Zum Inhalt springen
IGNORED

Erwerbsberechtigung


Alexander Krug

Empfohlene Beiträge

Bin Jaeger und Sportschuetze.

Habe als Jaeger eine Desert Eagle in .44Mag und einen 3"revolver in .357Mag.

Wie laeuft das jetzt mit der EWB auf mein Sportschuetzenkontingent? Die ersten 2 KWs die man erwirbt dürfen das auch 2 Revolver in .357Mag sein, einer in 4", der andere in 5.25,beide DA?

Gruss und Dank fuer zahlreiche Antworten

Alex

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mit Sportschützenkontingent ist vermutlich der Wegfall der Bedürfnissprüfung nach §32 Abs. 2 Nr. 3 gemeint.

Dieses "Kontingent" ist erschöpft, wenn man zwei erlaubnispflichtige Kurzwaffen - gleich welche und aus welchem Grund - besitzt.

Es bleibt also nur die normale Bedürfnisprüfung. Wenn die sonstigen Voraussetzungen des §32 Abs. 2 Nr.3 WaffG erfüllt sind muß man nur noch darlegen, warum die Waffen die man bereits besitzt nicht für das Sportschießen in der angestrebten Disziplin geeignet sind. Die Behörde kann nicht verlangen, das man die ungeeigneten Waffen verkauft und stattdessen eine geeignete erwirbt.

Es gibt aber Erlaubnisbehörden die hier großzügig verfahren. wink.gif

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.