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IGNORED

Charakter einer Reise


Mike Brauer

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Irgendwo in einer VVO habe ich gelesen, dass das Führen der KW auf dem Weg ins Revier nur dann erlaubt ist, wenn dieser Weg nicht den "Charakter einer Reise" hat.

Ab wann ist der Charakter einer Reise gegeben?

100Km BAB?

500KM?

Mit einer Übernachtung?

Nur wenn ich Ersatzsocken mitführe?

Was sagen die Rechts und Linkskundigen?

Geschrieben

Also Mike -ohne Rechtskundiger zu sein :

ich nehme mal den theoretischen Fall Du bist jetzt um diese schöne Jahreszeit zu einer Drückjagd auf Sauen eingeladen smile.gif

-weit weg von Deinem Wohnort- dann kann Dir doch sicher niemand verwehren Deine Fangschußwaffe mitzunehmen!

Ich möchte meinen, als Kriterium hier müßte der übliche Transport zum Schießstand gelten : Sicher verwahrt, nicht geladen, nicht unmittelbar zugriffsbereit. Du führst die Waffe als Teil einer zulässigen Jagdausrüstung auf dem Weg zur Jagd mit Dir - und der Weg ins Revier kann ja auch mal etwas länger sein smile.gif!

Worüber i c h mir schon mal Gedanken gemacht habe für solche Fälle : Das Hotel ? Hat ja selten nen Null oder 1 Schrank im Zimmer - und in den Speisesaal mitschleppen sieht ja auch irgendwie blöd aus grin.gifgrin.gif

Mouche

Geschrieben

Nee... Transport ist klar, kein Thema.

Hotel auch easy.... Bei der Jagdausübung und in Verbindung damit.

Langwaffe kann (ohne Verschluß) im Auto liegen.

Alarmanlage an und Kurzwaffe verdeckt getragen.

Wenn's bimmelt muß man eben flott sein wink.gif

Geschrieben

Hallo Mike,

da gibt es bereits einschlägige Gerichtsurteile dazu. Wenn der Jäger die Waffe tatsächlich führen will muss das Revier ziemlich in der Nähe gelegen sein (wenige km).

Geschrieben

Ich verstehe zwar nicht, warum nur KW gemeint sein sollen.

Zum Charakter einer reise kann ich nichts sagen, man könnte ja mal nachfragen, ob es denn bei einer Wanderung zum Revier erlaubt ist.

Wenn es auch nicht direkt zum Thema passt, das habe ich vor Zeiten mal aus dem Caliber Forum kopiert:

In Antwort auf:

Hallo Rolf. Wie waere es mit dem gaengigsten Kommentar ? Joachim

Steindorf, WaffG, 7. Aufl. 1999, Par. 35 Rn. 8:

"Es werden durch die neue Formulierung nicht nur (...) die direkten

Hin- und Rueckwege zur und von der Jagd von der Waffenscheinpflicht

freigestellt, sondern auch

die ueblichen anschliessenden gesellschaftlichen Veranstaltungen, und

zwar nicht nur die sog. Schuesseltreiben und Wirtshausbesuche, sondern

auch Besorgungen,

Abstecher zur Post, private Besuche u.a., wenn sie nur in Zusammenhang

mit einem Jagdgang erfolgen."


Geschrieben

In Antwort auf:

Zum Charakter einer reise kann ich nichts sagen, man könnte ja mal nachfragen, ob es denn bei einer Wanderung zum Revier erlaubt ist.


Sollte doch eigentlich keinen Unterschied machen, ob ich di e 3 Kilometer zu meinem Revier mit dem Auto zuruecklege, oder eben mit Desert Eagle im Holster und nem Repetierer ueber der Schulter durch die Stadt den DIREKTEN Weg in mein Revier gehe, oder?

Archiviert

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