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IGNORED

Mitnehmen oder verbringen


Dutch Mosin

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Hallo,

Ich habe eine Frage betreffende das Verbringen von Waffen von Deutschland nach Holland.

Deutsch ist nicht meine erste Sprache und das Gesetz, ob Holländisch oder deutsch liest sich, jedenfalls für mich, immer schwierig.

Wenn ich aber richtig gelesen habe braucht man eine Erlaubnis zur Mitnahme für zB. ein Wettkampf und eine Verbringungserlaubnis wenn das Ziel Besitzer Wechsel ist.

Frage:

Ist es möglich eine Waffe in Deutschland zu kaufen, sie persönlich ab zu holen und mit zurück nach Holland zu nehmen?

Wenn ja, wie beantrage ich die korrekten Formulare??

Wenn ich richtig verstanden habe brauche ich natürlich eine holländische WBK, eine holländische Einfuhrgenehmigung und dann natürlich eine Verbringungserlaubnis.

Gerne euren Rat.

MfG Martin

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Wenn du in Deutschland eine Waffe kaufen möchtest, dann musst du erst einmal die entsprechenden Erlaubnisse in Holland haben.

Du suchst dir einen Verkäufer (Händler oder Privat) in Deutschland und lässt dir die Daten der Waffe geben. Damit beantragt du eine Verbringungsgenehmigung bei deiner Behörde.

Wenn du die hast, dann schickst du die dem Verkäufer in Deutschland. Der muss dann seinerseits bei seiner zuständigen Behörde eine Verbringungsgenehmigung beantragen. Wenn er die hat, fährst du nach Deutschland, holst du Waffe ab und fertig.

Gruß

Stefan

Bearbeitet von Stefan Klein
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[...]. Wenn er die hat, fährst du nach Deutschland, holst du Waffe ab und fertig.[...]

Falsch.

Entweder braucht der Holländer eine in D gültige EWB (und zusätzlich je eine Verbringungserlaubnis beider Staaten) oder er (der Holländer) braucht die behördliche Erlaubnis (beider Staaten) die Verbringung von D nach NL selbst vornehmen zu dürfen.

Am einfachsten ist die Verbringung auf dem Versandwege oder über einen Waffenhändler.

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Guten Abend Godix

Wie bekomme ich die Erlaubnis die Verbringung von D nach NL selbst vornehmen zu dürfen.

[...]

Das könnte der deutsche Überlasser (Verkäufer) bei seiner Behörde beantragen und die Behörde könnte das auf der Verbringungsgenehmigung vermerken. Ein Rechtsanspruch darauf besteht aber nicht und deshalb genehmigt die Behörde das "nach pflichtgemäßem Ermessen" oder eben nicht.

Der Fall der Selbstvornahme ist aber selten und deshalb bei Behörden nicht sehr bekannt. Und wie das ist, wenn der Sachbearbeiter etwas machen soll, was er nicht kennt, das kann man sich vermutlich auch in Holland denken.

Bearbeitet von Godix
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Guten Abend Godix und AWO.

Vielen Dank für die Antworten.

So langsam wird mir klar dass es nicht so einfach ist als ich dachte.

@ AWO:

Schön dich mal wieder zu "sprechen".

Wenn du mal nachfragen könntest.......GERNE !!!!

@Godix:

Nochmals vielen Dank für die Antwort.

Du hast recht.

Auch hier gilt, was der Sachbearbeiter nicht kennt macht er (lieber) nicht.

MfG Martin

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