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IGNORED

ideen zur aufbewahrung: bevor die gemueter kochen


Shootist

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also, bei der ganzen diskussion um aufbewahrung von waffen, und auch bei den gerade von doc s. bekannt gewordenen geplanten verschaefungen via verordnung faellt mir eines besonders auf:

wieso diskutieren eigentlich alle sofort in die schwierigste richtung ?

jaja, ich weiss, optimismus ist sicherlich nicht die probate einstellung; aber nichtsdestotrotz ist in den aufbewahrungsvorschriften des neuen waffges klar geregelt, wie die aufbewahrung auszusehen hat:

- bis zu 5 kw in stufe B,

- bis zu 10 lw in stufe A

- und zusaetzliche schweinereien bei mehr als 25 lw

wer aber sagt, dass

- bei mehr als 5 kw AUTOMATISCH die naechsthoehere stufe angeschafft werden muss ?

- bei mehr als 10 lw ebenso AUTOMATISCH die naechsthoehere stufe angeschafft werden muss ?

mal folgendes gedankenspiel:

ein waffenbesitzer hat (bis zu) 5 kw und (bis zu) 10 lw:

dann reicht ihm entweder ein A-schrank mit B-innenfach, oder ein A-schrank (fuer die lw) und ein (kleiner) B-schrank (fuer die kw).

wenn er nun beispw. weitere lw's erwirbt, braucht er ja nicht automatisch fuer die lw's auch einen B-schrank (weil mehr als 10); es reicht ihm doch ein weiterer A-schrank, fuer die lw's nr. 11-20, usw.

und bei mehr als 25 lw's muss er nicht einen stufe 1-schrank haben, sondern lediglich einen dritten (vierten, …) A-schrank, fuer die lw's nr. 21-30, etc., denn wo steht, dass er die waffen in EINEM schrank unterbringen muss ?

(analoges gilt fuer kw's)

es gilt doch lediglich zu beachten, dass nicht mehr als 10 lw's in einem A-, und nicht mehr als 5 kw's in einem B-schrank aufbewahrt werden - oder nicht ???

auf einen kurzen nenner gebracht:

pro 10 lw's EIN A-schrank

pro 5 kw's EIN B-schrank

damit ist den aufbewahrungsvorschriften voellig genuege getan - oder beweist mir jemand das gegenteil ?

und falls ich voellig danebenliegen sollte, dann haut mich jetzt (aber nicht zu fest… wink.gif))))

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Wer macht sich Gedanken um die Aufbewahrung?

Wenn mann das Ding liest, reicht es mir zur Erkenntnis, einen schuhkartongroßen B an der Wand gedübelt zu haben.

Für eine .22er reicht das aus.

Der Rest soll, das ist eindeutig, soll nämlich den Bach runter gehen.

Ambacher und Kohlheim sei Dank!

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Hallo Mike,

ich lese das in dem Anschreiben genau so so wie Du es

hier schreibst.(bin ich so blöd mad1.gif)

Aber vertsteh mal die Denkweise(ist nicht schlecht !)

5 KW ein B-Schrank

10 KW !!! zwei B-Schränke

Trotzdem :Wir color> ALLE color> müssen gegen diesen Schwach.... entschieden

vorgehen!

pissed.gifBrenneke pissed.gifmag ich nur in 12/70 chrisgrinst.gifchrisgrinst.gif

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mike, dass dieser entwurf einer verordnung eine riesenschweinerei ist, darin sind wir uns einig - kein thema !

aber wieso nun schon von 'nur einer .22er' ausgehen ?

haette das jemand anders als du geschrieben, waere ich versucht zu denken, dass du bereits die flagge gestrichen hast.

und durchkommen mit seinen jenseits allen realismus liegenden missionarischen vorstellungen wird dieser mister "adolf" brenneke ohnehin nicht.

mir geht es nur darum aufzuzeigen, dass bei solchen ideen zur aufbewahrung auch mit einfacheren mitteln als gleich einem "fort-knox-"aehnlichen tresor den vorschriften voellig ausreichend genuege getan werden kann.

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Shootist:

Ich wollte nur mal klarstellen, wie ich das sehe.

Eh ich ins KK-Lager wechsel, trete ich wieder in die Kirche ein.

Ich könnte mich ja auch gans DSB-Mäßig zurücklehen und sagen:

3-Sportwaffen (keine Dienstpistolen)

1-Jagdrevolver

1-noch offen.

Großer B ist da, keine Sorgen.

Die Richtung, in die es geht stinkt ganz gewaltig.

Da kommen noch Auflagen für dei Stände un es kann sich einfach keiner mehr leisten.

Und ich glaube auch nicht, dass ich mit meinem Jagsschein aus dem Schneider bin.

Da kommt das Ungemach aus einer ganz anderen Ecke. Aber es kommt!

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@shootist:

wieso von .22 auszugehen ist?

In Antwort auf:

...wird zunächst in erster Linie die

Frage zu klären sein, ob ...

- Dienst- / Gebrauchspistolen / Dienst- / Gebrauchsrevolver,

- Dienst- / Gebrauchsgewehre, Ordonnanzgewehre,

- Vorderschaftrepetierflinten (sog. Pumpguns mit langem Schaft),

- Selbstladegewehre / Selbstladeflinten (Halbautomaten)

im Schießsport zulässig sein oder aber vom Schießsport grundsätzlich oder

teilweise ausgeschlossen werden sollten.


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@ulrich falk:

genau das meine ich: schwarzmalerei !!!

wenn ich nicht schon laenger in diesem forum waere, und nicht wuesste, dass leute wie du oder mike eigentlich nicht so leicht die flinte ins korn werfen, dann ....

tut doch nicht jetzt schon so, als waeren diesen ausgeburten von brennekes krankem hirn schon fakt - oder habt ihr euch damit abgefunden ???

dann waere es allerdings schade...

@fradi:

das ist der punkt:

wo steht, dass ein 'pro haus/wohnung/betriebsstaette' fuer mehr als 5 kw's oder mehr als 10 lw's steht ?

sorry leute, ich will niemanden veraergern, aber kaum laesst so ein gehirnamputierter wie br....ke eines mentalen fu*z los, wird weltuntergang gepredigt - das ist nicht der weg, wie schlachten gewonnen werden !

(das musste jetzt mal raus ! jetzt koennt ihr mich haun !)

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das ist keine schwarzmalerei, das sind die realen möglichkeit die § 15 abs. 7 waffg-neu bietet.

ein federstrich und grosskalibersport ist geschichte!

der federstich ist noch nicht gemacht, aber dein gottvertrauen darauf, dass er nicht kommt, ist mir fremd:

dass brenneke und andere den schießsport beenden wollen ist längst kein verleumderisches gerücht mehr; dazu war auch das bisherige vorgehen zu geplant. wenn dem innenministerium jetzt keiner in den arm fällt und der bundesrat an einem schönen freitag zu tagensordnungspunkt 345 gefällig nickt, war's dass!

danach braucht man sich nicht mehr aufregen...

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