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IGNORED

Frage zu Waffenerbschaft eines Deutschen in CH


botack

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Geschrieben

Eine Frage an die wissende (Schweizer) Mit-Foristi, mit Bitte um Information:

Ein guter Freund (Deutscher) hat im Speichergerümpel aus dem Nachlass seines kürzlich verstorbenen Opas (Schweizer) einige Waffen gefunden.

Er (mein Kumpel) lebt und wohnt in CH (er ist mit einem schweizer Maidli liiert ;), und ist nur sporadisch in seiner DE-Heimat; „Lebensmittelpunkt“ ist sein Wohnsitz in CH.

Beim Nachlass seines Opas hat er leider keinerlei Unterlagen (Waffenerlaubnis, zu Deutsch WBK) oder Vergleichbares gefunden.

Nach den (qualitativ nicht guten) Bildern, die er mir geschickt hat, handelt es sich um

  • Einen KK-Repetierer (könnte Anschütz oder ähnlich sein)
  • Eine kleine Pistole (PPK oder Klon)
  • Einen VL-Revolver (wohl Rogers&Spencer Replika)

Er würde die Teile gerne behalten, wollte mich aber erstmal fragen, ob er das darf (oder nicht), oder was er als Unterlagen oder Nachweise oder Sowas benötigt. Die Teile sollen wohlgemerkt in CH bei ihm verbleiben.

Geht das „easy“, oder soll er sie abgeben (weil zuviel Heckmeck), oder was?

(Vom Marktwert her sind das allesamt keine Brüller; Verkauf ist daher kein weiteres Thema).

Er kennt halt sonst niemanden, der ihm da einigermassen Auskunft geben kann nd ist etwas verunsichert, weil er DE ist und kein CH`ler.

Im Voraus für die Infos von Wissenden bedankt !!!

Geschrieben

Wieso fragt er Dich in Deutschland dann?

Der Lebensmittelpunkt spielt keine Rolle. Er ist in der Schweiz Ausländer, und so weit mir bekannt hat er als Ausländer in der Schweiz keine Möglichkeit die Waffen rechtmäßig zu behalten.

Auskunft kann Die hier wohl nur jemand geben, der sich mit dem schweizer Waffenrecht auskennt (ein Schweizer)

Aber da bist Du hier in Allgemein nicht richtig.

Mod. bitte verschieben in International / Schweiz

Geschrieben

Mod. bitte verschieben in International / Schweiz

Für Fragen rund um das schweizer Waffenrecht ist in der Tat das Schweizer Forum der offiziell richtige Ort. Ich verschiebe den Thread dorthin.

bye knight

Geschrieben

Wieso fragt er Dich in Deutschland dann?

Der Lebensmittelpunkt spielt keine Rolle. Er ist in der Schweiz Ausländer, und so weit mir bekannt hat er als Ausländer in der Schweiz keine Möglichkeit die Waffen rechtmäßig zu behalten.

Auskunft kann Die hier wohl nur jemand geben, der sich mit dem schweizer Waffenrecht auskennt (ein Schweizer)

Aber da bist Du hier in Allgemein nicht richtig.

Mod. bitte verschieben in International / Schweiz

Ob Ausländer oder nicht spielt nicht wirklich eine Rolle, entscheidend ist wo er seinen Wohnsitz hat.

Da wurde geschrieben, dass er seinen Wohnsitz in der Schweiz hat.

Jetzt kommt es einzig noch drauf an, welche Aufenthaltsbewilligung er hat.

Wenn er die Niederlassung hat, dann ist er sozusagen Schweizern gleichgestellt, hat er B, dann geht es auch, aber nur mit Ausnahmebewilligung des entsprechenden Kantons.

Hat er C, dann geht Reptierer einfach mit Vertrag (bzw. muss die Waffe dem Waffenbüro gemeldet werden), für die PPK und den Revolver brauchts ein WES. Voraussetzung ist, dass keine Hinderungsgründe gemäss WG vorliegen.

Geschrieben

Als Deutscher mit Aufenthaltsbewilligung B benötigt er, neben einem Auszug aus dem CH-Strafregister, eine Bestätigung des Bundesverwaltungsamtes, dass in D keine Hinderungsgründe in waffenrechtlicher HInsicht gegen ihn vorliegen. Kann man per e-mail beantragen.

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