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IGNORED

FDP jetzt klare Wahlempfehlung


Camouflage

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Geschrieben

Das waren sie in den genannten Staaten nicht und das waren sie in Deutschland vor 1972 auch nicht.

Kurzwaffen unterlagen auch vor 1972 Beschränkungen....

Da irst Du aber gewaltig. In der Schweiz war bis 1990 jeder 18-Jährige berechtigt unbegrenzt Waffen zu erwerben und zu besitzen (Einschränkungen gab´s nur bei den Vollautomaten), und zwar ohne jede Registrierung, ebenso in Finnland. In Österreich war das zumindest bei den Langwaffen so und in Belgien ebenfalls. In den USA ist das in den meisten Bundesstaaten immer noch so, wenn man von der beim gewerblichen Waffenhandel verbreiteten 5-Tage-Wartefrist absieht, in der nachgeprüft werden kann ob gegen diese Person ein Waffenbesitzverbot verhängt wurde. Ein Bedürfnisprinzip gab es in keinem dieser Länder und in Deutschland konnte vor 1918 sogar jedes Kind mit einer Waffe herumlaufen, wenn der Vater nix dagegen hatte und nicht ortspolizeiliche Einschränkungen für das Führen von Waffen bestanden!

Bei all diesen Beispielen ist nicht erkennbar, dass es nennenswerte Probleme mit "Durchgekanallten" gegeben hätte, die sie wesentlich von den restriktiveren Nachbarstaaten unterschieden hätte und in keinem Fall haben verhängte Restriktionen dazu geführt, dass es weniger Probleme mit "Durchgenallten" gegeben hätte (siehe Großbritanien) als vor den Verschärfungen.

...Kein vernünftiger Mensch will, daß sich jeder Durchgeknallte eine Schußwaffe besorgen kann.

Klar, und kein Mensch will, dass ein Betrunkener Auto fährt und dass jeder Pädophile Lehrer werden kann, und und und...

Die Frage ist nur wie man diese Wünsche in die Realität umsetzen will. Das Ordnungsrecht ist jedenfalls ein völlig untauglicher Ansatz und eine generelle staatliche Bevormundung aller Menschen geht eindeutig zu weit im Hiblick darauf, diese "hehren Ziele" zu erreichen.

So und jetzt erklär mir mal inwiefern ausgerechnet das "Bedürfnisprinzip" einen "Durchgeknallten" daran hindern soll sich zu bewaffnen! Sind nicht auch schon Jäger, Sportschützen, Sicherheitsdienstler, Förster und Polizisten durchgedreht? Ist nicht sogar statistisch gesehen die Missbrauchsrate von Schusswaffen bei vom Bedürfnisnachweis befreiten Erben und "Altbesitzern" noch niedriger als bei den staatlich geprüften privaten "Waffenbedürftigen" oder sogar niedriger als bei Polizisten?

Schon wieder wird hier eine persönliche Ansicht, die zum Axiom erhoben. Damit erklärst Du z. B. die Schweizer und US-Amerikaner mehrheitlich zu Unvernünftigen und die deutschen Untertanenmenschen zu Vernünftigen!

Geschrieben

Gehts auch ohne "Untertanen"keule? Und wie bewaffnet sich denn ein Durchgeknallter? Warum auf diesen Fall fokussieren?

Die Zeiten ändern sich und die Regeln ebenso. Es gibt keinen Grund zur Änderung des waffenrechts-ausser wie du eben selbst feststelltes der Schutz vor Durchgeknallten. Ich pflichte dir also bei: Eine psychologische Eignungsprüfung wäre angemessen.

Geschrieben

Ähem, um unsere Demokratie in Gefahr zu bringen, reichen auch schon unsere etablierten Parteien....

Die können die gar nicht mehr in Gefahr bringen, die ist bereits abgeschafft, mache wissen es nur noch nicht oder wollen es nicht wahr haben.

Was aber viel schlimmer ist, das ist dass sie auch dabei sind den Rechtsstaat abzuschaffen!

Geschrieben

Die können die gar nicht mehr in Gefahr bringen, die ist bereits abgeschafft, ...

Was aber viel schlimmer ist, das ist dass sie auch dabei sind den Rechtsstaat abzuschaffen!

So ein Krampf!

Geschrieben

Siehst Du, da haben wir schon eine Einschränkung: Die unter 18jährigen.

Schön, einigen wir uns darauf, dass mit "jeder" nur uneingeschränkt geschäftsfähige Personen im Vollbesitz ihrer bürgerlichen Rechte gemeint sind, d. h. keine Kinder und keine Entmündigte sowie rechtskräftig verurteilte Gewalttäter. Dann war das halt ein kleines Missverständnis unter Freunden.

Mit der Einschränkung kann ich leben.

