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Waffenschein in Geschäftsräumen?


ChrisGoRiot

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen

Ich möchte gerne wissen ob man einen Waffenschein brauch in Geschäftsräumen die nicht die eigenen sind und man nur angestellter ist der Hausrecht hat? ,, waffenschein...wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums...,, ist mit seiner Geschäftsräume gemeint das man Mieter/Pächter oder Besitzer, Geschäftsinhaber etc. sein muss? Selbst wenn man keinen brauch ist das Bedürfniss wofür man die Waffe eigentlich hat dann trotzdem für Selbstschutz nachzuweisen?

Situation ist bei mir folgende.

Bin Sportschütze, arbeite in einer Spielhalle was meines erachtens nicht ganz ungefährlich ist.

Brauch man den Waffenschein und wenn Ja ist es für meinen Job völlig auszuschließen?

mfg

Geschrieben

Brauch man den Waffenschein und wenn Ja ist es für meinen Job völlig auszuschließen?

ja und ja. es sei denn Dein Chef bekommt einen bewaffneten "Werksschutz" genehmigt, sehr unwahrscheinlich!

WaffG "Bedürfnis". ausführliche und explizite Erläuterung zu diesem Thema "vom Bedürfnis umfassten Zweck" siehe WaffVwV!

gruß alzi

Geschrieben
Braucht man .

... eigentlich nicht.

Das Führen einer Waffe auf fremdem, befriedeten Besitztum ist nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 WaffG erlaubnisfrei, wenn der Hausrechtsinhaber dem zugestimmt hat. Der Hausrechtsinhaber ist in der Regel der Besitzer/Betreiber des Ladens und nicht die Angestellten. Außerdem muss die Waffe zum Laden hin und von dort wieder nach Hause verschlossen und ungeladen transportiert werden.

Geschrieben

... eigentlich nicht.

eigentlich DOCH!

WaffVwV 12.1.1.1:

"...

Nicht gestattet ist jedoch der bedürfnisfremde (im

Sinne von das Bedürfnis wechselnde oder verändernde) Umgang

(etwa die Tätigkeit als „Türsteher“ in einer Diskothek

durch einen Sportschützen mit seiner Sportwaffe).

..."

alzi

Geschrieben

... eigentlich nicht.

Das Führen einer Waffe auf fremdem, befriedeten Besitztum ist nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 WaffG erlaubnisfrei, wenn der Hausrechtsinhaber dem zugestimmt hat. Der Hausrechtsinhaber ist in der Regel der Besitzer/Betreiber des Ladens und nicht die Angestellten. Außerdem muss die Waffe zum Laden hin und von dort wieder nach Hause verschlossen und ungeladen transportiert werden.

Er braucht den Waffenschein, weil ihm der "vom Bedürfnis umfasste Zweck" fehlt. Die Situation des Fragestellers geht genau in die Richtung des Sportschützen als bewaffneter Türsteher, dies ist *das* Musterbeispiel für "nicht vom Bedürfnis umfasst" welches in der Gesetzesbegründung und der Literatur zu finden ist und als Grund für die Verschärfung angegeben wurde.

Geschrieben

....Bin Sportschütze, arbeite in einer Spielhalle was meines erachtens nicht ganz ungefährlich ist....

Der "Beruf" der Spielhallenaufsicht bedarf i.d.R. keiner besonderen Qualifizierung und wird meistens von Hausfrauen und Rentnern im Nebenberuf ausgeübt. Vielleicht ist diese Tätigkeit einfach nicht die richtige Art der Beschäftigung für dich ? "Angst essen Seele auf" könnte zum Problem werden. Mit einer Waffe auf Papier zu schiessen ist das eine, das andere ist eine Waffe sicher zu führen und richtig einzusetzen. Kannst du die Waffe auf kurze Distanz sicher beherrschen ? Bist du bereit auf einen Menschen zu schiessen ? Hast du die Möglichkeit den scharfen Schuss auf kurze Entfernung z.B. 3m zu üben ? Bist du versichert ? Will dein Chef das überhaupt ?

Lass es sein !

Geschrieben

Nachfrage: Aber der Chef von xy und gleichzeitig Sportschütze oder Jäger darf doch in seinem Büro (Er ist Inhaber von Firma xy und Mieter) die Waffe führen, oder?

