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Längerer Auslandsaufenthalt


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Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb Mike93:

Bei meiner wsk wurde damals gesagt dass wenn man für längere Zeit (länger als 4 Wochen) nicht zu Hause ist die Waffen zur Aufbewahrung einem anderen sportschützen übertragen muss. Dieser darf diese aber nur aufbewahren wenn er bereits selbiges Kaliber in seiner Wbk eingetragen hat ?

Sowohl die Aussage, nach 4 Wochen müsste man seine Waffen auslagern, als auch die Behauptung, jemand müsse, um Waffen aufbewahren zu können, selber Waffen im gleichen Kaliber besitzen, sind aber auch so was von falsch, dass tut schon weh, wenn eine Behörde, die es besser wissen sollte, so etwas behauptet.

Geschrieben
Gerade eben schrieb Flohbändiger:

Sowohl die Aussage, nach 4 Wochen müsste man seine Waffen auslagern, als auch die Behauptung, jemand müsse, um Waffen aufbewahren zu können, selber Waffen im gleichen Kaliber besitzen, sind aber auch so was von falsch, dass tut schon weh, wenn eine Behörde, die es besser wissen sollte, so etwas behauptet.

Diese Aussage kam vom Veranstalter des Sachkundelehrgangs der gleichzeitig mein Schützenverein ist. 

 

Seitdem es mal einem vor meiner Zeit seine die Kanone zerlegt hat neigt man zur Übertreibung

Geschrieben (bearbeitet)
vor 16 Minuten schrieb Mike93:

Diese Aussage kam vom Veranstalter des Sachkundelehrgangs der gleichzeitig mein Schützenverein ist.

Blödsinn ist und bleibt Blödsinn! egal vom wem er stammt.

 

 

 

Edit: wer so einen Schwachsinn verzapft, sollte weder einen Sachkundelehrgang, noch einen Verein leiten.

......nur meine private und ganz persönliche Meinung.

Bearbeitet von alzi
Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb Mike93:

Diese Aussage kam vom Veranstalter des Sachkundelehrgangs der gleichzeitig mein Schützenverein ist. 

 

Seitdem es mal einem vor meiner Zeit seine die Kanone zerlegt hat neigt man zur Übertreibung

Ganz ehrlich, wer den Leuten so einen Stuss beibringt, den sollte man keine Sachkundelehrgänge veranstalten lassen. Ich bin bestimmt der Letzte, der das WaffG nicht eher restriktiv auslegen würde, aber DAS hat definitiv so überhaupt keine rechtliche Basis.

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