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IGNORED

Rechtsbeugung! Haben wir kein Gesetz mehr?


Gast kremess

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Wichtig!!! Eilt!!

Bitte sofort vorlegen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir als Veranstalter von Waffen- und Militariabörsen wehren uns gegen Amtswillkür und Rechtsbeugung!!!

Die erste Waffen- und Militariabörse Leipzig auf dem AGRA-Messepark-Gelände vom 28. bis 30. Juni 2002 findet statt!!!

Wie Sie sicher durch die Werbung in den Fachzeitschriften bereits erfahren haben, sollte die Börse im üblichen Rahmen stattfinden, d.h. auch mit dem Verkauf von erlaubnispflichtigen Schusswaffen und Munition. Dies wurde uns von den Behörden in Leipzig jedoch urplötzlich untersagt. Daraufhin strebten wir ein Eilverfahren beim Verwaltungsgericht Leipzig zur Erteilung der Ausnahmegenehmigung an. Die Chronolgie unserer Bemühungen führen wir hier noch einmal auf:

Die sich seit September 2001 in Planung befindliche neue Börse sollte, obwohl wir schon vor Monaten Gespräche mit dem zuständigen Ordnungsamt führten und von dieser Seite mündlich vorab keinerlei Bedenken gegen die Veranstaltung angemeldet wurden, plötzlich nach den schrecklichen Ereignissen in Erfurt untersagt werden. Nur über Umwege (durch Information eines Ausstellers der Waffenbranche) erfuhren wir von dem Vorhaben der Behörden. Da wir bei allen anderen unserer Veranstaltungen immer ein sehr enges Verhältnis zu den Ordnungsbehörden führen, genießen wir einen exzellenten Ruf als Veranstalter. Verwundert über dieses plötzliche Umschwenken führten wir Telefonate mit dem Ordnungsamt und der Waffenbehörde Leipzig. Deren Sachbearbeiter zeigten sich genauso verwundert über die dienstliche Anweisung, welche von Bürgermeister Holger Tschense, seines Zeichens Dienstherr der Ordnungsbehörde, angeordnet wurde. Es bestand seitens der Behörden jedoch keine Möglichkeit der Einlenkung, obwohl es sich hierbei zweifelsfrei um Rechtsbeugung bei bestehendem Waffenrecht, sowie Amtswillkür handelt. Die Maßnahme war die telefonische Untersagung des kompletten Waffenverkaufs, d. h. auch des Verkaufs freier Waffen, sowie Hieb- und Stoßwaffen. Eine Ausnahmebewilligung nach § 38 des Waffengesetzes sollte nicht erteilt werden. Dies hätte das komplette Aus der Veranstaltung bedeutet. Durch weiterführende Telefonate mit dem Büro des Oberbürgermeisters Wolfgang Tiefensee, des Bürgermeisters Holger Tschense und der Ordnungsbehörde wurde uns mittlerweile, nach massiver Androhung von Schadensersatzklagen und einstweiliger Verfügung, die Genehmigung für den Verkauf von Hieb-, Stoß- und freien Waffen erteilt.

Am 10.6.2002 haben wir beim Verwaltungsgericht Leipzig einen Eilantrag einer einstweiligen Verfügung zur Erteilung der Genehmigung zum Verkauf von Schusswaffen und Munition eingereicht. Unser Anwalt und wir sahen diesem Verfahren sehr positiv entgegen und hofften, bis spätestens Ende dieser Woche mitteilen zu können, dass die Genehmigung erteilt wird und die Veranstaltung in dem von uns ursprünglich geplanten Rahmen stattfindet.

Wir scheuen keine Kosten und Mühen, um unseren Händlern und Besuchern weiterhin eine seriöse Plattform zur Ausübung Ihres Geschäftes, Hobbies oder Sports zu bieten. Des weiteren distanzieren wir uns von der Treibjagd, die seit dem 26.4.2002 von vielen Medien und Ordnungsbehörden betrieben wird. Wir distanzieren uns gleichermaßen von der Darstellung als schießwütige Rambos oder verkappte Neonazis. Nach langjährigen Erfahrungen mit unseren Veranstaltungen stellen wir als Organisator vielmehr fest, dass sowohl die Händler als auch die Besucher gesetzestreue und loyale Bürger sind. Wir als Bürger haben einen Anspruch auf unser Recht, das uns laut Grundgesetz auch zusteht. Aus diesem Grund wehren wir uns auch immens gegen die Art und Weise der Rechtsbeugung, wie sie im Moment immer mehr betrieben wird.