Zuhause darf er es ja auch.

Geschrieben

eigentlich DOCH!

WaffVwV 12.1.1.1:

"...

Nicht gestattet ist jedoch der bedürfnisfremde (im

Sinne von das Bedürfnis wechselnde oder verändernde) Umgang

(etwa die Tätigkeit als „Türsteher“ in einer Diskothek

durch einen Sportschützen mit seiner Sportwaffe).

..."

... und ich bleibe trotzdem bei eigentlich nicht. Der TE hat nichts davon geschrieben, dass er sich gewerblich oder sonstwie mit seiner Sportwaffe als Türsteher der Spielhalle betätigen will oder soll.

Die Frage war (so wie ich sie verstanden habe), ob er zum Führen seiner Sportwaffe aus privaten Selbstschutzgründen auf fremdem, befriedeten Besitztum eine Erlaubnis braucht. Da greift die von Dir und Godix zitierte Vorschrift m.E. gar nicht.

Geschrieben

... aus privaten Selbstschutzgründen ...

wenn er dieses Bedürfnis begründen kann und es anerkannt wird, erhält er einen Waffenschein. ansonsten ist es ein Umgang, der nicht von seinem Bedürfnis gedeckt ist! selbstschutz ist vom Bedürfnis als Sportschütze nicht gedeckt (beim Jäger nur im Zusammenhang mit der Jagdausübung).

alzi

Geschrieben
...Der TE hat nichts davon geschrieben, dass er sich gewerblich oder sonstwie mit seiner Sportwaffe als Türsteher der Spielhalle betätigen will oder soll....

Bitte entschuldige meinen Sarkasmus, aber was will er denn sonst in einer Spielhalle ? Er ist doch nicht ehrenamtlich dort engagiert um Spieler von der Spielsucht zu befreien oder einfach so als Zeitvertreib ? Er schreibt ja auch: " ...arbeite in einer Spielhalle...", ob er dort als Türsteher arbeitet oder als Aufsicht und Geldwechsler ist doch völlig Hupe. Er will dort seine Knarre tragen und ist sich gar nicht bewusst das er damit schon morgen in der Bildzeitung stehen kann und ein Menschenleben auf dem Gewissen haben könnte. Wer eine Knarre mitnimmt will sie auch benutzen, genau das wird man ihm vorhalten. Deswegen bin ich dagegen diese Frage überhaupt rechtlich anzugehen und ihn vielleicht noch in seinem Vorhaben zu bestärken. Soll er zum Rechtsanwalt gehen und viel Geld dafür bezahlen. Ich sehe auch eine moralische Verantwortung der User in diesem Forum sein Ansinnen nicht zu unterstützen !
Geschrieben
[...] Da greift die von Dir und Godix zitierte Vorschrift m.E. gar nicht.

Es greift das Generalverbot der §§ 1 und 2 WaffG. Die Erlaubnisfreistellung des § 12 greift nicht, weil der vom Bedürfnis (Sportschütze) umfasste Zweck fehlt. Damit bleibt es bei dem in § 2 Abs. 2 des WaffG verfügten Erlaubnisvorbehalt.

Auf eine Berufsausübung kommt es nicht an.

Geschrieben

... eigentlich nicht.

Das Führen einer Waffe auf fremdem, befriedeten Besitztum ist nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 WaffG erlaubnisfrei, wenn der Hausrechtsinhaber dem zugestimmt hat. Der Hausrechtsinhaber ist in der Regel der Besitzer/Betreiber des Ladens und nicht die Angestellten. Außerdem muss die Waffe zum Laden hin und von dort wieder nach Hause verschlossen und ungeladen transportiert werden.

wird glaubig nicht gehen weil da auch dies steht...

,,von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit führt,,

Der "Beruf" der Spielhallenaufsicht bedarf i.d.R. keiner besonderen Qualifizierung und wird meistens von Hausfrauen und Rentnern im Nebenberuf ausgeübt. Vielleicht ist diese Tätigkeit einfach nicht die richtige Art der Beschäftigung für dich ? "Angst essen Seele auf" könnte zum Problem werden. Mit einer Waffe auf Papier zu schiessen ist das eine, das andere ist eine Waffe sicher zu führen und richtig einzusetzen. Kannst du die Waffe auf kurze Distanz sicher beherrschen ? Bist du bereit auf einen Menschen zu schiessen ? Hast du die Möglichkeit den scharfen Schuss auf kurze Entfernung z.B. 3m zu üben ? Bist du versichert ? Will dein Chef das überhaupt ?

