Alexander Krug Posted October 10, 2002 Share Posted October 10, 2002 Bin Jaeger und Sportschuetze. Habe als Jaeger eine Desert Eagle in .44Mag und einen 3"revolver in .357Mag. Wie laeuft das jetzt mit der EWB auf mein Sportschuetzenkontingent? Die ersten 2 KWs die man erwirbt dürfen das auch 2 Revolver in .357Mag sein, einer in 4", der andere in 5.25,beide DA? Gruss und Dank fuer zahlreiche Antworten Alex Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted October 10, 2002 Share Posted October 10, 2002 Mit Sportschützenkontingent ist vermutlich der Wegfall der Bedürfnissprüfung nach §32 Abs. 2 Nr. 3 gemeint. Dieses "Kontingent" ist erschöpft, wenn man zwei erlaubnispflichtige Kurzwaffen - gleich welche und aus welchem Grund - besitzt. Es bleibt also nur die normale Bedürfnisprüfung. Wenn die sonstigen Voraussetzungen des §32 Abs. 2 Nr.3 WaffG erfüllt sind muß man nur noch darlegen, warum die Waffen die man bereits besitzt nicht für das Sportschießen in der angestrebten Disziplin geeignet sind. Die Behörde kann nicht verlangen, das man die ungeeigneten Waffen verkauft und stattdessen eine geeignete erwirbt. Es gibt aber Erlaubnisbehörden die hier großzügig verfahren. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Astanase Posted October 10, 2002 Share Posted October 10, 2002 In Antwort auf: .... einer in 4", der andere in 5.25.... Könntest auf echte Schwierigkeiten stossen. Eine "sportl." Alternative zu deinem 3zöller wäre gerade mal der 5 1/4. Je nachdem in welchem Verband du bist, wäre es sogar ein 6zöller. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Alexander Krug Posted October 17, 2002 Author Share Posted October 17, 2002 Danke fuer die bisherigen Antworten! Gruss Alex Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glock-Fan Posted October 18, 2002 Share Posted October 18, 2002 Du meinst nach dem noch gültigen Waffengesetz? Nach dem neuen, also ab dem 01.04.2003, hast Du nämlich nach meinem bisherigen Kenntnisstand Anspruch auf JE 2 KW (da Überkreuzverwendung nicht mehr zulässig). Eine der wenigen Verbesserungen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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