lexilla Posted November 24, 2002 Share Posted November 24, 2002 Mal eine rechtliche Frage: Ich habe mehr als 10 Langwaffen, momentan noch einen A-Schrank. Nun will man ja ab 01.01.03, dass ich nur noch 10 in einem Schrank lagere. Jetzt stellt sich mir die Frage, kann ich auch einfach einen zweiten A-Schrank dazustellen und die Waffen aufteilen? Denn dann wäre ja jetzt der günstigste Zeitpunkt einen zu kaufen. Ich hoffe, dass dies kein Doppel-Posting ist, ich habe vorher alles durchgesucht, aber keins gefunden Link to comment Share on other sites More sharing options...
RonaldR Posted November 24, 2002 Share Posted November 24, 2002 Hallo lexilla, das dürfte nach jetzigem Kenntnisstand stark von den noch erwarteten Verordnungen und Durchführungsbestimmungen abhängen. Als kleinen Schock kannst Du Dir dazu den Entwurf unser aller Liebling B. auf der Visier-Homepage zu Gemüte führen. Wenn das Fakt würde, kämst Du um den 1er-Schrank bei dieser Zahl von Waffen nicht herum. Aber bislang ist es ja Gott sei Dank nur ein Entwurf. Gruß, Ronald Link to comment Share on other sites More sharing options...
ulrich falk Posted November 24, 2002 Share Posted November 24, 2002 ... wobei auch der entwurf der verordnung das stückeln der waffen zulassen würde: "mehr als 10 langwaffen" kann man ebenso wie bereits im waffengesetz als maximalmenge pro behältnis und absolute höchstmenge (pro erlaubnisinhaber) auffassen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
RonaldR Posted November 24, 2002 Share Posted November 24, 2002 Denkbar, aber sicher nicht so gewollt (von B.). Das zeigt auch die Begründung für diesen Paragraphen: In Antwort auf: Erläuterung: Mit der steigenden Zahl der Waffen wird der Aufbewahrungsort zum begehrten Objekt für Straftäter. Ist ein Diebstahl oder Raub erfolgreich, steigt die Zahl der in die Illegalität gelangenden Waffen. Aber das ist eh alles Spekulation. Nur: Jetzt einzukaufen, könnte im Nachhinein wesentlich teurer werden, als zu warten, bis die Verordnung steht. Gruß, Ronald Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted November 24, 2002 Share Posted November 24, 2002 Die Tendenz des Verordnungsentwurfs geht eindeutig in Richtung "Anzahl am Aufbewahrungsort" und nicht Anzahl pro Behälter. Also in Deinem Fall deshalb : Abwarten ! Gruß Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
ulrich falk Posted November 24, 2002 Share Posted November 24, 2002 @ronaldr: und? auch die aufbewahrung von 20 langwaffen in zwei a-schränken statt in einem erhöht die sicherheit, weil der aufbruch zweier schränken genau doppelt so viel aufwand erfordert. Link to comment Share on other sites More sharing options...
RonaldR Posted November 24, 2002 Share Posted November 24, 2002 Ha, ich kann Dir soweit folgen, aber B. will und kann das eher nicht. Aber Ulrich, in aller Freundschaft: Wir beide kennen das Thema ja zu Genüge. Ich denke, wir sollten uns hier keine weiteren Wortgefechte auf Spekulationsbasis liefern, zumal ich Dir voll und ganz zustimme... Gruß, Ronald Link to comment Share on other sites More sharing options...
ulrich falk Posted November 25, 2002 Share Posted November 25, 2002 kann du nicht gleich sagen, dass du mir zustimmst? in dem fall hätte ich natürlich die gegenteilige ansicht vertreten:D natürlich ist im moment alles spekulativ; ich möchte aber durch das ansprechen von auslegungungemöglicheiten diesmal dem gegenwirken, was nach der letzten novelle in den siebzigern stattgefunden hat: einer "auto-verschärfung" des gesetzes durch die bürger selber. wenn in jedem zweifelsfall sicherheitshalber von der ungünstigen regelung ausgegangen wird, wird diese auslegung schnell allgemeinverbindlich. beispiel aus der vergangenheit: repetierwaffen sind selbstlader! diese mal sollte man gegen jede ungünstige gesetzesanwendung umgehend vorgehen; die wachsende anzahl von rechtsschutzversicherungen stimmt mich insoweit optimistisch, was die heutige abwehrbereitschaft betrifft. Link to comment Share on other sites More sharing options...