Lass es sein !

Das mit den Rentnern und Hausfrauen kann ich nicht bestätigen. Wer in dem Beruf keine Angst hat ist durchaus nicht geeignet. Ich bin Doppel Staats-bürger. Habe eine ptc (permit to carry) in meiner zweiten Heimat. Bis auf die Versicherung kann ich alles mit ja beantworten.

Bitte entschuldige meinen Sarkasmus, aber was will er denn sonst in einer Spielhalle ? Er ist doch nicht ehrenamtlich dort engagiert um Spieler von der Spielsucht zu befreien oder einfach so als Zeitvertreib ? Er schreibt ja auch: " ...arbeite in einer Spielhalle...", ob er dort als Türsteher arbeitet oder als Aufsicht und Geldwechsler ist doch völlig Hupe. Er will dort seine Knarre tragen und ist sich gar nicht bewusst das er damit schon morgen in der Bildzeitung stehen kann und ein Menschenleben auf dem Gewissen haben könnte. Wer eine Knarre mitnimmt will sie auch benutzen, genau das wird man ihm vorhalten. Deswegen bin ich dagegen diese Frage überhaupt rechtlich anzugehen und ihn vielleicht noch in seinem Vorhaben zu bestärken. Soll er zum Rechtsanwalt gehen und viel Geld dafür bezahlen. Ich sehe auch eine moralische Verantwortung der User in diesem Forum sein Ansinnen nicht zu unterstützen !

Bewaffnete Türsteher gibt es hierzulande leider nicht. Das ist in meiner zweiten Heimat anders.... zb. bei nem Dunkin Donuts ist immer ein mit ner Repertierflinte oder Revolver der da steht/sitzt. In die Bild will keiner... zumindest ich nicht. Das ist dein gutes Recht nicht näher darauf ein zu gehen. Dir ist aber schon klar das dieses Forum Waffen Online heißt? Moralisch wäre es doch es zu unterstützen wegen dem ,,GG art.2(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. ,, Das ich jemanden umnieten möchte ist jedenfalls nich meine Absicht.

Geschrieben
.... Das ich jemanden umnieten möchte ist jedenfalls nich meine Absicht.

Falsch, wer eine Waffe mit nimmt will damit drohen und auch schiessen. Ich unterstelle dir aber nicht das du wild rumballern willst. In deiner zweiten Heimat mögen deine Argumente alle richtig sein, hier aber nicht. WO darf aber keine Rechtsberatung liefern, denn selbst dazu haben wir in Deutschland ein Gesetz das genau dies verbietet. Versteh mich bitte nicht falsch, ich kenne dich gar nicht persönlich. Aber du willst rechtlich etwas abklopfen, weil du selber das Gesetz nicht interpretieren kannst. Dann verlässt du dich auf Äußerungen in einem Forum ? Es gibt Leute die jahrelang dazu studieren mussten um zu beurteilen, wem der Apfel auf der anderen Seite des Gartenzauns gehört. WO sollte nach meinem Verstehen ein Forum zum Austausch unter Schützen, Jägern, Interessierten sein. WO sollte nicht der Diskussion über Waffenbeschaffung, Bombenbau und der Frage: " Wie stelle ich es legal an meine Sportwaffe zu führen, weil ich einen vermeintlich gefährlichen Beruf habe" dienen.
Geschrieben
...Wer in dem Beruf keine Angst hat ist durchaus nicht geeignet...
Angst im Beruf zu haben ist m.M. nach das schlimmste was es gibt. Permanente Anspannung, Stress pur, Magenschmerzen und Schlaflosigkeit, Da möchtest du dich mit einer Schusswaffe gegen schützen ?
Geschrieben
wenn er dieses Bedürfnis begründen kann und es anerkannt wird, erhält er einen Waffenschein. ansonsten ist es ein Umgang, der nicht von seinem Bedürfnis gedeckt ist! selbstschutz ist vom Bedürfnis als Sportschütze nicht gedeckt (beim Jäger nur im Zusammenhang mit der Jagdausübung).

