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Geschrieben
Juwelier, Arzt/Apotheker (?) wg. BTM, Waffenhändler standen als Regelbedürfnis deswegen auch in der entsprechenden Verordnung von 72/75 - 2002. Taxifahrer wurden großzügig gehandhabt, aber ich glaube das ist heute anders geregelt.
Freilich. Der Schutz der Bürger soll ja minimiert, deren Entwaffnung soll maximiert werden
Geschrieben
Am ‎23‎.‎08‎.‎2017 um 11:37 schrieb heletz:

Das sind aber bei Waffenscheinen zu 99,x % und bei Waffentrageberechtigungen zu 100 % Mitarbeiter von gewerblichen Bewachungsunternehmen. Die restlichen 0,x Prozent sind dann Privatpersonen, die gemäß § 19 WaffG gefährdet sind und zum persönlichen Schutz einen Waffenschein haben.

Geschrieben (bearbeitet)
Am 23.8.2017 um 11:52 schrieb German:

...oder ihnen die ausstellende Behörde vorher eine Teilnahmegenehmigung nach §23 Abs. 2 AWaffV erteilt (die habe ich in der Praxis aber bisher noch nicht gesehen).

Ich kenne eine einzige. Dauerhaft und für lau sogar. Damit hat man einen Gefährdeten abgespeist. Bis der WS eingeklagt gewesen wäre  hätte sich der Kriminelle wieder abgeregt gehabt oder er hätte den Gefährdeten doch noch ermordet gehabt, so oder so keine Gefährdung mehr. 

Bearbeitet von Gast
  • 3 Wochen später...
Geschrieben
Am 23.8.2017 um 09:13 schrieb Sachbearbeiter:

Grundsätzlich war es beim WS schon immer so, dass die reine Zugehörigkeit zu einer ganz gerne mal gefährdeten Berufsgruppe (z.B. Juwelier, Rechtsanwalt, Landarzt, Taxifahrer, Waffenhändler) nicht automatisch ein Bedürfnis für den Erwerb einer Waffe zum Selbstschutz begründet. Dazu gibt es zahlreiche Urteile.

 

Zu prüfen ist immer im EINZELFALL, ob der Betroffene wesentlich mehr als die Allgemeinheit gefährdet ist und dazu ist die Hürde (zurecht) sehr hoch gesetzt.

 

Aus Gesprächen mit einem befreundeten Juwelier weiß ich, dass die Fälle exorbitant zunehmen, bei denen dem Juwelier "falsche" Ware meist aus dem 

osteuropäischen Raum angeboten werden. Rumänen heben sich hier besonders hervor. Hier zu nennen wären vor allem sämtliche "Oma"-Geschichten.

Das "Erbstück" oder die "Ware" hat man von der Oma bekommen, .....

 

Es ist also nur eine Frage der Zeit, bis man versucht, ihm seine "echte" Ware gewaltsam wegzunehmen. Der Juwelier von heute dürfte also nochmal gegenüber dem Juwelier vor 30 Jahren weitreichender gefährdet sein.

Geschrieben
Am 23.8.2017 um 10:41 schrieb Sachbearbeiter:

Stimmt. Möchte hier auch keine Wildwest-Verhältnisse haben. Gibt immer mehr Idioten auf dieser Erde und nicht alle sollten Waffen haben.

 

Und wer gefährdet ist und zum Selbstschutz eine Waffe hat, hat damit nicht unbedingt einen Vorteil. Der Täter hat immer das Überraschungsmoment auf seiner Seite und wird einen guten Moment für sich selbst wählen. Überbewerten sollte man das Innehaben eines WS also nicht unbedingt. Es gibt ja auch andere Sicherungsmöglichkeiten persönlicher und technischer bzw. tierischer Art.

 

Das ist zwar richtig, zur besseren Einsicht gelangt man allerdings immer erst in dem Zeitpunkt, wenn man selber "Opfer" geworden ist.

Die kleinste Waffe ist in diesem Zeitpunkt besser als gar keine!

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