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Geschrieben

Kennst du den Unterschied zwischen Wohnsitz und Aufenthaltsort?

Mein "gewöhnlicher Aufenthaltsort" ist in der Arbeit und mein Wohnsitz ist da, wo ich schlafe. ;-)

Ich bin im Moment etwas "faul" und muss jetzt schlafen (an meinem Wohnsitz), da mein Wecker morgen um 4.30 Uhr klingelt. :-(

Daher habe ich jetzt nur kurz gegoogelt und unter http://www.saarpfalz-kreis.de/buergerservice/leistungen/965.htmsteht

"Zuständig für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Waffenrecht ist die für Ihren Wohnsitz zuständige Waffenbehörde...", daher kann ich nicht beurteilen, ob jetzt der Wohnsitz oder der Aufenthaltsort oder eine Kombination von Beidem "gilt". Daher ja auch meine Frage ob das Zitat falsch oder falsch interpretiert wurde.

Geschrieben

.

...

Stimmt er ist Soldat. Aber sind es die Waffen des Bundes um die es geht? Nein.

Er ist Deutscher - Zuständigkeit des BVA.

Hier geht es doch vorrangig nicht um die Staatsangehörigkeit, sondern darum dass er Soldat der Bundeswehr ist. Für ihn regelt das BGB als lex specialis seinen Wohnort. Und der ist für ihn sein letzter Stationierungsort in Deutschland, ergo zuständige Waffenbehörde dort.

Das muss man beim BVA aber nicht unbedingt wissen, die können auch nicht alle Gesetze kennen. Ist übrigens ein Sonderfall den das neue Melderechtsrahmengesetz unbeachtet läßt.

Geschrieben

Danke an alle die mir bis jetzt geantwortet haben.

Ich werde noch ein bissen auf den Ämtern bezüglich meiner Sachlage weiterbohren.

Aber eins ist schon mal gesagt, die Lust am Verbringen der Waffen nach Deutschland habe ich verloren. Besonderes wenn man hier in USA, hautnah miterlebt hat wie einfach es doch sein kann.

Da bestellt man einfach mal 1000 Schuss über das Internet und 3 Tage später liegt das Paket einfach vor meiner Tür. Ohne jemals dafür Unterschrieben zu haben.

Ein Schießstand ist auch nicht immer nötig, aus der Stadt(Off City Limits) gefahren und der Spaß kann losgehen.

An- und Verkauf von Privatleuten mit Handschlag besiegelt.

Ob Licht/Laser an der Waffe keinen interessiert es.

Der Jagdschein erworben aus dem Wal-Mart, macht aus jedem einen Jaeger.

Und das sind nur ein paar Beispiele die mir spontan einfallen.

Geschrieben

Aber eins ist schon mal gesagt, die Lust am Verbringen der Waffen nach Deutschland habe ich verloren.

Der Jagdschein erworben aus dem Wal-Mart, macht aus jedem einen Jaeger.

1. Schade, dabei ist der Grosskaliber-Schießsport auch hier in Deutschland ein tollles Hobby. Kann Dich aber verstehen, wenn Du die Voraussetzungen vergleichst und die Lust verlierst.

2. Empfinde ich jetzt im Sinne der Tiere nicht gut, aber nicht alles was einfach ist, ist gut und ob jeder nach einem Jagdkurs in Deutschland ein Jäger ist bin ich mir auch nicht sicher. Ich würde mich jedenfalls direkt nach dem Jagdkurs nicht unbedingt als Jäger bezeichnen.

Geschrieben

Blöde Frage, wieso hast du Kontakt mit dem BVA aufgenommen? Du bist doch kein Auslandsdeutscher.

Weshalb du dich eigentlich mit deiner alten Waffenbehörde auseinandersetzen müsstes, was aber auch kein Vorteil sein muss...

Hallo meine Email wurde vom Ordnungsamt in Mainz weitergeleitet ans BVA. Ich denke mal, weil das Ordnungsamt sich nicht zuständig gefühlt hat.

Die BVA hat mir geantwortet auf die Frage ob nicht § 9 bei mir anwendung findet.