Heute (20.06.2002) um 15.26 Uhr wurde uns per Fax der Beschluß des Verwaltungsgerichts Leipzig mitgeteilt. Die Klage seitens der KreMess Agentur und der Waffenhändler (als Musterbeispiel der Antrag der Firma Schwaben Arms Rottweil aus Hochhalden) wurde abgelehnt!!!

Wenn Sie die Begründung der Ablehnung, die Sie im Anhang finden, lesen, kommt man zu dem Schluß: Wahret den Anfängen! Denn wenn man die Begründung genau liest, und die Sachlage weiter in Richtung Zukunft betrachtet, können demnächst auch keine Waffen mehr in Schaufenstern oder Zeitungen angeboten werden, weil man damit, laut Begründung des Verwaltungsgerichtes, Personen anreizen könnte, sich für Schusswaffen zu interessieren. Wenn dies Schule macht, werden in absehbarerer Zeit in Deutschland weder Waffen- noch Jagdbörsen abgehalten werden können. Dies käme bei vielen Händlern einem Berufsverbot gleich. Aus diesem Grund werden wir auch nach Absprache mit der Firma Schwabenarms den nächsten Schritt zum Oberverwaltungsgericht Bautzen einleiten. Dort wird ein Eilverfahren beantragt werden und wir hoffen, dass wir am Anfang der kommenden Woche eine positive Entscheidung herbeiführen können. Sollte dieser Beschluß wiederum negativ ausfallen, werden wir uns auch nicht scheuen, das Bundesverwaltungsgericht einzuschalten. Sowohl die KreMess Agentur, als auch die Fa. Schwabenarms wird sich Schadensersatzklagen vorbehalten.

Wir möchten Sie bitten, von Ihrer Seite her im Interesse aller Waffenbesitzer und –händler an gegebener Stelle zu intervenieren und Ihren Einfluß geltend zu machen. Denn diese Entscheidung betrifft nicht nur die Veranstaltung in Leipzig, sondern wird maßgeblich für alle zukünftigen Veranstaltungen gewertet werden.

Für Vorschläge und Unterstützung Ihrerseits sind wir und unsere Aussteller dankbar. Dies ist kein Zeitpunkt für Alleinkämpfe, alle müssen an einem Strang ziehen und Solidarität zeigen, damit geltendes Recht in Deutschland auch umgesetzt wird und Rechtsbeugung keine Chance hat.

Wir bitten nochmals um Beachtung des als Anlage beigefügten Urteils.

Mit freundlichen Grüßen.

Klaus Schwaiger

Anlage

Kopie an:

Caliber, Visier, DWJ, Wild + Hund, Waffen-Online, Kimme und Korn, BDMP, BDS, DSB, Forum Waffenrecht, VDB

Geschrieben

P.S.

Un euch die gelegenheit zum forzeln zu nehmen ( gell ich bin heute gemein!) Mit "...magazinen" sind selbstredend "...zeitschriften" gemeint!

Tschö mit Ö

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Der Klügere gibt so lange nach, bis er der Dumme ist!

Geschrieben

Na das ist ja wirklich eine tolle Begründung!

Damit keine Besucher der Messe, die noch nicht über die waffenrechtlich Erlaubnis verfügen, animiert werden, sich mit Waffen und Munition zu versorgen...

Sind die denn jetzt total übergeschnappt? Und sowas schimpft sich "Gericht"! so langsam hält die Diktatur Einzug in unser Land. Bald werden wahrscheinlich alle Waffenmagazine "indiziert" und dürfen nur noch an über 18 Jährige, äh sorry, über 25 Jährige hinter dem Tresen gehandelt werden. Was meint ihr, wie hoch der Schwarzmarktwert einer "Visier" dann steigt wink.gif

Ich hoffe nur, das das Oberverwaltungsgericht diesem fast schon kriminellen Treiben des Leipziger Gerichtes ein Ende bereitet. Und wenn nicht, sollte man seinene deutschen Paß verbrennen und auswandern! Auf der Südseite des Mars soll es in den Sommermonaten ganz nett sein und schießen kann man auch, sogar ohne Gehörschutz wink.gif Nur nachts wirds e bissi kalt um die Ohrn...

