger, den Du ja schon vermutest, richtig los.

Dein Bedürfnis ist nunmal für DP1 geprüft - nicht für irgendwas anderes.

Stellt die Behörde im Nachhinein die Unrechtmässigkeit Deines Waffenkaufs fest, stellt sie Strafanzeige und stellt obendrein Deine Zuverlässigkeit in Frage. Dann kannst Du das andere Zeugs gleich mit abgeben.

Wie ist es überhaupt möglich, daß der Waffenhändler eine Pistole verkaufen darf, die nicht der angegebenen Disziplin des Bedürfnisses des Erwerbers entspricht?

Salzburger Schütze, dem Begriffe wie grüne, gelbe, etc. WBK fremd sind, stellt sich sinnvollen Ablauf so vor:

Der Schütze kommt mit dem von der Behörde genehmigten Bedürfnis "DP1" zum Waffenhändler und sucht sich die für diese Disziplin geeignete Waffe aus.

Selbstredend, daß Waffenhändler wissen müssen, welche Waffen für DP1 zugelassen sind und welche nicht!

Gruß und schönen Abend noch

Toni

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Toni,

das Amt trägt in die WBK eine Bewilligung für eine 9mm Pistole ein, da steht nix von DP1 oder so. Nachdem die Waffe beim Händler gekauft wurde, muß die WBK wieder zum Amt zurück, dann gibt es den zweiten Stempel vom Amt, das Amt prüft dann erst ob die gekaufte Waffe mit der lt. Bedürfnis übereinstimmt. Der Händler trägt die Waffe in die WBK ein, wobei nicht immer die genaue Bezeichnung eingetragen wird. Bei meiner Frau steht einfach SIG 210, sie hat aber eine 210-4 gekauft.

c. u. hotknife

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Warum hast du nich eine 1911 im Kal. .45 ACP beantragt und dir dann ein Wechselsystem im Kal 9 mm para zugelegt ??

Im Übrigen prüft die Behörde nicht, ob du eine starre oder verstellbare Visierung hast .

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Das Leben ist eines der schwersten ..

(geklaut)

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So, jetzt bin ich allerdings immer nocht nicht schlauer. Also bleibt mir dann wohl nicht anderes übrig als 3. Kurzwaffe eine SIG 210-4/2 oder SIG 226 zu kaufen bei der ich dann später die Visierung ändere, oder???

c. u. hotknife

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