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Danke für Euer Verständnis und Eure Geduld!
IGNORED

Zuverlässigkeitsprüfung


CAP

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Folgende Mitteilung hat zwar nicht direkt mit dem Waffenrecht zu tun, ist aber u.U. auch eine Novelle:

Ich habe gerade von einem befreundeten Gemeindemitarbeiter erfahren, dass er von dem zuständigen Landratsamt eine Liste der in seinem Bezirk gemeldeten Waffenbesitzer (Jäger, Sportschützen) erhalten hat, mit der Aufforderung, diese auf ihre Zuverlässigkeit hin zu prüfen. Wie dies zu erfolgen hat wurde allerdings nicht genannt.

Persönlich habe ich nichts dagegen einzuwenden, bin aber doch etwas überrascht, dass so etwas überhaupt veranlasst wird. Ich frage mich, ob das nach Erfurt neu im Programm ist oder ob das in der Vergangenheit schon immer von Zeit zu Zeit so gemacht wurde.

Gruß

CAP

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Habe ich das eben richtig gelesen?

Wie möchte uns denn bitteschön jemand auf unsere Zuverlässigkeit überprüfen?! Kein Wunder daß nicht das WIE geschrieben wurde. Aber daß sich das zum Standart entwickelt, ist eher unwahrscheinlich. Denn so viele Beamte hat kein Bundesland chrisgrinst.gif

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zuverlässigkeitsprüfung bedeutet die anforderung einer neuen unbeschränkten auskunft aus dem bundeszentralregister durch die erlaubnisbehörde, um festzustellen, ob der erlaubnisinhaber, der bei der beantragung z.b. einer waffe eine weisse weste hatte, zwischenzeitlich jemanden umgebracht hat...

diese zuverlässigkeisprüfung wird seit 30 jahren periodisch bei jedem inhaber einer erlaubnis nach dem waffg durchgeführt und das bleibt auch im neuen gesetz so. sie ist sinnvoll und sollte m.e. viel häufiger erfolgen.

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oha. da hab ich was falsch gelesen blush.gif

so wie es Ulrich schreibt, gibt das auch Sinn. Hab das erst so aufgefasst, als wenn nun der Staat auf die Idee gekommen wäre, Beamte von Haus zu Haus zu schicken und vor Ort alls zu überprüfen... was ja nu nich wirklich was bringen würde ;o)

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Zur Information, das ganze spielt sich in Bayern ab.

Bezüglich Art und Umfang der Prüfung kann ich mir nur vorstellen, dass nur in kleineren Gemeinden, in denen man den einen oder anderen persönlich kennt, eine solche "Leumundsprüfung" überhaupt vorgenommen werden kann.

Problematisch könnte jedoch eine Überprüfung sein, die allein auf Hörensagen basiert. Wer kennt ihn nicht, den Klatsch und Tratsch in so manchen Ortschaften.

Gruß

CAP

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Die Zuverlässigkeit überprüft aber nicht irgendein Gemeindearbeiter, sondern wird durch Auskunft des Bundeszentralregisters und der örtlichen Polizei nachgewiesen, so zumindest mein bescheidener Wissensstand.

Alles andere ist nicht -durch welches Gesetz auch immer- gedeckt. mad.giffrown.gif

Gegen eine solche Maßnahme, auch in Hinblick auf Datenschutz, würde ich sofort vorgehen...

Gruß

Michael

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Mein Betreff war vielleicht nicht richtig gewählt, aber mir ist nichts besseres eingefallen.

Die uns allen bekannte Zuverlässigkeitsprüfung (Auskunft Bundeszentralregister, Polizei) ist hier nicht gemeint. Bei der Aufforderung durch das Landratsamt wurde direkt die Gemeinde angesprochen ob Erkenntnisse vorliegen, die an einer Zuverlässigkeit der aufgeführten Waffenbesitzer zweifeln lassen.

CAP

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In Antwort auf:

Zur Information, das ganze spielt sich in Bayern ab.

Bezüglich Art und Umfang der Prüfung kann ich mir nur vorstellen, dass nur in kleineren Gemeinden, in denen man den einen oder anderen persönlich kennt, eine solche "Leumundsprüfung" überhaupt vorgenommen werden kann.

Problematisch könnte jedoch eine Überprüfung sein, die allein auf Hörensagen basiert. Wer kennt ihn nicht, den Klatsch und Tratsch in so manchen Ortschaften.

Gruß

CAP


genau das habe ich erst verstanden... denn das ist mit Sicherheit der falsche Weg.

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