RonaldR Posted November 25, 2002 Share Posted November 25, 2002 O.k., hab' verstanden. Bis zum nächsten Scharmützel dann. Stehe als Sparringspartner zur Verfügung . Ich stimme Dir hier und jetzt vorläufig zum letzten Mal voll und ganz zu. Mit einer kleinen Einschränkung: lexilla hatte eine ernstzunehmende Frage. Dass keiner von uns dazu eine auch nur einigermaßen gesicherte Antwort hat, solange die Verordnungen und der restliche Mist fertig sind, ist traurig aber nicht zu ändern. Dennoch bin ich nicht für insofern mißverständliche Argumentationen, aus denen sich ein im Nachhinein falscher Schluß ziehen läßt: In diesem Fall kauft sie sich womöglich einen 2.A-Schrank und kann hinterher beide im "Sperrmüll" verscherbeln und für einen "fetteren" einen Haufen zusätzlicher Kohle hinlegen. Gruß, Ronald Link to comment Share on other sites More sharing options...
lexilla Posted November 26, 2002 Author Share Posted November 26, 2002 Lieb, dass Ihr Euch Gedanken dazu macht! Es wird dann wohl EIN fetter B-Schrank... Aber mal was anderes: ich habe vorhin hier hab ich's gefunden folgenden Auszug gefunden: Für beide Kategorien (A und B) ist die ursprünglich geplante Beschränkung des Erwerbs bis 31.12.02 weggefallen. Diese Behältnisse könne nun dauerhaft erworben und verwendet werden. was bedeutet das jetzt genau? Was heißt jetzt dauerhaft? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Mouche Posted November 26, 2002 Share Posted November 26, 2002 Hallo Lexi- war mal im Gespräch, die Klassen nur dann anzuerkennen, wenn die Kästen bis zur Produktionseinstellung (Stichtag 31.12.02) gekauft waren.Das ist jetzt wohl vom Tisch, soll heißen, daß ab Jahr 2003 keine A oder B Schränke mehr produziert werden, aber wenn Du in 2003 oder später einen jetzt nach A oder B zertifizierten Schrank erwirbst, Du ihn dann auch für den jeweils zulässigen Zweck (also z.B. bis 10 LW in A -wenn es denn so kommt ) verwenden darfst. Trotzdem - bei Deinem Arsenal : Ich würde abwarten. Jetzt A und B kaufen ist durchaus sinnvoll (vom Preis her gesehen!) aber man muß sich dann ziemlich sicher sein, daß es nicht mehr als 5 KW und 10 LW werden. Auf eine Erhöhung dieser Mengen zu setzen ist reine Spekulation - wäre natürlich trotz allem schön - mit einer Verschärfung ist wohl realistisch kaum zu rechnen - "B" s Arbeitspapier dürfte wohl (vorläufig zumindest) Untergrenze sein. Gruß Mouche Link to comment Share on other sites More sharing options...
RonaldR Posted November 27, 2002 Share Posted November 27, 2002 Hallo lexilla, da muss ich Mouche beipflichten: Lies nochmal unsere obigen Beiträge. Leider ist bisher keinesfalls sicher, dass bei mehr als 5 KW oder mehr als 10 LW ein B-Schrank noch ausreicht. Es wäre möglich, dass dann ein 1er-Schrank ("sicherer" als 0er-Schrank und 0er-Schrank für bis zu 5 KWs gleichwertig mit B-Schrank) gefordert wird. Das meinte ich mit "fettem" Schrank. Gruß, Ronald Link to comment Share on other sites More sharing options...
Recommended Posts
Archived
This topic is now archived and is closed to further replies.