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IGNORED

Was ist beim Kauf von Privat oder Händler zu beachten?


Dickdan007

Empfohlene Beiträge

Guten Tag,

ich möchte nun bald eine Mossberg 500 kaufen. Die Händler in meiner Umgebung haben sie nicht und jetzt bleibt der Online Kauf.

Bei Egun oder VDB. Mit welcher Plattform habt ihr die bessere Erfahrung?

Mich interessiert außerdem, was ihr von einem Händler oder Privatperson braucht?

Also Käufer will man auch nichts verkehrt machen. Lasst ihr euch die P-NWR und Erlaubnis-NWR zeigen? Per E-Mail?

Ist eine Waffen-NWR eine Voraussetzung für den Kauf? 

Was macht ihr, wenn die Waffe keine NWR Nummer hat?

 

Vielleicht kann mir jemand Tipps geben, was beim Privat- 

Kauf zu beachten ist.

 

Danke und bis bald.

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Lies mal §37a und §37f WaffG. Da stehen die Daten drin, die Du der Behörde anzeigen und somit beim Überlasser "erheben" mußt.

 

Ich lasse mir beim Kauf von privat die WBK zur überlassenen Waffe zeigen, kontrolliere die Waffennummer und notiere die Nummer, das Datum und die ausstellende Behörde der WBK. Kenn ich den Überlasser nicht persönlich, Personalausweis. Übergabe und Uhrzeit dokumentiere ich mit Unterschrift beider auf einem Überlassungsschein oder Kaufvertrag. Das kann auch ein handschriftlicher Zettel sein, oder ein Vordruck von einem Quittungsblock.

Ist es ein Vereinskamerad oder meine Waffenbehörde auch für den Überlasser zuständig, biete ich an, beide WBKs gleichzeitig einzuschicken und die Anzeige für beide zu übernehmen, der Inhalt der Anzeigen ist ja ohnehin praktisch deckungsgleich. Aufgrund meines Berufsstands genieße ich ein gewisses Vertrauen, daß ich das richtig und zuverlässig erledigen werde.

Beim Händler mit vorhandenem Ladengeschäft oder bekanntem Internetshop prüfe ich nichts außer der Waffennummer, wenn die Waffe übergeben wird, und verlasse mich auf den Waffenbrief, den man heutzutage dazu bekommt. Ich überlege höchstens, wie weit ich bereit bin, bei einer Bestellung Vorkasse zu leisten, aber das hat mit Waffenrecht nichts zu tun.

 

Wenn ein privater Überlasser keine WBK vorzeigen sollte, wäre ich vorsichtig. Ist er nicht der Eigentümer und nicht zur Übereignung berechtigt, kann man Eigentum daran zwar gutgläubig erwerben, aber ob man im Streitfalle vor Gericht noch als gutgläubig angesehen wird, wenn man keine WBK kontrolliert hat, das würde ich nicht ausprobieren wollen. Und an abhandengekommenen, z.B. gestohlenen Gegenständen kann man gar kein Eigentum rechtmäßig erwerben. Das ganze nennt sich passend "Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten", steht aber nicht im WaffG, sondern im BGB - Zivilrecht.

Das ganze gilt aber auch beim Kauf vom gewerblichen Händler, aber dem gebe ich in der Regel zumindest einen gewissen vertrauensvorschuß.

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als privatperson beim kauf von privat ist (aktuelle gesetzeslage!) das wissen um die id's vollkommen irrelevant!

du brauchst zum kaufen/erwerben die serien nr. der waffe, name und anschrift des verkäufers, die adresse/tel. nr. der behörde/sachbearbeiter und vielleicht noch seine kopie der wbk/perso.

Zitat

Also reicht ein Blick in seine WBK aus. Ich muss dann vorher nicht bei seiner Behörde anrufen und seine P-NWR checken?

du solltes trotzdem vorher den versuch staarten bei dessen behörde anzurufen und mal nachfragen ob sie dir darüber auskunft erteilen ob:

person xy, wohnhaft abc, mit der und der wbk in der diese und jene waffe mit serien nr. steht, auch tatsächlich berechtigt ist diese waffe zu verkaufen/ob er sie überhaupt noch sein eigen nennt...

danach wenn alles passt:

mit diesen infos meldest du nach dem kauf/erwerb die waffe (soweit du dazu berechtigt bist) diese waffe bei deiner behörde an.

deine behörde überprüft die waffe anhand dieser angaben von sich aus im NWR und erhält so auch die zugehörigen id's zum verkäufer und dessen wbk und waffe...

Bearbeitet von HangMan69
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