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IGNORED

Waffen für Leuchtsignale


Jensd

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Geschrieben

Hallo,

ich bin neu was das Thema "Waffen" angeht. Nun wollte ich einmal anfragen, welche Art von "leichten" Waffen (nicht Waffenschein-Pflichtige!) sich für den Abschuss von Pyrotechnik bzw. Leuchtsignalen eignen. Man findet im Laden "Gas- und Signal-Pistolen" und "Lustpistolen" von diversen Modellen (z.B. WALTHER P99), wo ich keinen Unterschied erkennen kann. Was von beidem muss ich als Pyrotechnik-Fan kaufen? Luft- oder Signalpistole?

Gruß,

Jens

Geschrieben

Hallo Jens!

ist ganz einfach mit den Leuchtkugeln:

Man kann sie mit Schreckschußwaffen verschießen, indem diese mit Platzpatronen geladen und dann ein Leuchtstern in einen aufschraubbaren Zusatzlauf eingeführt und abgeschossen wird. Jener wird von der Platzpatrone gezündet.

Diese Waffen sind ab 18 frei zu erwerben. Das Führen (Beisichtragen in der Öffentlichkeit) wird durch das neue Waffengesetz reglementiert werden.

Auch beim Schießen sind gesetzliche Vorschriften einzuhalten! Meines Wissens ist das Schießen nur an Silvester auf dem eigenen Grundstück (oder natürlich auf einem anderen Grundstück, wenn der Hausrechtinhaber (?) es erlaubt) oder nach spezieller behördlicher Erlaubnis oder im Notfall erlaubt.

Dann gibt es noch spezielle Leuchtpistolen, wie sie zB bei der Bundeswehr verwendet werden: für die benötigst du eine Waffenbesitzkarte.

by the way: zum Erwerb von erlaubnispflichtigen Waffen brauchst Du keinen Waffenschein, sondern die Waffenbesitzkarte (WBK); jenen brauchst Du zum Führen.

Den Streß mit der Schreckschußwaffe an Silvester mache ich mir persönlich nicht: zumindest die Platzpatronen sind verhältnismäßig teuer. Außerdem ziehe ich Silvester gerne umher, da ist das Führen mehr als problematisch (Öffentliche Veranstaltungen -> Verboten!) und das Schießen nicht erlaubt.

Beste Grüße

Jens

Geschrieben

Hallo,

danke für die beiden Antworten.

@Jens:

jetzt hast du mich neugierig gemacht, obwohl ich eigentlich nicht all zu viel mit Waffen zutun haben wollte ;-)

WBK ist also nicht - wie ich gedacht habe - der Waffenschein sondern lediglich eine Erlaubnis Waffen mit sich zu führen?

Was beinhaltet eine solche Prüfung...ich meine mit Schießen hat das ja nicht sonderlich viel zutun, eine Waffe mit sich zu führen. Kannst du mir das erklären?

mfg. Jens

Geschrieben

Hi Jansd!

Nein, die WBK ist einfach nur eine Berechtigung, bestimmte Waffen, die dort eingetragen werden, zu besitzen. Auf'm Schießstand kannst Du dann natürlich auch damit schießen. Den Waffenschein brauchst Du, um die Waffe führen zu dürfen. Für Privatleute ist es allerdings kaum möglich, 'n Waffenschein zu bekommen.

Ciao, Pemo

Geschrieben

Hi Pemo,

mit WBK darf man schiessen aber man darf eine Waffe nur mit Waffenschein bei sich tragen?

Ich glaube ich verstehe das System, welches dahintersteck, nicht so richtig...

Wo kann man den WBK denn machen bzw. sich den ausstellen lassen?

Geschrieben

Hi JensD,

noch einmal zur Verdeutlichung:

Schreckschusswaffen (u.a. für pyrotechnische Munition) dürfen derzeit (bis 31. März 2003) von Personen über 18 Jahren frei gekauft UND in der Regel in der Öffentlichkeit geführt werden. Ausnahmen davon, also verboten, ist das Führen bei sogenannten öffentlichen Veranstaltungen (Konzerte, Fussballveranstaltungen etc.).

Sogenannte "scharfe Waffen" dürfen nur mit einer Erwerbsberechtigung (EWB) erworben werden.

Diese EWB wird in eine Waffenbesitzkarte (WBK) eingetragen.

Die WBK berechtigt dann, wie der Name schon sagt, zum Besitz der Waffe. Den Waffenschein (WS) lasse ich jetzt mal außen vor.