Geschrieben

Meistens entscheiden die örtlichen Verwaltungsgerichte zu Gunsten der Gemeinden. (Dort ist Justizia offensichtlich nicht ganz so blind...) Vielfach wird dann so eine Harrsträubende Entscheidung vor den OVG´s zurückgenommen. Auch hier ist die Begründung so ein riesen Haufen Schei$$e, daß einem schlecht werden kann. Allerdings ist das Problem wohl die Zeit, da ein OVG so schnell nicht entscheidet. Aber: Zieht das Ding bloß durch, verklagt die Stadt auf Schadenersatz, zeigt den Bürgermeister wegen Rechtsbeugung an, wehrt Euch!

In D brauchen sich sogar Randgruppen (Drogenszene, Rotlichtszene, etc.) nicht zu verstecken und nun sollen sich rechtschaffende Bürger ihres Hobbys schämen und verstecken um "die Öffentlichkeit" nicht zu verunsichern. Das schlägt dem Fass den Boden aus. Ich bin sprachlos!

Geschrieben

Jeder Staat ist eine Despotie...

Wie zu ändern? Nur dadurch, daß Ich keine Pflicht anerkenne, d.h. Mich nicht binde oder binden lasse. Habe Ich keine Pflicht, so kenne Ich auch kein Gesetz.

„Allein man wird Mich binden!“ Meinen Willen kann niemand binden, und mein Widerwille bleibt frei.

„Es müßte ja Alles drunter und drüber gehen, wenn Jeder Alles tun könnte, was er wollte!“ Wer sagt denn, daß jeder Alles tun kann? Wozu bist Du denn da, der Du nicht Alles Dir gefallen zu lassen brauchst? Wahre Dich, so wird Dir keiner was tun! Wer deinen Willen brechen will, der hat’s mit dir zu tun und ist dein Feind. verfahre gegen ihn als solchen.

...

Ich fordere kein Recht, darum brauche Ich auch keins anzuerkennen. Was Ich Mir zu erzwingen vermag, erzwinge Ich Mir, und was Ich nicht erzwinge, darauf habe Ich kein Recht, noch brüste oder tröste ich Mich mit meinem unverjährbaren Rechte.

...

Berechtigt oder Unberechtigt – darauf kommt’s Mir nicht an; bin Ich nur mächtig, so bin Ich schon von selbst ermächtigt und bedarf keiner anderen Ermächtigung oder Berechtigung.

...

Max Stirner „Der Einzige und sein Eigentum“ Leipzig 1845

Beschlagnahme und Vertriebsverbot 28.11.1845

Auch nach über 150 Jahren lesenswert!

(Wenn es gerade mal erhältlich ist)

Geschrieben

@Kremess: Um mal unseren Nochkanzler zu zitieren:

"Es muß einen Aufstand der Anständigen geben!"

Ich wünsche Dir viel Erfolg.

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Lebenslänglich FWR#1911, in diesem Jahr geworbene Neumitglieder: 6, jetzt Du!

Together we stand, divided we fall

Geschrieben

Nun denkt mal an den kleinen Buerger, der es sich nicht leisten kann, Aewaelte durch mehrere Instanzen zu finanzieren. Dann kommen bei solchen Urteilen ja noch die Kosten der Gegenseite dazu.

Und ich spreche jetzt nicht von Klagen im Waffenbereich oder andere Bereiche die durch eine Rechtsschutzversicherung abgedeckt werden koennen.

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ARMED MEN ARE CITIZENS

UNARMED MEN ARE SUBJECTS

NRA, FWR 2711

Geschrieben

Irgendjemand hat mal gesagt, wer A sagt, der muß auch B sagen.

Dann müßte man eigentlich auch die IAA auf Tretautos beschränken, damit kein nicht-schon-Autobesitzer angeregt wird, sich eines dieser Geräte zu kaufen, mit denen man potentiell rasen oder in sonstwie unverantwortlicher Weise fahren könnte, oder sie nur für schon-Autobesitzer öffnen.

Und was tagtäglich mit Autos passiert und angestellt wird, das wissen wir doch alle?

Jemand anderes hat gesagt, wer A sagt muß nicht B sagen, er kann auch erkennen, daß A falsch war.

Aber auf diese Erkenntnis möchte ich besonders bei Politikern nicht setzen. frown.gif

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