Zum Inhalt springen
IGNORED

Mitnehmen oder verbringen


Dutch Mosin

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

Ich habe eine Frage betreffende das Verbringen von Waffen von Deutschland nach Holland.

Deutsch ist nicht meine erste Sprache und das Gesetz, ob Holländisch oder deutsch liest sich, jedenfalls für mich, immer schwierig.

Wenn ich aber richtig gelesen habe braucht man eine Erlaubnis zur Mitnahme für zB. ein Wettkampf und eine Verbringungserlaubnis wenn das Ziel Besitzer Wechsel ist.

Frage:

Ist es möglich eine Waffe in Deutschland zu kaufen, sie persönlich ab zu holen und mit zurück nach Holland zu nehmen?

Wenn ja, wie beantrage ich die korrekten Formulare??

Wenn ich richtig verstanden habe brauche ich natürlich eine holländische WBK, eine holländische Einfuhrgenehmigung und dann natürlich eine Verbringungserlaubnis.

Gerne euren Rat.

MfG Martin

Geschrieben

Wenn du in Deutschland eine Waffe kaufen möchtest, dann musst du erst einmal die entsprechenden Erlaubnisse in Holland haben.

Du suchst dir einen Verkäufer (Händler oder Privat) in Deutschland und lässt dir die Daten der Waffe geben. Damit beantragt du eine Verbringungsgenehmigung bei deiner Behörde.

Wenn du die hast, dann schickst du die dem Verkäufer in Deutschland. Der muss dann seinerseits bei seiner zuständigen Behörde eine Verbringungsgenehmigung beantragen. Wenn er die hat, fährst du nach Deutschland, holst du Waffe ab und fertig.

Gruß

Stefan

Geschrieben

Guten Abend Stefan,

Vielen Dank für die Super schnelle Antwort.

Alle benötigten holländischen Erlaubnisse sind in Ordnung.

Ich werde Kontakt mit dem Verkäufer aufnehmen und ihm Fragen eine Verbringungsgenehmigung zu beantragen.

Ist einfacher als ich gedacht habe.

Vielen Dank.

MfG Martin

Geschrieben

[...]. Wenn er die hat, fährst du nach Deutschland, holst du Waffe ab und fertig.[...]

Falsch.

Entweder braucht der Holländer eine in D gültige EWB (und zusätzlich je eine Verbringungserlaubnis beider Staaten) oder er (der Holländer) braucht die behördliche Erlaubnis (beider Staaten) die Verbringung von D nach NL selbst vornehmen zu dürfen.

Am einfachsten ist die Verbringung auf dem Versandwege oder über einen Waffenhändler.

Geschrieben

Das müsstest Du bei der Behörde des Verkäufers erfragen.

In einigen EU-Ländern geht das mit der Mitnahme leider nicht mehr, hier in D-Land weis ich es leider nicht.

Ich könnte nächste Woche auf meinem Amt fragen.

Geschrieben

Guten Abend Godix

Wie bekomme ich die Erlaubnis die Verbringung von D nach NL selbst vornehmen zu dürfen.

[...]

Das könnte der deutsche Überlasser (Verkäufer) bei seiner Behörde beantragen und die Behörde könnte das auf der Verbringungsgenehmigung vermerken. Ein Rechtsanspruch darauf besteht aber nicht und deshalb genehmigt die Behörde das "nach pflichtgemäßem Ermessen" oder eben nicht.

Der Fall der Selbstvornahme ist aber selten und deshalb bei Behörden nicht sehr bekannt. Und wie das ist, wenn der Sachbearbeiter etwas machen soll, was er nicht kennt, das kann man sich vermutlich auch in Holland denken.

Geschrieben

Guten Abend Godix und AWO.

Vielen Dank für die Antworten.

So langsam wird mir klar dass es nicht so einfach ist als ich dachte.

@ AWO:

Schön dich mal wieder zu "sprechen".

Wenn du mal nachfragen könntest.......GERNE !!!!

@Godix:

Nochmals vielen Dank für die Antwort.

Du hast recht.

Auch hier gilt, was der Sachbearbeiter nicht kennt macht er (lieber) nicht.

MfG Martin

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.