Zum Inhalt springen
IGNORED

Altersgrenze für AIPSC?


Hitman47

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ab wie viel Jahren darf man AIPSC schießen?

Da die Softair's die für AIPSC benutzt werde ge"F"t sind und somit Waffenrechtlich gleich gestelt sind mit Luftdruckwaffen eigentlich erst ab 14 Jahren (oder 12 mit Jugendschießleiter)auf Schießstätten.

Aber wen ich daheim z.B. meinen (sagen wir mal) 10Jährin Sohn in der Wohnung (oder anderem Privat Gelände) ne Stage aufbaue und schießen lasse ist das OK?!

Sehe ich das so richtig?

Es geht darum ich bin in einem BDS Verein und wir ziehen in Erwägung AIPSC für die Jugend(&auch 18+) an zu bieten, weil wir auch Interessenten <12 haben und somit kein LG in frage kommt.

Aber ich hab schon gesagt Achtung: Wir -> Schießstätte -> Waffe mit "F" -> das

ist rechtlich wie LG schießen-> geht nicht.....jetzt sind sich alle drum am streiten.

Was sagt ihr dazu?

Geschrieben

Aber wen ich daheim z.B. meinen (sagen wir mal) 10Jährin Sohn in der Wohnung (oder anderem Privat Gelände) ne Stage aufbaue und schießen lasse ist das OK?!

Sehe ich das so richtig?

Ne, nicht ok.

Es sei denn, ihr nehmt welche mit <0,5 Joule

Geschrieben

Wo steht das, dass ist dir Frage "F" heißt frei erwerblich ab 18! Nichts weiter.

Bei den restlichen Altersbegrenzungen ist nur vom schießen auf Schießstätten die rede. Nicht was man dann Privat Daheim damit macht.

<0, 5J wäre ok sagt du mhhh das heißt eigentlich nur frei erweblich ab 14 Jahren sonst auch nix.

Fällt aber nicht unter das WaffG, trotzdem Altersbegrenzungen nur nicht nach Waffenrecht.

Sorry Raiden aber diese Argumente so wie du sie äußerst sind die die wir uns im Verein um die Ohren hauen, also das bringt mich nicht weiter.

Ich brauch Fakten, am besten schwarz auf weiß.

Geschrieben

Der Erwerb von "F" Waffen bis 7,5J ist in Deutschland ab 18 Jahren erlaubt.

Das gilt überall, auch in der eigenen Wohnung und befriedetem Besitztum.

Ausnahmen davon gibt es auf Schießstätten und in Schützenvereinen, hier gelten geringere Altergrenzen.

<0,5J fällt nicht unters Waffenrecht, damit sollte dein 10 Jähriger Sohn zu Hause schießen dürfen ohne das es waffenrechtlich zu beanstanden wäre.

Geschrieben

Ah... so hab ich das noch nicht betrachtet.

Das heißt jetzt also ich darf einen 12 Jährigen auf dem Stand LG schießen lassen oder noch besser einen 14 Jährigen kk aber z.B. daheim dürfte jetzt mein Sohn der 17 Jahre wäre nicht mit einer "F" Softair schießen lassen?!

Das wäre ja der Witz der Nation!

In welcher verquerten Welt leben wir eigentlich!

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.