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IGNORED

Bescheinigung erforderlich,.....


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Unterschreiben muss niemand etwas. Der Händler muss nur den Kunden über gewisse rechtliche Rahmenbedingungen informieren. Macht bei freien Waffen natürlich mehr Sinn, weil die Käufer dieser Produkte in  m der Regel nicht sachkundig sind und es auch nicht brauchen. Gemacht muss es aber bei jedem werden.

Danach muss der Waffenhändler dann ein Protokoll darüber anlegen. Ob der Kunde unterschreibt oder nicht ist für das Gesetz egal. Interessant wird es immer nur dann, wenn jemand sagt "ich wurde nicht belehrt".

 

Wenn ich mich richtig erinnere gibt es aber nicht einmal Regeln, was genau protokolliert werden muss. Und auch nicht, wie lange das Protokoll aufbewahrt werden muss...

 

Natürlich steht es dem Händler auch frei, dir nix zu verkaufen, wenn du nicht unterschreibst. Aber wer macht das schon?

Bearbeitet von hellbert
Geschrieben (bearbeitet)

Gähn! Lies halt Beitrag 1 noch mal und verstehe ihn. 

Edit: Bezieht sich auf den Beitrag von @schiiter

Lustig ist doch die Variante des Threadstarters, wo - bei der falschen Waffe - der Händler das nach erfolgtem Kauf nachschiebt.

Und ich warte auf den Tag, an welchem die erste Behörde einem Händler vorwirft, daß er die Personalien nicht geprüft und mit protokolliert hat, noch besser warum er keine Ausweiskopien sammelt.:lol: Aber das bißchen Büchsenmacherhandwerk schaffen wir auch noch.

 

Bearbeitet von Gast
Edit: Überschneidung.
Geschrieben
vor 1 Minute schrieb VP70Z:

Gähn! Lies halt Beitrag 1 noch mal und verstehe ihn. 

 

Und? Auslegung der Behörde und Auslegung des Händlers. Wer sagt, dass der eine oder der andere das richtig verstanden haben. Vielleicht hat sich der Händler auch nur blöd ausgedrückt. Vielleicht will der Händler mit Oberrichtig Eindruck bei der Behörde machen....

Geschrieben (bearbeitet)
vor 26 Minuten schrieb VP70Z:

Gähn! Lies halt Beitrag 1 noch mal und verstehe ihn. 

Edit: Bezieht sich auf den Beitrag von @schiiter

 

Ich habe alles verstanden und kenne meine Pflichten durch ;) den Nachweis der Fachkunde. Nebenher ist das eine Prüfungsfrage.

Bearbeitet von Gast

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