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IGNORED

Waffe falsch im NWR registriert- Vorstellung bei Waffenbehörde


cz75sp

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vor 1 Stunde schrieb Josef Maier:

Ach so, Du meinst Bestechung? Pralinen? Am Arsch die Waldfee!

Und Dein anderer Vorschlag: Wer sich auf so was einläßt dem gehört es nicht besser.

 

Nein, das hat nicht geschrieben oder gemeint.

 

Es sind die Höflichkeitsformen im Schriftverkehr oder persönlich.

 

Und diese eröffnet man mit :

 

Guten Tag sehr geehrte Frau oder sehr geehrter Herr…..

 

Scheint bei vielen abhanden gekommen sein.

 

Und endet mit :

Mit freundlichen Grüßen 

Alex

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@A-9 Du hast die Eintragung anscheinend schriftlich beantragt? Wenn im Antrag alles richtig fest gehalten ist, dann kann die Behörde den Antrag entweder umsetzen oder ablehnen, aber nicht eigenmächtig ändern. 

 

Bestehe darauf, das dein Antrag korrekt bearbeitet wird und fertig. 

 

Was im NWR steht ist für Privatbesitzer komplett unerheblich. Für uns gilt das WaffG und darin kommt das NWR nicht vor. 

 

Verstehe nicht, warum sich Privatleute mit dem NWR rumschlagen... aber das habe ich schon mal hier geschrieben. 

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Die Daten im NWR können problemlos durch die Behörde geändert werden.

Ein Gutachten braucht es nicht.

 

Einfach Einspruch gegen die erfolgte Eintragung einlegen, mit Foto garnieren. Achtung Landesrecht beachten, ggfs. gleich Klage erheben, zB Bayern, wo es kein Einspruchsverfahren gibt

 

Ein Gutachten von Deiner Seite bedarf es nicht.

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Warum auf das NWR pochen... NWR sollte einen nicht jucken.

 

Zitat

§ 37g Eintragungen in die Waffenbesitzkarte

(1) Der Inhaber einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen nach § 10 Absatz 1 Satz 1 oder einer gleichgestellten anderen Erlaubnis zum Erwerb und Besitz hat gleichzeitig mit der Anzeige nach § 37a oder § 37b Absatz 1 die Waffenbesitzkarte und, sofern die betreffende Waffe in den Europäischen Feuerwaffenpass des Erlaubnisinhabers eingetragen ist, auch diesen zur Eintragung oder Berichtigung bei der zuständigen Behörde vorzulegen.
(2) Bei Austausch eines wesentlichen Teils entfällt die Vorlagepflicht nach Absatz 1.
(3) Die zuständige Behörde trägt Anlass und Inhalt der Anzeige in die Waffenbesitzkarte oder den Europäischen Feuerwaffenpass ein.

 

Das hat die Behörde für mich zu tun und nichts anderes, nur weil deren Daten falsch sind...

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vor 16 Stunden schrieb Alex:

Und endet mit :

Mit freundlichen Grüßen 

Bei besonders guter bürgerfreundlicher/kundenfreundlicher Leistung auch mal "mit vorzüglicher Hochachtung", "mit der Ihnen gebührenden Hochachtung" oder "untertänigst". Das muß man sich bei mir aber schon hart verdienen.

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Am 19.6.2024 um 17:33 schrieb cz75sp:

Hallo zusammen, 

 

ich muss bei der Waffenbehörde vorstellig werden und meine neu erworbene Waffe „präsentieren“, weil im NWR die falsche Waffenart eingetragen ist und dementsprechend mein Voreintrag nicht damit übereinstimmt. 

Hatte einer von euch schon mal so eine Situation?

Ich finde es etwas umständlich, weil das Modell immerhin im NWR steht und mit einer Minute Internetrecherche doch eigentlich klar sein müsste, was nun richtig ist.

Ich geh natürlich hin, aber ist das üblich? 

 

Ich habe jetzt noch nicht den ganzen Verlauf des Themas gelesen, aber das ist klar gesetzlich geregelt:

 

Zitat

 

§ 39 Absatz 3 Nr. 1 WaffG

Aus begründetem Anlass kann die zuständige Behörde anordnen, dass der Besitzer von Waffen oder Munition, deren Erwerb der Erlaubnis bedarf, ihr diese sowie Erlaubnisscheine oder Ausnahmebescheinigungen binnen angemessener, von ihr zu bestimmender Frist zur Prüfung vorlegt.

 

 

Vor allem dann, wenn sich die Waffendaten nicht eindeutig im System finden lassen, kann dies gefordert werden. Ich kenne aber eher die Variante, dass man die Daten abfotografiert. Von daher nicht wirklich "üblich", aber dennoch völlig korrekt.

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