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IGNORED

4mm revolver


Thomas Weber

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Gemeinde

welche Voraussetzung muß zum Eintrag von 4mm Revolver erfüllt werden?

Ist auch ein M4 dabei.

Als Sportschütze besteht kein Bedürfnis?

Gruß Tom

So wie ich mitbekommen habe muß ich kein Bedürfnis anmelden.

Ich gehe zur Behörde und stelle einen Antrag auf Erwerb?

Die Mitgliedschaft im BDS weise ich mit meinem Ausweis nach?

Gruß Tom

Geschrieben

Wenn es eine geborene 4mm RZ/lang/kurz/M20 sein soll, dann brauchst du kein Bedürfnis nur Sachkunde und sichere Aufbewahrung.

Wenn du eine gekorene Waffe in o.g. Kaliber haben willst gelten dieselben Bedingung wie bei allen anderen Waffen. Du brauchst als Sportschütze einen Voreintrag grün für KW oder HA Gewehr = M4

Geschrieben

....Ich gehe zur Behörde und stelle einen Antrag auf Erwerb?

Die Mitgliedschaft im BDS weise ich mit meinem Ausweis nach?...

Du must sachkundig sein und das nachweisen, egal in welchem Verband du bist usw. siehe #2

Ja, du stellst einfach einen Antrag.

Geschrieben

Einfach den / die Voreinträge beantragen und die sichere Unterbringung nachweisen. Sachkunde wirst du haben. 2/6 regel greift nicht. Aber bei der Lagerung im Tresor zählen sie mit als Waffe. Gilt alles nur für geborene 4mm Waffen mit F, also kleiner 7,5 Joule

LG

Peter

Geschrieben

... interessant ist, dass nach WaffVwV ein A-Schrank auch für 4mm-Kurzwaffen ausreicht.

NACH Absprache mit dem SB, so habe ich das in Erinnerung .................

Das 4mm Waffen heutzutage nicht deliktrelevant sind wird dazu beigetragen haben das in die WaffVwV einzubringen..................

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