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172 kg Waffenschrank im Kleiderschrank unterbringen – Tipps zur Umsetzung


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Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Zakharias:

Normale Zimmerböden kommen üblicherweise so um die 250kg/m2 (geschätzt; Flächenlast gut verteilt).

IIRC sind/waren das 150 Kg / m² bei Wohnungen und 250 Kg / m² bei Büroräumen.

 

Diese Tragfähigkeit lässt sich sicher nicht 1 : 1 umrechnen, sonst wäre man ja bei einem kleinen Tresor mit einer Grundfläche von 50 x 50 cm schon bei 37,5 Kg in Wohnungen und bei 62,5 Kg in Büroräumen "am Ende".

 

Geschrieben

Die Versicherung und auch die WaffGesetze schreiben vor ... sichere Aufbewahrung... Mindestwiderstandsgrad ... nach ...-Norm.

 

Damit ist AUCH die Verankerung am Boden (und ggf. an der Wand: Schutz gegen Umfallen) bzw. im Möbel (bei kleineren) mitgemeint.

 

Diebe nehmen oft gleich die kleineren Blechkästen mit und brechen sie dann ungestört in ihrer Werkstatt auf.

Und wenn die Möbelpacker das Ding so einfach in dein Schlafzimmer wuchten können mittels Sackkarre, dann können die Diebe/Einbrecher auch ... (Schon öfters so vorgekommen)

 

Übrigens: auf Kripo live (oder Täter-Opfer-Polizei) (Ostdeutschland) ist immer wieder mal die Rede von Diebstählen aus Feuerwehrhäuschen: (tragbarer) mobiler hydraulischer Rettungsspreizer... damit brauchts nur einen Spalt unterm angedübelten Blechschrank und weg is er.

Geschrieben
vor 17 Minuten schrieb Zakharias:

tragbarer) mobiler hydraulischer Rettungsspreizer... damit brauchts nur einen Spalt unterm angedübelten Blechschrank und weg is er.

Da sind wir wieder so weit: Für die total sichere Aufbewahrung ist ein in der Regel nicht durchführbarer Aufwand vonnöten. Die Folgerung für mich ist, mit dem minimalst möglichen finanziellen Aufwand die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Nicht mehr.

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb Zakharias:

Damit ist AUCH die Verankerung am Boden (und ggf. an der Wand: Schutz gegen Umfallen) bzw. im Möbel (bei kleineren) mitgemeint.

Und das begründest Du wie?

BTW: "Schutz gegen Umfallen" hat weder mit den versicherungsrechtlichen (jedenfalls gegen Wertverlust), noch mit den waffenrechtlichen Vorschriften etwas zu tun.

 

Wenn das so ist, warum steht dann in den waffenrechtlichen Vorschriften nur in EINEM Sonderfall etwas von der Pflicht zur Befestigung - und die ist auch noch deutlich niedriger, als das was Versicherungen da so schreiben.

 

Übrigens ...

vor 7 Stunden schrieb Zakharias:

Übrigens: auf Kripo live (oder Täter-Opfer-Polizei) (Ostdeutschland) ist immer wieder mal die Rede

Sind das nicht die mit den tollen Phantomzeichnungen der Täter?

IIRC haben die es damit mal zu TV total geschafft.

Kommentar war "Und dort wohnt der Täter ...", Bild "Das Haus vom Nikolaus", weil die Phantomzeichnung des Täters eine ähnliche Qualität hatte.

 

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