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IGNORED

Aufbewahrung von Waffen in Hotels etc.


ResiFe

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Geschrieben

https://www.waffenre...1-58-waffg/3628

Es geht um folgenden Abschnitt:

Bei der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen und Munition nach § 13 Absatz 11 AWaffV müssen sich die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen nach der Dauer der Aufbewahrung und der Art und Menge der zu schützenden Gegenstände richten. Bei einem Transport von Waffen und Munition in einem Fahrzeug reicht es bei kurzfristigem Verlassen des Fahrzeuges (Einnahme des Mittagessens, Tanken, Schüsseltreiben, Einkäufe etc.) aus, wenn die Waffen und die Munition in dem verschlossenen Fahrzeug so aufbewahrt werden, dass keine unmittelbaren Rückschlüsse auf die Art des Inhaltes erkennbar sind. Bei notwendigen Hotelaufenthalten, z.B. am Ort der Jagd, am Ort der Sportausübung oder im Zusammenhang mit Vertreter- oder Verkaufstätigkeiten, ist die Aufbewahrung im Hotelzimmer – auch bei kurzfristigem Verlassen des Hotelzimmers – dann möglich, wenn die Waffen und die Munition in einem Transportbehältnis oder in einem verschlossenen Schrank oder einem sonstigen verschlossenen Behältnis aufbewahrt werden. Auch das Entfernen eines wesentlichen Teils oder die Anbringung einer Abzugssperrvorrichtung ist möglich.

Mir ist der letzte Satz in seiner konkreten Umsetzung unklar - angenommen, ich bin auf einem Jagdurlaub, lasse meine Waffe in der verschlossenen Tasche in Hotelzimmer zurück, nehme aber z.B. den Verschluß als wesentliches Waffenteil mit, weil ich z.B. auswärts etwas essen gehen möchte. Wir wäre das Mitnehmen des Verschlusses aus rechtlicher Sicht zu bewerten?

Laut Waffengesetzt gilt ja:

(1) Wesentliche Teile von Schußwaffen und Schalldämpfer stehen den Schußwaffen gleich. Dies gilt auch dann, wenn sie mit anderen Gegenständen verbunden sind und die Gebrauchsfähigkeit als Waffenteil nicht beeinträchtigt ist oder mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen wiederhergestellt werden kann.

Andernfalls, wenn ich den Verschluß nicht mitnehme, wäre das Entfernen ja recht sinnfrei, außer vielleicht, um den Verschluß in einem anderen, abgeschlossenen Behältnis im Hotelzimmer zurückzulassen, was die Sicherheit aber nicht gerade wesentlich erhöhen würde...

Gibt es bezüglich der sicheren Verwahrung von Langwaffen während eines Hotelaufenthaltes (das vermutlich nicht unbedingt auf "diese Art" Gäste vorbereitet ist) sonst noch irgendwelche Tips?

Geschrieben

Du zitierst die Verwaltungsvorschrift in bezug auf §13.11 der AWaffV.

(11) Bei der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 oder des Absatzes 2 oder von Munition außerhalb der Wohnung, insbesondere im Zusammenhang mit der Jagd oder dem sportlichen Schießen, hat der Verpflichtete die Waffen oder Munition unter angemessener Aufsicht aufzubewahren oder durch sonstige erforderliche Vorkehrungen gegen Abhandenkommen oder unbefugte Ansichnahme zu sichern, wenn die Aufbewahrung gemäß den Anforderungen der Absätze 1 bis 8 nicht möglich ist.

Das, was in der Verwaltungsvorschrift hier ausgeführt ist, bezieht sich auf "denkbare" Maßnahmen, die der LWB ergreifen kann, um in diesem speziellen Fall seine Pflicht aus §36 WaffG zu erfüllen, nämlich:

(1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.

Das Entfernen des Verschluss oder das Anbringen eines Abzugsschloss' wird also in der VwV durchaus als "Vorkehrung" verstanden, die verhindert, daß Unbefugte Waffen & Munition an sich nehmen. (Weil's dann eben unbrauchbar ist, das Kanönchen)

Dieser Abschnitt der AWaffV ist in den allermeisten Fällen aber für "Hinterher, wenn was passiert ist." Üblicherweise kommt das alles erst zum Tragen, wenn Dir tatsächlich Waffen auf der Jagdreise oder beim Wettkampf abhandengekommen sind. Falls Du nachweisen kannst, daß Du Dich angestrengt hast, und wirklich Mühe gemacht hast, dann wird Deine Waffenrechtliche Zuverlässigkeit wahrscheinlich nicht in Frage gestellt werden.

Du kannst also aus dem Gestammel der VwV jetzt kein bombensicheres Verfahren ableiten, wie man "auf der sicheren Seite" ist. Das was Du zitiert hast, ist der Maßstab, der an Deine Vorkehrungen angelegt werden wird, wenn denn mal was passiert ist, unter Berücksichtigung aller anderen Umstände.

