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IGNORED

klappbare Glock - legal?


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Geschrieben

Ist sowas eigentlich legal in D?

https://www.fullconceal.com/

 

Anlage 2 Abschnitt 1 sagt ja, dass folgrende Waffen verboten sind, die:

Zitat
1.2.3  über den für Jagd- und Sportzwecke allgemein üblichen Umfang hinaus zusammengeklappt, zusammengeschoben, verkürzt oder schnell zerlegt werden können;

Die Verwaltungsvorschriften erklären aber dazu:

Zitat

Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.3

 

Das Verbot nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.3 soll ein verdecktes Führen von Langwaffen unterbinden.

...

 

Das Verbot schließt eine Zerlegbarkeit zum bequemen Transport der Waffe nicht aus, wenn die Schusswaffen im zerlegten Zustand nicht schussfähig sind

Gut, die Klapp-Glock ist keine Langwaffe - gilt dann Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.3 gar nicht?

Geschrieben
Zitat

Das Verbot schließt eine Zerlegbarkeit zum bequemen Transport der Waffe nicht aus, wenn die Schusswaffen im zerlegten Zustand nicht schussfähig sind

Ist denn die CC-Glock schussfähig, wenn Griffstück und Abzug "gefaltet" sind. Imho nein. 

Somit trifft nix von Deinen Zitaten aus der Verwaltungsvorschrift auf diese Art Waffe zu und man kann ernsthaft hinterfragen ob es je Intention für den allgemeineren Text im Gesetz war. 

Sonst hätte man ja auch für Kurzwaffen Mindestgrößen definieren müssen. Die gibt es aber wiederum auch nur im AWaffV im Bezug auf die Lauflänge, nicht Griffstückgröße etc.

 

Aber wie gesagt, finale Rechtssicherheit gibt es vermutlich nur durch Bescheid BKA/BMI oder Urteil Verwaltungsgericht....

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