Um eine WBK zu bekommen, sind einige Voraussetzungen zu erfüllen:

- Zur Zeit (bis 31. März 2003) müsste von Sportschützen ein regelmäßiges Training über die letzten 6 Monate nachgewiesen werden. Das ist aber bis zum 1.4.2003 nicht mehr zu schaffen. Ab dem 1.4.2003 müssen meines Wissens 12 Monate regelmäßiges Training nachgewiesen werden.

- Nach dem 1.4.2003 soll der Antragsteller über 25 Jahre alt sein oder alternativ (zwischen 18 und 25) ein positives psychologisches Gutachten über seine geistige Eignung vorweisen.

- Es ist eine amtlich anerkannte Fach-/Sachkundeprüfung zu bestehen und nachzuweisen.

- Der Antragsteller muss eine "weiße Weste" haben. Sinnfreier Weise muss dazu meist der Antragsteller beim Einwohnermeldeamt ein Führungszeugnis beantragen und bezahlen. (Bei mir war es jedenfalls so)

Sinnfrei deshalb, weil die zuständige Behörde parallel dazu auf dem Dienstweg eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister anfordert.

- die Voraussetzungen der sicheren Aufbewahrung der Waffen und Munition müssen gegeben sein.

Nach dem 1.4.2003 sind Waffenschränke/Tresore einer bestimmten Klassifizierung, je nach Waffenart und -anzahl und unter der Berücksichtigung der Munition, zu beschaffen.

- Schlussendlich ist die WBK mit der EWB zu beantragen.

Hinweise:

Es entstehen nicht geringe Kosten durch das nachzuweisende Training (Mitgliedsbeiträge/Standgebühren, Munition etc.), den Sachkundelehrgang, die Sachkundeprüfung, eventuell das psychologische Gutachten, das Führungszeugnis, jeder Stempel in der WBK (Genehmigung, EWB, MunitionsEWB...), der/die Tresor(e) und Kosten, die ich vielleicht noch vergessen habe.

Ich habe sicher noch weitere Bestimmungen nach dem neuen Waffengesetz vergessen.

Ich habe versucht, möglichst neutral, die Voraussetzungen für eine WBK darzulegen. Ich möchte wirklich niemanden vom Sportschießen abhalten.

HopeThatHelps (HTH)

DS

Geschrieben

Hi Der Schütze,

wow, ersteinmal danke für die ausführliche Erklärung!!

Wie ich das sehe ist ein Besitz einer "scharfen Waffe" nur mit regelmäßigem Training erlaubt und für einen Hobbie-Interessenten ist das also nicht machbar...schade.

Ich möchte mich auch bei allen anderen für ihre Antworten nocheinmal bedanken!

Gruß,

Jens

Geschrieben

Hi JensD,

doch, man kann sehr wohl aus Hobby schießen.

Nur muss man dann (vorübergehend) mit Vereinswaffen schießen.

Man muss noch nichtmal Mitglied im Verein sein.

Man gehe zu einem Verein oder zu einem kommerziellen Schießstand und schieße für ein oder zwei Stunden.

Wenn man das nächste mal Lust hat, tut man das eben wieder ... grin.gif

DS

Geschrieben

Hallo Jens, nicht nur das Gesetz und seine Kentnisse mit den diversen Fallstricken ist wichtig, mir kommt es vor allem auf die Sachkunde und das richtige "handling" an. Das Bedienen einer Waffe lernt man auf dem Schießstand unter sachkundiger Führung und guten Vereinskameraden. Wertvolle Infos werden hier ausgetauscht und jeder hilft jeden. Sylvesterabende mit Crashkursen sind abzuraten weil unfallträchtig. Vor der Praxis kommt natürlich auch das büffeln. Nicht nur WaffG sondern auch Fachliteratur. Empfehlenswert sind die beiden großen Deutschen (DWJ und VisierXXL). Ich selbst habe 1964 als Abiturient mit den ersten DWJs auch die ersten zaghaften Schritte zur Waffentechnik gemacht (weil keine deutsche Literatur verfügbar) und seitdem keine Ausgabe versäumt. Wichtig ist die vielseitigkeit. DWJ, Visier, aber auch US-Literatur bergen unheimlich viel Wissen. Heute hast Du die Möglichkeit (zumindest bei Visier) sämtliche erschienenen Ausgaben über CD abzufragen und durchzuarbeiten. Eine zeitintensive Arbeit die sich lohnt. Viel Spaß smirk.gifAl

Geschrieben

@ sniper-k98:

Beim Kauf bleibt alles beim alten, also jeder voll Geschäftsfähige, der das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, darf Schreckschusswaffen sowie die dazugehörige Munition erwerben.

MfG, Daniel

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