Ich halte es zum Beispiel für sinnvoll, wenn die Waffen im Auto eingeschlossen sind, und das Auto in der Tiefgarage vom Hotel steht. Oder daß man einen verschlossenen Koffer am Heizkörper im verschlossenen Zimmer ankettet. Aber das ist nur meine persönliche Meinung. Die Kanone offen auf's Bett zu legen und nur den Verschluss mitzunehmen während man nicht abschließt, reicht (wieder nach meinem Empfinden) nicht aus.

Wenn man eine Rangliste der "Unbefugten" aufstellt, dann ist das so was wie:

1 Neugierige Jugendliche

2 Junkie, der auf "Smash&Grab"-Tour ist

3 Kleinkriminelle Einbrecher

4 Professionelle Verbrecher

5 Spezialisten

Wenn Du auf den Reisen Dich so verhälst, das 1 und 2 ziemlich sicher abgewehrt werden und 3 zumindest es nicht einfach hat, dann sollte das hinterher keinen Ärger geben. Nummer 4 könnte Deinen Safe auch zu Hause knacken und der Spezialist zwingt Dich durch Geiselnahme zur Herausgabe. Übliche Sport- und Jagdwaffen gehören aber nicht zur bevorzugten Beute dieser Klientel, die zudem noch extrem selten ist.

Also: Falls Du mit Waffen verreist, erfülle Deine Pflicht nach §36, so gut es eben geht. Und am Besten so, daß man das nachvollziehen kann. Zerbrochene Ketten und eingeschlagene Fenster sind sichere Zeugen Deiner Bemühungen...

Geschrieben

Vielen Dank schon mal für Deine ausführliche Antwort. Den Verschluß zu entfernen und die Waffe auf dem Bett liegen zu lassen, war auch nicht meine Absicht ;)

Was noch unbeantowrtet geblieben ist - wenn ich den Verschluß entferne, um die Waffe vorerst funktionsunfähig zu machen, was mache ich mit dem Verschluß? Dürfte ich den, als wesentliches Teil, einfach in die Tasche stecken? Muß der auch irgendwo verschlossen gelagert werden?

Geschrieben

Dürfte ich den, als wesentliches Teil, einfach in die Tasche stecken? Muß der auch irgendwo verschlossen gelagert werden?

Nur meine Auffassung:

Geführt werden nur komplette Waffen, das Herumtragen eines Verschluss ist also kein Führen. (sage Ich) Du darfst also.

Wer sich hier aber einen Kopf machen möchte, stopft den Verschluss in ein verschlossenes Behältnis, dann zieht die Ausnahme von §12 und es ist dann erlaubnisfreies Führen, das darfst Du auch.

Wenn Du wieder zu Hause bist und eben nicht "vorrübergehend" aufbewahrst, wo es nicht anders möglich ist, dann gehört dieser Verschluss selbstverständlich in den Schrank mit Klassifizierung.

Wir können wahrscheinlich nicht jede Situation durchspielen.

Darf ich die Büchse im Futteral mit 5,-€ Schlössileinchen auf dem Zimmer lassen, wenn ich das Futteral in den Schrank lege, den Verschluss ausbaue und nur im selben Hotel Essen gehe. Ich meine: Ja.

Aber 2 Punkte will ich wiederholen:

1. Es Interessiert niemand, wie Du die Kniften gelagert hast, solange die Waffe(n) nicht wegkommt/-en.

2. Je nachdem, wie Dein SB oder der Beamte vor Ort oder der Richter drauf ist, gibt es keine Garantien, wenn denn die Waffen wirklich wegkommen.

Wenn nämlich wirklich etwas passiert, dann gibt es nur zwei Möglichkeiten:

- Deine Vorkehrungen waren nicht ausreichend und deshalb konnte ein Unbefugter an Deine Waffen gelangen

- Die kriminelle Energie des Täters und seine Fähigkeiten waren zu groß für Deine eigentlich ausreichenden Vorkehrungen.

Und um diese beiden Fälle auseinanderzuhalten gibt's für den SB die VwV zum Nachschauen und Schlauerwerden.

Geschrieben

Wenn nämlich wirklich etwas passiert, dann gibt es nur zwei Möglichkeiten:

- Deine Vorkehrungen waren nicht ausreichend und deshalb konnte ein Unbefugter an Deine Waffen gelangen

- Die kriminelle Energie des Täters und seine Fähigkeiten waren zu groß für Deine eigentlich ausreichenden Vorkehrungen.

Und um diese beiden Fälle auseinanderzuhalten gibt's für den SB die VwV zum Nachschauen und Schlauerwerden.

Eine perfekte Zusammnfassung wie ich finde!

Manchmal frage ich mich ob eine Aufbewahrung im Auto mit Alarmanlage, zu dem nur ich einen Schlüssel habe, nicht sicherer ist als im Hotelzimmer, zu dem ein großer Teil des Personals Zutritt hat.

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