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IGNORED

Erwerbsberechtigung


Alexander Krug

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Bin Jaeger und Sportschuetze.

Habe als Jaeger eine Desert Eagle in .44Mag und einen 3"revolver in .357Mag.

Wie laeuft das jetzt mit der EWB auf mein Sportschuetzenkontingent? Die ersten 2 KWs die man erwirbt dürfen das auch 2 Revolver in .357Mag sein, einer in 4", der andere in 5.25,beide DA?

Gruss und Dank fuer zahlreiche Antworten

Alex

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Mit Sportschützenkontingent ist vermutlich der Wegfall der Bedürfnissprüfung nach §32 Abs. 2 Nr. 3 gemeint.

Dieses "Kontingent" ist erschöpft, wenn man zwei erlaubnispflichtige Kurzwaffen - gleich welche und aus welchem Grund - besitzt.

Es bleibt also nur die normale Bedürfnisprüfung. Wenn die sonstigen Voraussetzungen des §32 Abs. 2 Nr.3 WaffG erfüllt sind muß man nur noch darlegen, warum die Waffen die man bereits besitzt nicht für das Sportschießen in der angestrebten Disziplin geeignet sind. Die Behörde kann nicht verlangen, das man die ungeeigneten Waffen verkauft und stattdessen eine geeignete erwirbt.

Es gibt aber Erlaubnisbehörden die hier großzügig verfahren. wink.gif

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In Antwort auf:

.... einer in 4", der andere in 5.25....


Könntest auf echte Schwierigkeiten stossen.

Eine "sportl." Alternative zu deinem 3zöller wäre gerade mal der 5 1/4. Je nachdem in welchem Verband du bist, wäre es sogar ein 6zöller.

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Du meinst nach dem noch gültigen Waffengesetz? Nach dem neuen, also ab dem 01.04.2003, hast Du nämlich nach meinem bisherigen Kenntnisstand Anspruch auf JE 2 KW (da Überkreuzverwendung nicht mehr zulässig). Eine der wenigen Verbesserungen.

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