Wenn Du es so eng auslegst, würde das ja bedeuten, dass man mit seiner Sportwaffe höchstens noch auf den Schießstand und zum Büchsenmacher fahren darf, alles andere wäre mehr oder weniger nicht vom Bedürfnis umfasst.

Geschrieben

@coltdragoon Von einer Rechtsberatung war hier nie die Rede. Ich will lediglich die Meinungen anderer Waffbesitzern hören bzw lesen. Waffenbeschaffung ist ein weit gespannter Begriff... wenn du dir deine Waffen nicht beschafft hast sind se dir dann zugeflogen? Wie kommst du jetzt bitte auf Bombenbau? Deine letzte Frage ist durchaus ligitim. Das mit der Sportwaffe müssen wir jetzt nicht unbedingt ausdiskutieren. Was in diesem Land gefährlich ist und was nicht, sollte jeder für sich sebst Entscheiden.

Du kannst mit ja gerne jeden Monat Geld überweisen dann damit ich nicht mehr arbeiten muss. Jedefalls scheint es dir ja egal zu sein ob ich hier mal nicht aus einer Schicht lebend rauskomme. Ok Angst ist vielleicht nicht das richtig Wort. Vorbereitung für den ernstfall schon. Oder fährst du ohne Sicherheitsgurt im Auto rum?

Geschrieben
...Vorbereitung für den ernstfall schon...
Vorbereitung ist immer gut. Gerade in einer Spielhalle sollte eine gute Videoaufzeichnung mit vielen Kameras bestückt und zugriffsicher installiert sein. Ein vom Personal nicht zu öffnender Einwurftresor mit Hinweisschild das ein Überfall nicht lohnend ist. Schulung des Personals die Hände zu heben und den Täter nicht zu provozieren und gelassen zu sein. Gute Bezahlung und Betriebsklima ist ein weiterer Punkt zur Sicherheit.
Geschrieben

Was in diesem Land gefährlich ist und was nicht, sollte jeder für sich sebst Entscheiden.

Nein, das entscheidet (zumindest für/in Deutschland) der Gesetzgeber. Diesbezüglich ist uns (deutschen) Bürgern keine Entscheidungsmöglichkeit gegeben, da sind wir entmündigt.

Vorbereitung für den ernstfall schon.

Das ist aber in Deutschland (ausser in den wenigen Fällen in denen dann auch ein Waffenschein erteilt wird) kein allgemein waffenrechtlich anerkannter Bedürfnisgrund.

alzi

Geschrieben

Die Qualität der Kameras lässt zu wünschen übrig. Die kann man hier auch abhäbgen. Einwurftresor hamma nit. Schulung die Hände zu heben. Was soll da bitte geschult werden.... in welchem Winkel ich die Hände nach oben schlage? xD

Wenn hier jemand nicht maskiert reinkommt und auf sonstigen Rauschmitteln ist dabei einem die Waffe ins Gesicht hält ... kann man nur hoffen. Lohnen tut sich das hier immer. 4stellig ist kein Problem. Die Kunden haben genug Kohle. Und wer den Geldwechsler auf bekommt kann hier 5stellig rausgehen. inkl. Autos nach wahl. Rede es dir so schön wie du willst entweder Sicherheitskabine oder Waffe. Das Angebot mit dem Geld überweisen steht übrigends noch;)

Geschrieben
...
Ich sehe es ein, du bist der richtige Mann an der richtigen (Arbeits)stelle. Geld kann ich keines überweisen, mein Gehalt brauche ich für meine Familie, übrig bleibt da wenig.
Geschrieben

alzi ich meine damit das du wohl erkennen wirst deine Hand nicht in eine laufende Kreissäge zu legen :)

um bei Deinem Bild zu bleiben: ich darf weder das Kabel zerschneiden, noch den Stecker ziehen. ich darf lediglich meine Hand so lange zurückziehen bis jemand kommt und den Stecker zieht oder der Kabel durchschneidet (und meine hand wieder annäht). und schon garnicht darf ich eine Kneifzange bereitliegen haben, für den eventuellen Fall einer laufenen Kreissäge.

DAS ist Deutschland! Es gibt laufende Kreissägen, aber Kneifzangen sind böse!

alzi

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