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Info Flyer zur Rechtslage --> Personen-ID, Erlaubnis-ID und ggfs. Waffen-ID oder Teile-ID


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Fachliche Leitstelle des NWR veröffentlicht Info-Flyer

 

Seit September letzten Jahres gilt das geänderte Waffengesetz und damit auch die neuen Regelungen zum Nationalen Waffenregister (NWR II). Zwar ergeben sich hieraus nur wenige Änderungen für den privaten Waffenbenutzer, sondern hauptsächlich für Hersteller und Waffenfachhändler, dennoch sind die Regelungen neu und nicht überall bekannt.

Der private An- und Verkauf unter Jägern, Sportschützen oder Sammlern ändert sich überhaupt nicht und hier sind keine neuen Angaben erforderlich.

Jedoch benötigt der Kunde beim Kauf vom Waffenfachhändler seine ID´s (Personen-ID, Erlaubnis-ID und ggfs. Waffen-ID oder Teile-ID). Dasselbe gilt für die Abgabe zur Reparatur beim Büchsenmacher, wenn die Waffe über einen Monat bei diesem verbleibt.

Von der Fachlichen Leitstelle des NWR wurde hierzu ein Info-Flyer für private Waffenbesitzer veröffentlicht, der die Rechtslage erläutert.

In diesem Zusammenhang wird auch noch einmal auf die beiden Merkblätter des BKA zu "Nachtsichtvor- und Aufsatzgeräten" sowie zu den neuen "Wesentlichen Waffenteilen" erinnert.

Der Leitfaden zu den "Wesentlichen Waffenteilen" wurde im Dezember neu aufgelegt und klärt jetzt weitere praxisrelevante Fragen.

Wir haben hierzu unser "Frage-und-Antwort-Papier" zum geänderten Waffengesetz entsprechend angepasst. Zudem befinden sich auf unserer Website noch weitere Erläuterungen zu den gesetzlichen Änderungen.

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