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IGNORED

umziehen mit Waffen


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Geschrieben

Wenn man von Belgien umzieht in Deutschland, gleich in der Nähe des belgischen Grenzes, Haupt- oder Nebenwohnsitz , doch Nationalität noch immer Belgier,

und man hat verschiedene Waffen (Gewehr-Pistole- Revolver) vorhanden, alles Gesetzmässig laut belgischer Gesetz, genügt dan ein Europäischer Waffenpas zusammen

mit den Belgischen Besitzkarten, oder muss man in Deutschland auch eine Prüfung schaffen und Deutsche Besitzkarten anfragen?

Es gibt verschieden Farben in diesen Karten und die Zahl der erlaubten oder zu kaufen Waffen ist verschieden, sondern was wen man schon ca 10 Waffen hat 

Wir sind Ehepar, beide Sportschutzen, doch ich mit dem Rechterhand , meine Frau leider Links, deswegen soviele Waffen….

Wieviele Waffen darf man vorhanden haben? Darf man damit auch in Deutschland zu einem Schiesstand gehen ? 

Ist jemand in er Lage hier ausreichend antworten zu Können ? Danke….      

 

Geschrieben

Grundsätzlich ist zu prüfen ob die Waffen in DE legal sind.

 

dann ist es immer der schlauste Weg, Kontakt mit der für deinen zukünftigen Wohnort zuständigen deutschen Behörde aufzunehmen 

Geschrieben

voraussichtlich werden die belgischen Besitzkarten in Deutschland (wahrscheinlich handelt es sich um den Kreis Aachen) nicht anerkannt werden. 

 

Somit müssen du und deine Frau 12 Monate in einem Deutschen Verein/ Verband (etwa BDS) regekmäßig (12-18 mal im Jahr) trainieren und Mitglied sein um eine WBK zu beantragen. 

 

Anschließend kannst du 2 Kurzwaffen (Pistole Revolver) und 3 halbautomatische Langwaffen+ 1-2 (Pump Gun) erwerben 

 

Kugelrepetierer, Schwarzpulverrevolver und (Bock)-Flinten (Kat D)  kommen auf eine gelbe WBK und sind mengenmäßig weniger limitiert, sofern du es nicht übertreibst.

 

Allerdings kann die deutsche Behörde die WBK verweigern weil du zum Zeitpunkt der Beantragung keine 5 Jahre in Deutschland lebst. Kann! muss aber nicht. 

 

Wie CZM52 schrieb können bestimmte Waffen in Deutschland verboten sein oder aber als Sportschütze nicht erlaubt sein. Etwa Pump Gun <95 cm oder Kurzwaffe mit Lauf <3 Inch 

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 22 Stunden schrieb Lugerle:

Ist jemand in er Lage hier ausreichend antworten zu Können ?

Ich versuche es mit einfachen Worten zu erklären.

 

Das deutsche Waffengesetz ist ein Verbotsgesetz mit Erlaubnisvorbehalt. Das bedeutet zunächst einmal ist alles verboten was man mit Waffen machen kann - Ausnahme die völlige Zerstörung einer Waffe. Was man mit Waffen machen kann, nennt der Gesetzgeber Umgang. Was Umgang ist steht im Waffengesetz § 1 Absatz 3 https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__1.html Näheres erläutert dann die Anlage 1 zum WaffG.

 

Das Gesetz stellt bestimmte Formen des Umgangs mit bestimmten Waffen von einer Erlaubnis frei - erlaubnisfreie Arten des Umgangs - ansonsten erteilt die Waffenbehörde die Erlaubnis. Das ist natürlich an Bedingungen geknüpft. Eine Art des Umgangs ist die erlaubnisfreie Mitnahme von Waffen durch Jäger, Sportschützen oder Brauchtumsschützen. Dafür braucht man einen Grund und als Papiere einen schriftlichen Nachweis des Grundes z.B. Einladung zur Jagd oder zum Schießwettbewerb und einen Europäischen Feuerwaffenpass. Damit ist der Nutzen des EFWP ziemlich erschöpft. Mitnahme bedeutet, die Waffe wird zeitlich eng befristet z.B. für eine Durchreise, eine Jagdreise oder ein sportliches Schießen ins Land gebracht und verläßt das Land wieder in kurzen Zeit.