Warum aber verteidigt Ihr so hartnäckig das Bedürfnisprinzip? Ihr komt mir vor wie langjährige Gefängnisinsassen, die sich gar nicht mehr vorstellen können, dass man auch ohne Gitter und Wachleute ganz gut leben kann.

Geschrieben

Schön, einigen wir uns darauf, dass mit "jeder" nur uneingeschränkt geschäftsfähige Personen im Vollbesitz ihrer bürgerlichen Rechte gemeint sind, d. h. keine Kinder und keine Entmündigte sowie rechtskräftig verurteilte Gewalttäter. ..

Aha, jetzt haben wir die Entmündigten auch dabei.

Also die, deren Geisteszustand einen legalen Schußwaffenbesitz nicht zuläßt.

Mit Bedürfnisprinzip hat das nun gar nichts zu tun.

Geschrieben

Gehts auch ohne "Untertanen"keule? Und wie bewaffnet sich denn ein Durchgeknallter? Warum auf diesen Fall fokussieren?

Die Zeiten ändern sich und die Regeln ebenso. Es gibt keinen Grund zur Änderung des waffenrechts-ausser wie du eben selbst feststelltes der Schutz vor Durchgeknallten. Ich pflichte dir also bei: Eine psychologische Eignungsprüfung wäre angemessen.

Habe ich mich so unklar ausgedrückt? Ich habe doch deutlich geschrieben, dass das Bedürfnisprinzip gar nichts bringt im Hinblick auf den Schutz vor "Durchgeknallten" und eine psychologische Eignungsprüfung, bei der der Antragsteller den Gutachter persönlich aussuchen und unter Vertrag nehmen kann, ebenso wenig. Und dann sind ja manche auch bei der Prüfung "normal" und werden erst ein paar Monate oder Jahre später verrückt. Bei den allermeisten "Amokläufern" war es so, dass sie vor der Tat als völlig unauffällig galten. Was machst Du dann mit denen? Willst Du jeden alle paar Wochen vom Psychiater begutachten lassen? Ja, und was machst Du dann mit den Psychopathen, die ein genauso gefährliches Auto oder Motorrad besitzen? Schickst Du die auch alle paar Wochen zum Psychiater?

Ja, vielleicht sollten wir jeden Antragsteller auf eine WBK erst mal in Schutzhaft nehmen weil ihn der Antrag schon mal verdächtig macht.

Noch einmal zur endgültigen Klarstellung: Es gibt keinen Schutz vor Verrückten über das Ordnungsrecht und das Waffenrecht im Allgemeinen und über das "Bedürfnisprinzip" im Besonderen. Es gibt nicht den Hauch eines Beweises für dessen Wirksamkeit in diesem Sinne.

Geschrieben

Aha, jetzt haben wir die Entmündigten auch dabei.

Also die, deren Geisteszustand einen legalen Schußwaffenbesitz nicht zuläßt.

Mit Bedürfnisprinzip hat das nun gar nichts zu tun.

Klar erkannt. Ich beglückwünsche Dich!

:respekt:

Geschrieben

Klar erkannt. ...

Aber die regelmäßige Begutachtung von einem durch das Gericht bestellten Gutachter, den Du dann als LWB zu zahlen hättest, würdest Du wohl noch weniger wollen ...

Geschrieben

Überzeugen dich deine Vorbringungen eigentlich selbst? Ich empfinde diese Fehlargumentation als harrsträubend herbeigezogen. In der Nähe der Thematik aber vorbei ist eben vorbei.

Ansonsten steckt im Bedürfnisprinzip das was man ins Bedürfnis steckt. Dies könnte (wie in AT) bspw. Selbstverteidigung sein. Dafür sind die AT sehr viel eingeschränkter als wir und den Schutz zu Hause (nur dort erlaubt) kann ich auch ohne Waffe sehr viel besser erreichen. My Home is my Castle ;) draussen nutzt mir die Glock zur Heimselbstverteidigung wiederum auch nichts.

Wer will eigentlich der steten Schusswaffenbedrohung im Alltag ausgesetzt sein? Ich nicht. Es würde meine Lebensqualität stark einschränken. Noch mehr natürlich für die Leute mit zwanghaftem Selbstverteidigungswunsch. Die müssen ja ständig alles als Gefahr betrachten. Das ist ja Bestandteil ihrer Begründung der Selbstverteidigung mit Schusswaffen. Kein schönes Leben.

Unser Bedürfnisprinzip lässt (fast) jedem die Freiheit. Viele Leute scheuen aber die "Mühen" Das begrenzt und schützt dadurch mit. Ganz freiheitlich durch freiwilligen Verzicht. Je kleiner der Personenkreis, je kleiner die Zahl derer die auffällig werden. Je höher die Qualifikationshöhe, desto qualifizierter der Umgang.

