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IGNORED

Seit 2016 ca. 100.000 verschwundene oder gestohlene private Schußwaffen in Deutschland


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Geschrieben

Ich denke, verschwinden ohne gestohlen zu sein, ist vor allem der Erbfall. 

 

Zitat

Der Erbe hat der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen, daß er durch einen Erbfall in den Besitz erlaubnispflichtiger Waffen gelangt ist, § 37 Abs. 1 Satz 1 WaffG. Diese Pflicht trifft nicht nur den Erben, sondern jeden, der einen Zugang zu den Waffen hat (auch wenn sie in einem Waffenschrank liegen und der Schlüssel nicht auffindbar ist); Die Anzeigepflicht orientiert sich nicht an der erbrechtlichen Stellung (Erbe, Vermächtnisnehmer, Pflichtteilsberechtigter etc.), sondern nur an der durch den Tod des Erlaubnisinhabers geschaffenen Zugangsmöglichkeit. Damit werden auch alle Personen erfasst, die keine erbrechtliche Stellung haben, jedoch eine Zugangsmöglichkeit (z. B. Auftrag zur Entrümpelung einer Wohnung) haben.

Zitat Ende

 

So mancher Erbe weiß das nicht. Bis die Beerdigung abgeschlossen, Erbschein ausgestellt, der gut versteckte Schlüssel zum Waffenschrank gefunden ist, ist locker mal ein Monat oder zwei vergangen. Insbesondere wenn die Erben weiter entfernt oder im Ausland leben.

 

Da hat mancher keinen Bock auf ein Bussgeld von bis zu 10.000 Euro. Da verschwinden die Dinger lieber. Wobei Verschwinden in den Weiher werfen, Einlagern oder was auch immer bedeuten kann.

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