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IGNORED

Fallmesser ohne Sperrvorrichtung - eigentlich doch legal?


Olt d.R.

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

.... beim BKA einfach

mal anfragt, ob seine Ausnahmegenehmigung

überhaupt sein Fallmesser betrifft....

Ich habe heute mit Herrn Volk vom BKA telefoniert und nach einer möglichen (Ausnahme)Genehmigung gefragt für ein Fallmesser.

Fallmesser sind seit 1973 allgemein verboten, weil über 8,5 cm

Ich meine die der BW unter 8,5 cm

Gibt es nicht neu, auch nicht als Ausnahmegenehmigung, gab es für diverse Schwerbehinderte.

Was ich für ein Bedürfnis hätte ?

Der Bescheid der abgelehnt würde koste 100,-€

Ob ich schon mal so eine Genehmigung gesehen hätte ?

Äh, nein, richtig die gibt es nicht...

Messerkörper in die eine Ecke, Klinge in die andere, alles erlaubt.

Schönen Tag noch....

Geschrieben

Ob ich schon mal so eine Genehmigung gesehen hätte ?

Äh, nein, richtig die gibt es nicht...

Naja,

dann weiß das BKA selber nicht, daß man nach der WaffG Änderung,

durch die die Fallmesser verboten wurden, eine halbjährige Frist hatte,

in der man den weiteren Besitz seines Fallmessers beantragen konnte...

Es gibt auch hier im Forum welche, die schon gepostet haben, daß sie eine

solche Genehmigung damals ( kostenlos! ) bekommen haben.

Die Suchfunktion ist da hilfreich.

Geschrieben

Messerkörper in die eine Ecke, Klinge in die andere, alles erlaubt.

Mich wundert das noch keine Antwort kommt wie : das ist aber nicht rechtssicher, wo steht das und und und

Demnach müsste das im Eingangsthread genannte Messer nach räumlicher Trennung von Körper und Klinge auch erlaubt sein.....und die erteilte Ausnahmegenehmigung damit hinfällig.

Geschrieben

Ob ich schon mal so eine Genehmigung gesehen hätte ?

Ja, habe ich gesehen. Und zwar nicht aus Altbesitz oder sonstwas, sondern aus dem Jahr 2013.

Geschrieben

Ja, habe ich gesehen. Und zwar nicht aus Altbesitz oder sonstwas, sondern aus dem Jahr 2013.

Besorge mir eine Kopie und wir sehen weiter.

Geschrieben

Naja,

dann weiß das BKA selber nicht, daß man nach der WaffG Änderung,

durch die die Fallmesser verboten wurden, eine halbjährige Frist hatte,

in der man den weiteren Besitz seines Fallmessers beantragen konnte...

Nunja, es gibt dort ja auch mehr als einen Sachbearbeiter.

Dass 2 verschiedene Gutachter auch zu einer anderen Auffassung kommen könnten dürfte auch klar sein, ansonsten bräuchte man kein Gegengutachten.

Ich gehe aber jede Wette ein dass so ein Teil von fast jedem PVB erst einmal beschlagnahmt und eine Anzeige "gepinnt" wird.

Und ich gehe jede Wette ein, dass das bei einem unvorbelastetem Bürger und banalem Auffinde Grund als keine Straftat eingestellt wird.

Geschrieben

Besorge mir eine Kopie und wir sehen weiter.

Glaube kaum das der gute Mann mir eine Kopie zur Weitergabe überlässt......

Knackpunkt ist eh wie immer das Bedürfniss und dieses nachzuweisen.

Archiviert

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