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AR15-Wechselsystem auf JJ für sportlich vorhandene Grundwaffe erwerben?


Der Großkalibrige

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Freunde,

ich besitze seit Jahren ein AR15 für sportliche Zwecke und eben mit sportlichem Bedürfnis.

Dem Erwerb eines Anscheins-WS für Jagdliche Zwecke auf JJ steht doch nichts entgegen?

Bin dann mal gespannt ob mir die Behörde mit 2-Schuß-Eintrag kommt, aber das stünde dann auf einem anderen Blatt.

Gruß :bud:

Geschrieben

Nein, dem steht nichts dagegen.

Die 2 Schusskacke ist ein extremer Ausnahmefall und wird gerade gerichtlich geklärt.

Geschrieben

Die 2 Schusskacke ist ein extremer Ausnahmefall und wird gerade gerichtlich geklärt.

Das hast du jetzt kurz und knackig gesagt.... :good:

Aber schon rein technisch/praktisch stelle ich mir die Beschränkung eines AR15-WS/uppers auf "2+1-Schuss-Betrieb" etwas schwierig vor...

Zum Hauptthema:

Vor der Situation stehe ich eigentlich auch. Mein jetziges OA-15 habe ich einst auf schießsportlicher Grundlage erworben, und wenn z.B. ein .450BM-WS, wie hier kürzlich diskutiert, dazukommen sollte, dann ginge das ja praktisch auch nur auf JS (was konsequent und passend wäre, denn das WS würde damit jagdlich eingesetzt).

Geschrieben

Bin den Weg genauso gegangen. Habe das jagdlich beantragt (Eintragung) und begründet.

Geschrieben

Die 2 Schusskacke ist ein extremer Ausnahmefall und wird gerade gerichtlich geklärt.

Wo wird sie jetzt "gerade" geklärt? Nach dem einreichen der Revision gegen das in EN/NRW ergangene Urteil ist zumindest hier auf unbestimmte Zeit nichts geklärt.

Geschrieben

Du kennst die Bedeutung des in die Zukunft gerichteten Wortes "wird" ? Dafür nutzt man den Präsenz (Verlaufsform).

Einen abgeschlossenen Prozess würde man mittels Präteritum (Vergangenheit) mit "wurde" beschreiben.

"Gerade" beschreibt einen Prozess der "am Laufen" (siehe Präsenz) ist, also noch nicht abgeschlossen, sondern fortschreitend. Dies beschreibt ziemlich genau den Status einer noch nicht abschließend aber offenen Rechtsfrage.

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