Sehr geehrter Herr xxxx,

wie bereits mit Mail vom 10.06.2015 mitgeteilt, ist das Bundesverwaltungsamt die zuständige Behörde für waffenrechtliche Erlaubnisse für Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben (Auslandsdeutsche).

Dies bedeutet, wenn Deutsche ihren Lebensmittelpunkt im Ausland haben und oder dort mit Hauptsitz gemeldet sind, ist das Bundesverwaltungsamt für diesen Personenkreis zuständig.

Wenn Ihr Lebensmittelpunkt weiterhin in Deutschland seien sollte und Sie auch noch Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben, so ist für Sie Ihre in Deutschland örtlich zuständige Waffenbehörde für Ihr Anliegen zuständig.

Sollte ich von Ihnen in Kürze keine weiteren Informationen erhalten, so sehe ich Ihren Antrag auf Verbringung Ihrer Waffen von den USA nach Deutschland erst einmal als erledigt an.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen gedient zu haben.

Geschrieben

Ich bin erstaunt. Vermutlich zahlst du deine Steuern ja auch an das Bundesfinanzamt. Ach nee, das gibt es ja noch nicht. Wird wohl das des Wohnorts sein.

Du arbeitest doch auch in einer Art von Behörde - siehst du, jetzt weißt du weshalb das so läuft... :glare:

Ist aber auch egal, das was du gerne möchtest wird dir mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit jede Waffenbehörde im Lande abschlägig bescheiden.

Geschrieben

Ich bin erstaunt. Vermutlich zahlst du deine Steuern ja auch an das Bundesfinanzamt. Ach nee, das gibt es ja noch nicht. Wird wohl das des Wohnorts sein.

Du arbeitest doch auch in einer Art von Behörde - siehst du, jetzt weißt du weshalb das so läuft... :glare:

Ist aber auch egal, das was du gerne möchtest wird dir mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit jede Waffenbehörde im Lande abschlägig bescheiden.

Das ist wohl wahr. Ich werde einfach meine Zeit hier genießen. Ohne jeglichen Bürokratischen Zwänge und kaum Restriktionen. Negiert, wird einem relativ wenig was in meinen Augen eine tolle Sache ist. Solange man die Rahmenbedingungen einhält bzw. sie nicht außen vorlässt.

Geschrieben

1. Schade, dabei ist der Grosskaliber-Schießsport auch hier in Deutschland ein tollles Hobby. Kann Dich aber verstehen, wenn Du die Voraussetzungen vergleichst und die Lust verlierst.

2. Empfinde ich jetzt im Sinne der Tiere nicht gut, aber nicht alles was einfach ist, ist gut und ob jeder nach einem Jagdkurs in Deutschland ein Jäger ist bin ich mir auch nicht sicher. Ich würde mich jedenfalls direkt nach dem Jagdkurs nicht unbedingt als Jäger bezeichnen.

Das mit Jagdschein diente nur als Beispiel ohne jegliche Wertung. Aber ja, da gebe ich dir vollkommen Recht.

Geschrieben

Ich bin erstaunt. Vermutlich zahlst du deine Steuern ja auch an das Bundesfinanzamt. Ach nee, das gibt es ja noch nicht. Wird wohl das des Wohnorts sein.

Du arbeitest doch auch in einer Art von Behörde - siehst du, jetzt weißt du weshalb das so läuft... :glare:

Ist aber auch egal, das was du gerne möchtest wird dir mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit jede Waffenbehörde im Lande abschlägig bescheiden.

Glaub doch einfach das, was ich schreibe - das macht´s dir und mir einfacher ;-)

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Hier geht es doch vorrangig nicht um die Staatsangehörigkeit, sondern darum dass er Soldat der Bundeswehr ist. Für ihn regelt das BGB als lex specialis seinen Wohnort. Und der ist für ihn sein letzter Stationierungsort in Deutschland, ergo zuständige Waffenbehörde dort.

Das muss man beim BVA aber nicht unbedingt wissen, die können auch nicht alle Gesetze kennen. Ist übrigens ein Sonderfall den das neue Melderechtsrahmengesetz unbeachtet läßt.

ähm... doch, die wissen das. :-)

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