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IGNORED

Der waffenerbende WBK-Inhaber - für jede Waffe Bedürfnisnachweis?


P22

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Geschrieben

Der Begriff "Kontingent" ist in diesem Zusammenhang definitiv eindeutig.

Mit der Begründung würde auch eine willkürliche Rechtsauffassung der Behörde materiell-rechtlichen Wirkung entfalten, wenn die Behörde sie einer Begründung zugrunde legt. Du betreibst Wortklauberei.

Es bleibt dabei: Für die Beurteilung der Rechtslage ist die WaffVwV ohne Bedeutung. Wäre ja noch schöner, wenn die Exekutive durch Verwaltungsanweisungen Gesetze ändern könnte. 

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