 

Du möchtest Deine Waffen mitbringen und in Deutschland an Deinem Wohnsitz dauerhaft behalten. Das nennt der Gesetzgeber Verbringen der Waffen und selbstverständlich braucht man dafür eine Erlaubnis und zwar bevor die Waffen die deutsche Grenze überschreiten, sonst ist die Straftat begangen und mit Waffenbesitz in Deutschland ist es dann vorbei. Deshalb ist es gut, dass Du hier gefragt hast.

 

Das deutsche Waffenrecht kennt kein Privileg für Menschen die nach Deutschland umziehen wollen und im Ausland Waffen berechtigt besitzen/besaßen - weder für Deutsche noch für Ausländer. Das bedeutet, für den deutschen Waffenbesitz musst Du dieselben Bedingungen erfüllen wie ein Deutscher. Die Bedingungen heißen Alter, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung (das wirst Du wohl auch in Belgien erfüllen müssen), Sachkunde (das erfüllt der Sportschütze durch einen kurzen Lehrgang mit Prüfung) und Bedürfnis. Ein Bedürfnis wird vor allem bei Jägern, Waffensammlern, Waffensachverständigen, Brauchtumsschützen und Sportschützen anerkannt. Es kann noch andere Gründe (Gefährdung etc.) geben aber das wird selten anerkannt. Normalerweise muss der Sportschütze erst einmal 12 Monate in einem Verein schießen und der Verein muss einem anerkannten Verband angehören, bevor ihm ein Bedürfnis für Waffen anerkannt wird und dann darf er nur 2 Waffen pro Halbjahr erwerben. Hier könnte die Behörde aber ein Einsehen haben, wenn Du unverzüglich nach dem Umzug in einem deutschen Verein Deine Sportschützentätigkeit fortsetzt. Das und eine Menge mehr wäre aber mit der für den Wohnort zuständigen Waffenbehörde zu klären. Die sagt Dir auch, ob Du die Waffen über die Grenze bringen darfst.

 

Dann gibt es noch die Problematik der verbotenen Waffen und der vom Schießsport ausgeschlossenen Waffen. Für verbotene Waffen brauchst Du eine Ausnahmegenehmigung des Bundeskriminalamt (BKA) die Du nicht bekommen wirst. Für vom Schießsport ausgeschlossene Waffen wirst Du keine Erlaubnis als Sportschütze bekommen. Welche Waffen vom Schießsport ausgenomen sind, steht in der Allgemeinen Verordnung zum Waffengesetz AWaffV § 6. https://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__6.html Welche Waffen verboten sind, steht im Gesetz Anlage 2 Abschnitt 1 https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_2.html

 

 

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Danke allen die schon geschrieben und damit geholfen haben….

Denke ich soll mich zunächst mal mit den Behörden treffen, so wird hoffentlich alles weitere geklärt,

bevor ich vieles im Internet lesen und begreifen muss...

Aber es wir sich lohnen…..da bin ich schon von überzeugt !!

 

Nochmal vielen Dank

Lugerle

  

  • 3 Wochen später...
Geschrieben
Am 26.3.2018 um 21:31 schrieb Lugerle:

Denke ich soll mich zunächst mal mit den Behörden treffen, so wird hoffentlich alles weitere geklärt,

bevor ich vieles im Internet lesen und begreifen muss...

Wobei für das Gespräch mit der Behörde, als Grundlage und damit Du auch verstehst, was die Behörde Dir "anbietet" bzw. vorschlägt, das lesen und begreifen der obigen Beiträge incl. der Links zu den Gesetzen nicht unwichtig wäre. Dann ist das Gespräch mit der Behörde sehr viel einfacher und zielführender.

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