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IGNORED

Transport eines Luftgewehrs


micky123

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Hallo,

 

ich hatte neulich eine komische Geschichte.

ich bringe öfter mal ein LG mit deutschem F im Fünfeck mit nach Deutschland. (Aus SE)

Zufällig Kontrolle durch den Zoll.

 

Der meinte dann zu mir ich müsste einen Grund angeben warum ich das bei mir habe.

Eine Einladung von einem Verein oder ähnliches.

 

Ich sagte ihm das es völlig ausreicht das das LG in einem Futteral mit einem Vorhängschloss verschlossen ist und ich es bei mir habe, ich brauche dafür keinen

konkreten Grund, ich bringe es von A nach B und Ende.

 

Wilde Disko, es wurde telefoniert, ausgiebig betrachtet (Knicker mit 20 Schuß Magazin) und dann konnte ich doch weiter.

 

Wie auch immer, ich will mir jetzt den entsprechenden Gesetzestext (ein LG mit F ist ja Bedürfnisfrei) einlaminieren damit so etwas aufhört.

Ich sehe das doch richtig, ich kann so ein in DE freien Knicker doch einfach so , solange er ordnungsgemäß in einem verschlossenen Behältniss ist, bei mir haben.

Und wenn ich damit Spazierengehe.

Da hätte doch selbst das Magazin gefüllt sein können, das sind doch nur LG Geschosse, solange dieses nicht direkt in die Waffe eingeführt ist.

 

Hat da jemand ein aktuelles Urteil dazu?

 

 

 

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Ja, siehst du richtig!

 

Erlaubnisfreie Mitnahme:

Zitat

Bestimmte Waffen oder Munition dürfen durch volljährige Personen erlaubnisfrei verbracht oder mitgenommen werden.

Dazu zählen insbesondere gemäß Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 7 WaffG:

Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb des Geschosses kalte Treibgase verwendet werden und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, z.B.

frei verkäufliche Luftgewehre sowie Softair- und Gotcha-Waffen mit einer Bewegungsenergie des Geschosses bis 7,5 Joule, die mit dem Prüfzeichen "F im Fünfeck" versehen sind (...)

http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Verbote-Beschraenkungen/Schutz-der-oeffentlichen-Ordnung/Waffen-und-Munition/Verbringen-Mitnahme/verbringen-mitnahme_node.html

 

Bearbeitet von GunsRus
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Danke dafür, das drucke ich mir aus und laminiere es mir ein.

Ich werde aber auchnochmal die Botschaft anschreiben, habe ich bei den Dänen auch schonmal gemacht weil dort auf der Webseite stand das die Ein und Ausfuhr von Luftdruckwaffen dort verboten ist.

Die schickten mir dann eine e-mail in der sie ausführten das sie nach Rücksprache mit der Polizei bestätigen können das dies ein Fehler sei und selbstverständlich Luftdruckwaffen die in Dänemark frei sind dort erlaubnisfrei ein und ausgeführt werden dürfen.

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