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Waffenaufbewahrung bei An-Abreise zum Auslandschießstand


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

 

leider hat mich die Suchfunktion zu diesem Thema nicht wirklich weiter gebracht, ich hoffe ihr könnt mir Auskunft geben bzw. links

angeben.

 

Mein Vorhaben:

Ich möchte mit dem Long-Range-Schießen beginnen, da es in unserer Region an Schießständen mangelt wird es wohl nicht ausbleiben

längere Anreisen auf sich zu nehmen, früher oder später wird es wohl auch ins Ausland gehen müssen.

Um Hotelkosten zu sparen, ist es angedacht im Wohnwagen auf Campingplätzen zu übernachten. Wie bewerkstellige ich das mit der

ordnungsgemäßen Aufbewahrung meiner Waffe?

Einen Waffenschrank im Wohnwagen zu verbauen ist leider aufgrund der geringen Zuladung des Wagens nicht möglich - schließlich muss der Grill ja auch noch mit 🙂

 

Wie geht man so etwas an, ohne mit dem Gesetzt in Konflikt zu kommen?

 

Über Hilfe wäre ich dankbar.

 

Gruß

scoutII

 

 

Geschrieben

AWaffV Par.13 Abs.9

(9) Bei der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 oder des Absatzes 2 oder von Munition außerhalb der Wohnung, insbesondere im Zusammenhang mit der Jagd oder dem sportlichen Schießen, hat der Verpflichtete die Waffen oder Munition unter angemessener Aufsicht aufzubewahren oder durch sonstige erforderliche Vorkehrungen gegen Abhandenkommen oder unbefugte Ansichnahme zu sichern, wenn die Aufbewahrung gemäß den Anforderungen des Absatzes 1 und 2 nicht möglich ist.

Im Reiseland können ggf abweichende Regelungen gelten...

Geschrieben

Hallo,

danke dir für die schnelle Antwort 🙂

Würde dann für mich als "Nichtjurist" bedeuten, wenn ich meine Waffe im Koffer verschließe und Diesen wiederum mit einer ordentlichen Kennte unterm Bett festkette, kann ich bereuigt zum Duschen gehehn.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb scout II:

Hallo,

danke dir für die schnelle Antwort 🙂

Würde dann für mich als "Nichtjurist" bedeuten, wenn ich meine Waffe im Koffer verschließe und Diesen wiederum mit einer ordentlichen Kennte unterm Bett festkette, kann ich bereuigt zum Duschen gehehn.

Im Ausland ist das ausländische Recht maßgeblich. Wo gehts denn hin?

Geschrieben

Als Ergänzung : Guck immer auch, ob auch beim Schengen Land trotzdem zusätzliche Genehmigung oder Anmeldung vor der Einreise erfolderlich sind und wie die Vorschriften zu Transport/Führen dort sind und ob nicht grade die jeweilige Waffe oder Mun dort verboten sind.

Geschrieben

Bei kurzen Abwesenheiten, ohne Möglichkeit der sicheren Aufbewahrung, gibt es noch die Möglichkeit ein wesentliches Teil

, bei sich zu tragen.

Den Lauf, oder die Trommel(bei Kw.) z.B. oder unter Umständen bei Lw. den Verschluss.

 

Long

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Kaffeetante08:

Guck immer auch, ob auch beim Schengen Land trotzdem zusätzliche Genehmigung oder Anmeldung vor der Einreise erfolderlich sind und wie die Vorschriften zu Transport/Führen dort sind und ob nicht grade die jeweilige Waffe oder Mun dort verboten sind.

Guter Hinweis: In Österreich sind z.B. Pumpen verbotene Gegenstände.

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