§4WaffG

18

zuverlässig

geeignet

sachkundig

Bedarf

klingt gut, die Eignungsprüfung lässt sich jedoch verbessern

Geschrieben

Aber die regelmäßige Begutachtung von einem durch das Gericht bestellten Gutachter, den Du dann als LWB zu zahlen hättest, würdest Du wohl noch weniger wollen ...

Genau, ich sehe Du verstehst mich einigermaßen. Das Eine wie das andere bringt absolut nichts an Sicherheit, dafür aber viel an Aufwand und Kosten, ist somit also eine unzulässige Schikanemaßnahme der Staatsmacht dem Bürger gegenüber.

Deine Argumentation ist ungefähr so wie wenn Dich ein Schutzgelderpresser vor die Wahl stellt, Ihn als Beschützer zu zahlen oder Deine Bude abzufackeln. Dann könnte ich auch fragen, wenn Du Dich darüber beklagst: "Das Abbrennen Deines Hauses würdest Du aber wohl noch weniger wollen, nicht wahr? Also sei doch zufrieden mit dem was Dir die Mafia anbietet. Damit kommst Du noch ganz gut weg. Es könnte auch schlimmer kommen!

Geschrieben

... ist somit also eine unzulässige Schikanemaßnahme der Staatsmacht dem Bürger gegenüber. ..

Nein, überhaupt nicht.

Es ist nur so, daß Du ohne Einschränkung eben nichts bekommst.

Das Bedürfnsiprinzip ist soo schlecht nicht: Wer Sport machen will, der kann und darf das ja auch.

Geschrieben

Aber die regelmäßige Begutachtung von einem durch das Gericht bestellten Gutachter, den Du dann als LWB zu zahlen hättest, würdest Du wohl noch weniger wollen ...

Wer redet denn von regelmäßig? Im Prinzip ist der Sinn einer Eignungsprüfung bereits verpflichtend. Der Zweck wird durch die derzeitige Umsetzung nur nicht erreicht. Es mangelt an einer grundsätzlichen Eignungsfeststellung. Zusätzliche Prüfungen wären anlassbezogen zu zu sehen. Wird wie gesagt nur nicht umgesetzt.

Geschrieben

...Wer will eigentlich der steten Schusswaffenbedrohung im Alltag ausgesetzt sein? Ich nicht. Es würde meine Lebensqualität stark einschränken. Noch mehr natürlich für die Leute mit zwanghaftem Selbstverteidigungswunsch. Die müssen ja ständig alles als Gefahr betrachten. Das ist ja Bestandteil ihrer Begründung der Selbstverteidigung mit Schusswaffen. Kein schönes Leben.

Du könntest also in einem Land wie der Schweiz unmöglich leben, wo Du ständig "der Schusswaffenbedrohung ausgesetzt" bist, immer noch jeder nicht vorbestrafte Volljährige praktisch unbegrenzt Waffen und Munition erwerben darf und (fast) jeder Wehrpflichtige ein Sturmgewehr zu Hause im Schrank hat.

Gut, das ist natürlich Deine persönliche Auffassung, ebenso wie es Leute gibt, die sich in ihrer Lebensqualität von Rauchern, von Autofahrern, von lauten Kindern und von allem möglichen beeinträchtigt sehen. Was ich nicht verstehe ist, dass Du einerseits sagst, es passiert doch kaum was und wir leben alle sicher, aber offensichtlich eine ungeheure Angst vor Deinen Mitmenschen hast, ja dass Du offensichtlich die meisten für verantwortungslos und gemeingefährlich hälst, die nur darauf warten, an eine Waffe zu kommen, um Dir ans Leben zu gehen.

Ich sehe jedenfalls im bloßen Besitz einer Waffe durch meine Nachbarn und Mitmenmschen jedenfalls kein Problem. Der überwiegenden Mehrheit von denen traue ich den verantwortungsvollen Umgang damit zu und die Ürigen würden sich vom Waffengesetz auch nicht aufhalten lassen. Wenn mich einer umbringen will, wir er immer eine Möglichkeit finden, mit oder ohne Bedürfnidprinzip für privaten Schusswaffenbesitz.

Geschrieben

Klar, und kein Mensch will, dass ein Betrunkener Auto fährt und dass jeder Pädophile Lehrer werden kann, und und und...

Die Frage ist nur wie man diese Wünsche in die Realität umsetzen will. Das Ordnungsrecht ist jedenfalls ein völlig untauglicher Ansatz und eine generelle staatliche Bevormundung aller Menschen geht eindeutig zu weit im Hiblick darauf, diese "hehren Ziele" zu erreichen.

Und was schlägst Du vor? Waffen für alle, und dann kann ich den besoffenen Autofahrer abknallen?

