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Verständnisfrage zum Waffengesetz und Dienstwaffenträgern


=DS=HP

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

... Bleiben die Fälle des Waffentransports mit dem normalen PKW. Da sieht man nicht was im Kofferraum transportiert wird. Getreu dem bewährten Grundsatz "was er nicht weiß macht ihn nicht heiß", wird kein Polizist darüber informiert, was da zufällig im Kofferraum ist...

Bin auch der Meinung, dass ich nicht verpflichtet bin auf Waffen hin zu weisen (Sportschütze). Warum auch, ich schmuggel ja nichts und tu nichts verbotenes wenn ich auf dem Weg zum Stand oder BüMa bin.

Geschrieben

Ob man auf etwas hinweist oder auch nicht, ist immer von der konkreten Situation abhängig.

Ein Jäger der in Bayern mit geschulterter Flinte durch das Dorf läuft wird auch keine Aufregung erzeugen. Außerdem kennt man sich in der Regel.

Ich möchte mal sehen wie weit hier ein Stadtjäger mit geschulterter Flinte kommen würde?

Unabhängig davon was erlaubt, oder auch nicht erlaubt ist.

Eine Verkehrskontrolle hat immer einen bestimmten Sinn und wird sich auch darauf beschränken.

Ein unauffälliger Bürger wird kaum in eine Kontrolle geraten und wenn doch, wird sich diese auch auf ein Mindestmaß beschränken.

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