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IGNORED

Kurzwaffe in anderem Verband.


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Geschrieben

Hallo ich bin in 2 Verbänden und habe eine KW über Verband X erworben,möchte aber jetzt aus Verband X austreten und nur noch in dem anderen Verband tätig sein.Muss ich das der Behörde mitteilen das ich aus dem Verband austrete der mir die Waffe befürwortet hat?

 

Lg

Geschrieben (bearbeitet)
vor 22 Minuten schrieb nagant70:

Hallo ich bin in 2 Verbänden und habe eine KW über Verband X erworben,möchte aber jetzt aus Verband X austreten und nur noch in dem anderen Verband tätig sein.Muss ich das der Behörde mitteilen das ich aus dem Verband austrete der mir die Waffe befürwortet hat?

 

Lg

 

Solange es in Deinem "neuen" Verband eine Disziplin für Deine KW gibt, sollte alles in trockenen Tüchern sein.

Gibt es keine Disziplin bin ich überfragt, ob bei Waffen auf Grün auch die allgemeine Regel "es muss in irgendeinem Verband eine passende Disziplin geben" gilt.

 

LG

Bearbeitet von berndfig
Geschrieben (bearbeitet)

Du musst der Behörde erstmal gar nix melden.

Den Austritt meldet der Verein an die Behörde. (Der ist gesetzlich zur Denunziation verpflichtet)

Sollte deine Waffe nicht in die Sportordnung deines neuen Vereines passen, würde ich an deiner Stelle argumentieren, das ich weiter als Gast im anderen Verband schieße.

Der Edit ist da noch was eingefallen!

Gehe nicht zu deinem Fürsten, wenn du nicht gerufen wirst.

Die melden sich bei dir!

Dann teilst du mit, das du ja noch im Zweitverein bist, evtl. mit der Vereinsbescheinigung.

Kein Wort zur Waffe!!!

Nicht Nachfragen wegen Sportordnung etc...!

Du musst die Behörden nicht mit der Nase auf eventuelle Fragen stoßen!

Am besten auch alles auf dem Postweg erledigen.

(Falls du zu den Leuten gehörst, die sich gerne verplappern)

Bearbeitet von pescator
Rechtschreibung
Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb berndfig:

Gibt es keine Disziplin bin ich überfragt, ob bei Waffen auf Grün auch die allgemeine Regel "es muss in irgendeinem Verband eine passende Disziplin geben" gilt.

Nein, gilt sie nicht.

 

vor 11 Stunden schrieb pescator:

Den Austritt meldet der Verein an die Behörde.

 

Er redet von Verbandswechsel, nicht von Vereinswechsel.

Ob das zweiter zwingend mit ersterem verknüpft ist, hat er bisher noch nicht erläutert.

 

vor 12 Stunden schrieb nagant70:

Muss ich das der Behörde mitteilen das ich aus dem Verband austrete der mir die Waffe befürwortet hat?

Zumindest solltest Du Dir vorab Gedanken machen, ob in dem Verband in den Du wechseln möchtest für die entsprechende Waffe auch ein Bedürfnisnachweis begründet werden kann.

Wenn nicht, würde ich mir den Verbandswechsel zumindest sehr gut überlegen.

 

Und nein, eine Meldepflicht besteht nur, wenn Du einen Verein verlässt - da dann durch den Verein.

 

Du musst nur jederzeit in der Lage sein, ein Bedürfnis begründen zu können, und wenn es im Zweifelsfall durch einen weiteren Bedürfnisnachweis des neuen Verbandes ist, wenn die Behörde Dich diesbezüglich kontaktiert und einen Nachweis einfordert.

 

Anders sieht es mit Waffen auf der Gelben WBK aus, da ist es dann so wie @berndfig beschrieben hat.

Da musst Du dann nur Mitglied (irgend)eines Verbandes sein.

Geschrieben
Am 12.1.2025 um 09:40 schrieb berndfig:

 

Solange es in Deinem "neuen" Verband eine Disziplin für Deine KW gibt, sollte alles in trockenen Tüchern sein.

Gibt es keine Disziplin bin ich überfragt, ob bei Waffen auf Grün auch die allgemeine Regel "es muss in irgendeinem Verband eine passende Disziplin geben" gilt.

 

Nein, die Gastschützenregelung gilt ausdrücklich nur für die Waffen auf gelber WBK.

 

Zitat

Nicht gefordert wird, wie sich aus dem Verzicht auf eine Bezugnahme auf § 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 ergibt, dass die auf Gelber WBK zu erwerbende Waffe für eine Disziplin der konkreten Sportordnung des Verbandes oder gar Vereins, in dem der Sportschütze organisiert ist, zugelassen und erforderlich sein muss. Es soll dem Sportschützen also ermöglicht werden, mit eigener Waffe Schießsport etwa als Gastschütze auszuüben. Unberührt bleibt allerdings die Geltung des allgemeinen Bedürfnisprinzips nach § 8 WaffG. Das heißt zum einen, dass es sich um eine Waffe für das sportliche Schießen nach § 15a Abs. 1 handeln muss, also für das Schießen auf der Grundlage einer genehmigten Schießsportordnung (wegen der isolierten Genehmigungsmöglichkeit nicht zwangsläufig derjenigen eines anerkannten Schießsportverbandes), und zum anderen, dass – schon durch die Geltung des Erwerbsstreckungsgebotes kanalisiert – ein schlichtes Waffen- horten nicht abgedeckt ist

https://dserver.bundestag.de/btd/16/077/1607717.pdf Seite 20

 

Die Behörde hat natürlich das Recht, jederzeit dein Bedürfnis zu überprüfen und bei begründeter Annahme, dass du eine  bestimmte Waffe in deinen Schießportverbänden nicht nutzen kannst, von einem weggefallenen Bedürfnis ausgehen. 

Wobei hier natürlich es ausgeschlossen sein muss, das die Waffe nicht bei deinem verwendeten Verband genutzt werden kann. Ein Rotpunkt ist schnell abgeschraubt.

Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb ASE:

 

Nein, die Gastschützenregelung gilt ausdrücklich nur für die Waffen auf gelber WBK.

 

https://dserver.bundestag.de/btd/16/077/1607717.pdf Seite 20

 

Die Behörde hat natürlich das Recht, jederzeit dein Bedürfnis zu überprüfen und bei begründeter Annahme, dass du eine  bestimmte Waffe in deinen Schießportverbänden nicht nutzen kannst, von einem weggefallenen Bedürfnis ausgehen. 

Wobei hier natürlich es ausgeschlossen sein muss, das die Waffe nicht bei deinem verwendeten Verband genutzt werden kann. Ein Rotpunkt ist schnell abgeschraubt.

 

 

Ah o.k.

somit bin ich auch wieder ein wenig schlauer.  

Geschrieben

Hallo vielen Dank für eure Antworten.

In dem Verein bleibe ich natürlich und auch in unserem Stammverband.

Die Pistole wurde von einem Zweitverband genehmigt aus dem ich jetzt austreten möchte weil mir die Verbandsstruktur nicht mehr gefällt,die Waffe würde aber auch in die Sportordnung vom anderen Verband passen.

 

LG

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