Dafür wirst Du in diesem Land keine Mehrheit kriegen.

Geschrieben

...Das Bedürfnsiprinzip ist soo schlecht nicht: Wer Sport machen will, der kann und darf das ja auch.

Eines habe ich bisher noch nicht verstanden: Wo siehst Du denn den Sinn für das Bedürfnisprinzip?

Geschrieben

Wer redet denn von regelmäßig? Im Prinzip ist der Sinn einer Eignungsprüfung bereits verpflichtend. ...

Nee, nee, schon klar.

Es ist nur so, daß wenn der Gute "Waffen für alle ab 18, die nicht eingeschränkt sind" fordert, dann fiele die jetzige Wartezeit von einem Jahr und die Kontrolle durch Vereine und Verbände weg.

Das brächte uns auf der anderen Seite unter Garantie eine regelmäßige Kontrolle auf den Geisteszustand, weil anders dem Bundestag einfach nicht vermittelbar wäre.

Der Gesetzgeber möchte, daß nur die "richtigen" Leute Umgang mit erlaubnispflichtigen Schußwaffen haben.

Deshalb sollte man sich Tagträume abschminken.

Wie Du schon sagtest: Derzeit ist es grosso modo ganz gut geregelt.

Geschrieben

Und was schlägst Du vor? Waffen für alle, und dann kann ich den besoffenen Autofahrer abknallen?

Dafür wirst Du in diesem Land keine Mehrheit kriegen.

Ach komm, keiner fragt doch die Mehrheit.

Was ich vorschlage ist ganz einfach: Ersatzlose Abschaffung des Bedürfnisprinzips und Streichung des Willkürparagraphen bei der Zuverlässigkeit. Aufhebung aller technischen Verbote, die zu keinem erkennbaren Sicherheitsgewinn führen. Es wäre dann etwa wie bei den Kraftfahrzeugen und Fahrerlaubnissen.

Geschrieben

...Das brächte uns auf der anderen Seite unter Garantie eine regelmäßige Kontrolle auf den Geisteszustand, weil anders dem Bundestag einfach nicht vermittelbar wäre.

Der Gesetzgeber möchte, daß nur die "richtigen" Leute Umgang mit erlaubnispflichtigen Schußwaffen haben.

Deshalb sollte man sich Tagträume abschminken....

reine Spekulation, was der Gesetzgeber will, ist ohnehin eine andere Geschichte. Der will "so wenig Waffen wie möglich unter´s Volk". Ganz einfach, warum auch immer.

Der will auch hohe Steuern, Staatsverschuldung, eine intransparente und unddemokratische EU, den Krieg in Afghanistan, die Überwachung der telekommunikation und was weiss ich alles andere noch. Das ist nicht immer unbedingt das, was die Masse der Bevölkerung will und noch viel weniger heisst das automatisch, dass es in ihrem Interesse ist!

Es ist aber bisher noch nicht unbedingt verboten, den "Wunsch des Gesetzgebers" in Frage zu stellen und auf Sinnhaftigkeit zu durchleuchten.

Geschrieben

Nein, ich möchte nicht in der Schweiz leben. Ich möchte auch nicht in vielen anderen Ländern leben. Ich möchte auch viele der Bedingungen aus der Schweiz und anderen Ländern nicht hier haben.

Deine Ansichten müssen genauso wenig die Ansichten anderer Gesellschaftsteilnehmer sein.

Es wäre dann etwa wie bei den Kraftfahrzeugen und Fahrerlaubnissen.

Das ist doch sehr viel restriktiver als der Umgang mit Waffen geregelt.

Mindestalter, Eignung (Zuverlässigkeit), medizinische Untersuchungen in bestimmten Bereichen, Sonderschulungen, Ersthelferpflicht, bedeutend teurere Zulassungsprüfungen in Theorie und Praxis, Probezeit, Verkehrszentralregister...dann die Zulassungsverfahren zu den Kfz, technische Prüfpflichten, teure Versicherungen, Steuern...)

Dagegen ist das ein einfaches und wenig kostenintensives Verfahren beim Waffen"umgang" . Ein wenig mehr könnte man sich da schon am Verkehrswesen orientieren und da passiert ja auch noch genug. Die Hürden sind doch sehr viel höher als beim Waffenbesitz. Gemeckert wird aber deutlich weniger ;)

Da du vorgeblich keinerlei Gefährdungen siehst, kannst du auch die Notwendigkeit einer Waffe zur Selbstverteidigung nicht begründen. Zudem scheint deine Angst vor Mitmenschen sehr groß zu sein. Du warnst doch dauernd vor ihnen, wenn sie ein Angestelltenverhältnis im ÖD eingehen. Mutiert man dort zur Bestie?

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