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IGNORED

Waffenbefürwortung durch BDS


Gast

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Einen schönen guten Morgen,

 

nachdem ich mein erstes Match im BDS, die LM IPSC Open Division geschossen habe stellt sich mir eine Frage.

Ich bin im DSB und im BDS (Zwangsweise, der Verein erlaubt nur die  Mitgliedschaft in der BDS Gruppe wenn man im Verein auch dem DSB beitritt um Konkurrenz im Verein zu vermeiden).

In den Anfangszeiten als Sportschütze habe ich mir über den DSB eine Pistole im Kaliber 45 ACP (6 zoll 1911) sowie eine Pistole im Kaliber 9 mm ( Glock 17 M.O.S mit Schlittenfräsungen usw usf).

Einen Voreintrag für eine 22lfb habe ich noch in der WBK aber noch nicht genutzt.

Jetzt habe ich bei der Landesmeisterschaft des BDS mitgeschossen und dafür meine Glock genutzt.

Ich habe die LPA Visierung runtergeklopft (sonst kommt man nicht an die Fräsung für das(RDot)was ein echter Aufwand war, habe mir vom Kollegen ein Doctor Sight geliehen und die Open Divsion mitgeschossen.

Ich habe bewusst nicht in der Standart mitgeschossen weil die schnelle Zielaufnahme mit der 3 Punkt LPA für mich extrem schwierig ist weil die Lichthöfe so schmal sind.

2 Wochen vor dem Wettkampf habe ich mir ein Wechselsystem für die Glock gekauft (original Schlitten und Lauf) um in der Production schiessen zu können, habe aber natürlich nicht bedacht das man dazu auch die ganze Abzugsgruppe im Griffstück austauschen müsste was ich echt nicht will ( ich bin froh das der Abzug so wie er jetzt ist funktioniert, war ein Kraftakt)

Jetzt nach dem 1ten Match und einigen Trainingseinheiten mit netten Mitschützen habe ich für mich beschlossen das es in die Standard Divsion gehen soll.

Jetzt stolper ich etwas über die Befürwortungsrichtlinien des BDS Hessen.

Dort steht unter

 

2.3 Definition des Begriffes „zugelassen“ § 14 Abs. 2 Nr. 2 WaffG fordert, dass die beantragte Waffe für eine Disziplin des BDS zugelassen sein muss. Um dies beurteilen zu können, muss der Verband vom Antragsteller wissen, welche Waffe er erwerben möchte. Das heißt, der Verband fordert für seine Beurteilung die genaue Angabe von Art, Typ, Modell, Hersteller und Kaliber der voraussichtlich zu erwerbenden Waffe. Überprüft wird auch, ob sich für die beantragte Disziplin bereits eine zugelassene Waffe im Besitz des Antragstellers befindet. Als zugelassen gelten alle Waffen, die den technischen Spezifikationen für die einzelnen BDS-Disziplinen entsprechen und zum sportlichen Schießen zugelassen sind!

 

Problem, rein theoretisch ist die Glock zugelassen.Ich habe sie über den DSB erworben und dort muss sie zB. 1000Gramm Abzugsgewicht haben, darf kein Leuchtkorn haben usw usf.

Das Objekt meiner Begierde für die Standard ist ja eine 2011 im Kaliber 9 mm.

Deutlich geringeres Abzugsgewicht, Leuchtkorn etc alles kein Problem.

Aber wie gesagt, rein theoretisch ist die Glock zugelassen.

Denkt ihr aus eurer eigenen Erfahrung heraus das es hier Probleme gibt?

Ich spiele hier auf das Zitat

3.1 Bescheinigung nach § 14 Abs. 3 Nr. 1WaffG

 

"Die Beurteilung, ob eine bereits vorhandene Waffe geeignet ist oder nicht, obliegt abschließend dem Verband." an

 

Der nächste Passus

 

Die Beurteilung, ob eine Waffe für eine weitere Sportdisziplin erforderlich ist, ist auch vom Einsatz der bereits vorhandenen Waffen abhängig. Hierzu prüft der Verband, in wie weit die vorhandenen Waffen (je nach Antrag Kurz- oder Langwaffen) regelmäßig bei offiziellen Wettkämpfen nach den Richtlinien des BDS eingesetzt wurden. Dabei ist die Anzahl der  bereits vorhandenen Waffen in Relation zu den Meisterschaften zu setzen (je mehr vorhandene Waffen, umso höhere Anforderungen an die Wertigkeit der Meisterschaft und Teilnahme mit den vorhandenen Waffen an den entsprechenden Meisterschaften).

 

Die Waffen die ich besitze kann ich zum großen Teil garnicht bei Wettkämpfen des BDS einsetzen.

Meine 45er ist 100 Gramm zu schwer und darf nicht eingesetzt werden, die 9 mm habe ich im IPSC geschossen und die 22er habe ich noch nicht.

 

gibt mir natürlich auch zu denken.

 

Als letztes

 

Der Antragsteller muss an den Wettkämpfen mit der Waffenart, die er erwerben und besitzen möchte, teilgenommen haben. Das heißt, mit bereits im Besitz befindlichen oder ausgeliehenen erlaubnispflichtigen Kurz- oder Selbstladelangwaffen.

 

Ich bin ja in der Open Division gestartet.

Rein nach diesem Satz könnte ich also "nur" eine Waffe für die Open beantragen , was ich aber eigentlich nicht will? Sondern für die Standard?

 

Ich hoffe ich konnte mein Problem darlegen und es hat jemand eine Idee wie ich es gelöst bekomme, weil mich doch der Wettkampf noch übler mit dem IPSC Virus infiziert hat als es sowieso schon der Fall war.

 

Herzlichen Dank

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ich seh Dein Problem jetzt nicht so richtig, beantrage eine IPSC- KW für Standard (SURT hast Du ja- muss beigefügt werden), und gut ist,.....

 

vor 47 Minuten schrieb Staju1985:

Rein nach diesem Satz könnte ich also "nur" eine Waffe für die Open beantragen

 

Du hast doch noch gar keine Waffe für Open/ Standard,...... die vorhandene Glock mit reddot ist für IPSC Production- carry Optics,......die .45er für die Präzisionsdisziplin  ;-)

 

im Prinzip musst Du im Antrag nur darlegen das die vorhandenen KW in anderen Disziplinen genutzt werden (und dafür optimiert sind) und Du somit für die neue Disziplin eine weitere KW benötigst,......

Bearbeitet von emmi2
Rächdschreihbung
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vor 53 Minuten schrieb Staju1985:

Die Waffen die ich besitze kann ich zum großen Teil garnicht bei Wettkämpfen des BDS einsetzen.

 

Meine 45er ist 100 Gramm zu schwer und darf nicht eingesetzt werden,

Die 45er kannst im BDS in der Disziplin Fallscheibe über 9mm einsetzen (Gewicht maximal 1500 Gramm).

 

Ansonsten wurde schon alles gesagt zum Bedürfnisantrag beim BDS.

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