Zum Inhalt springen
IGNORED

Waffenaufbewahrung bei An-Abreise zum Auslandschießstand


scout II

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

 

leider hat mich die Suchfunktion zu diesem Thema nicht wirklich weiter gebracht, ich hoffe ihr könnt mir Auskunft geben bzw. links

angeben.

 

Mein Vorhaben:

Ich möchte mit dem Long-Range-Schießen beginnen, da es in unserer Region an Schießständen mangelt wird es wohl nicht ausbleiben

längere Anreisen auf sich zu nehmen, früher oder später wird es wohl auch ins Ausland gehen müssen.

Um Hotelkosten zu sparen, ist es angedacht im Wohnwagen auf Campingplätzen zu übernachten. Wie bewerkstellige ich das mit der

ordnungsgemäßen Aufbewahrung meiner Waffe?

Einen Waffenschrank im Wohnwagen zu verbauen ist leider aufgrund der geringen Zuladung des Wagens nicht möglich - schließlich muss der Grill ja auch noch mit 🙂

 

Wie geht man so etwas an, ohne mit dem Gesetzt in Konflikt zu kommen?

 

Über Hilfe wäre ich dankbar.

 

Gruß

scoutII

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

AWaffV Par.13 Abs.9

(9) Bei der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 oder des Absatzes 2 oder von Munition außerhalb der Wohnung, insbesondere im Zusammenhang mit der Jagd oder dem sportlichen Schießen, hat der Verpflichtete die Waffen oder Munition unter angemessener Aufsicht aufzubewahren oder durch sonstige erforderliche Vorkehrungen gegen Abhandenkommen oder unbefugte Ansichnahme zu sichern, wenn die Aufbewahrung gemäß den Anforderungen des Absatzes 1 und 2 nicht möglich ist.

Im Reiseland können ggf abweichende Regelungen gelten...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor einer Stunde schrieb scout II:

Hallo,

danke dir für die schnelle Antwort 🙂

Würde dann für mich als "Nichtjurist" bedeuten, wenn ich meine Waffe im Koffer verschließe und Diesen wiederum mit einer ordentlichen Kennte unterm Bett festkette, kann ich bereuigt zum Duschen gehehn.

Im Ausland ist das ausländische Recht maßgeblich. Wo gehts denn hin?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 5 Minuten schrieb Kaffeetante08:

Guck immer auch, ob auch beim Schengen Land trotzdem zusätzliche Genehmigung oder Anmeldung vor der Einreise erfolderlich sind und wie die Vorschriften zu Transport/Führen dort sind und ob nicht grade die jeweilige Waffe oder Mun dort verboten sind.

Guter Hinweis: In Österreich sind z.B. Pumpen verbotene Gegenstände.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.