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IGNORED

Rechtslage zerlegbare Langwaffe als ScoutM6 7Marlin Papoose/Armalte AR/


nymikel64

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo und frohes Neues an Alle!

Wer kann konkretes sagen was die Rechtslage der oben genannten Waffen anbetrifft .

Wären die AR/marlin danach erwerbbar und könnte man die ScoutM6 -wie im Ursprung gedacht vollklappbaren bzw. in 2 Teile zerlegbar umbauen OHNE mit dem geltenden Recht zu kollidieren.

Der Begriff "über die zur Jagd und Sport üblichen Zwecke" ist mir zu ungenau.

Gibt es beispiele aus der Rechtssprechung die hier jemanden bekannt sind?

Bitte keine Spekulationen!

Danke für alle helfenden Antworten.

Geschrieben
...Bitte keine Spekulationen!...

Auf der Seite des BKA findest du diverse Feststellungsbescheide u.a. einen für ein zerlegbares .22 lfB Gewehr und die darin geannten Gründe für das Verbot sollten dir weiter helfen.

Geschrieben

Danke ! Ich hab es im Bundesanzeiger gefunden, auf der Seite vom BKA ist es wohl noch nicht.

Danach ist also das JW verboten und das BKA ignoriert daß es -zwar nicht in Deutschland aber sonst- 10-tausende von zerlegbaren .22 Halbautomaten gefertigt werden und im Umlauf sind.

Das geprüfte JW Norinco, die Marlin Papoose ,AR7 ,Ruger 10/22 Takedown usw.

eine Marlin .22 UHR Takedown gibt es auch noch usw.

Im Umkehrschluss scheint die Änderung des Scout ja legal ausführbar zu sein.

Geschrieben
Auf der Seite des BKA findest du diverse Feststellungsbescheide u.a. einen für ein zerlegbares .22 lfB Gewehr und die darin geannten Gründe für das Verbot sollten dir weiter helfen.

Die Begründung finde ich haarsträubend weil sie sich im Grunde nur darauf beruft, dass bisher praktisch keine zerlegbaren Waffen vergleichbarer Konstruktion in Deutschland im Handel sind. Heisst das dann, dass leicht zerlegbare Modelle nur noch genehmigt werden, wenn es sich um "alte" und in Deutschland verbreitete Modelle oder Kopien solcher handelt?

Gut, das würde zwar im Prinzip dem streng ausgelegten Wortlaut des Gesetzes entsprechen, andererseits aber praktisch jede Innovation in dem Bereich unterbinden und keine neuen Varianten von Take Down-Waffen mehr ermöglichen.

Davon abgesehen: Im Gesetz steht eigentlich nichts davon, dass der Begriff "zu Jagd- und Sportzwecken üblich" nur auf den deutschen Markt bezogen ist. Das wird aber offensichtlich stillschweigend vorausgesetzt. :confused:

Wie sieht es eigentlich aus, wenn einer ganz legal so ein Ding wie die FN Trombone gekauft und in seiner WBK eingetragen hat und weder der Vorbesitzer noch er selbst davon wussten, dass das Teil irgendwann in den 70er-Jahren als verboten erklärt wurde? Ist der Mensch dann plötzlich ein Straftäter?

Geschrieben
Er bekommt den Orden wider den tierischen Ernst für die lustigste Ausrede des Jahres?

Nein, den bekommt schon das BKA für die "lustige" Verbotsbegründung! :D

Jetzt mal Spaß beiseite: Wird von einem, der eine rund 80 Jahre alte Waffe erwirbt, welche bereits seit Jahrzehnten legal angemeldet und eingetragen ist, erwartet, dass er nachprüft, ob sie nicht vielleicht doch verboten sein könnte und im Zuge dieser Überprüfung pflichtbewusst alle paar Wochen sämtliche BKA-Bescheide liest und entsprechend analysiert? Wird von dem armen Menschen erwartet, dass er sich mit solchen Detailfragen besser auskennt als ein professioneller Sachbearbeiter auf der Waffenbehörde?

Geschrieben

Der Erwerber kann ja vor Erwerb mal ganz unprofessionell bei der Professionellen anfragen.

Wer das nicht macht, trifft halt ganz bewusst eine eigene Entscheidung, die er sich dann auch zurechnen lassen muss.

Edit: "Jäger aus Bayern" fällt mir da ein. Bei jedem Mist nachzufragen und alles zu dokumentieren hört sich zwar pedantisch an, kann aber Vorteile haben. Insbesondere wenn man schon gewisse Zweifel hegt.

Geschrieben
Der Erwerber kann ja vor Erwerb mal ganz unprofessionell bei der Professionellen anfragen.

Nur das niemand in Deutschland eine rechtssichere Auskunft treffen kann. Also was soll das?

Geschrieben
Nur das niemand in Deutschland eine rechtssichere Auskunft treffen kann. Also was soll das?

Genau so ist es. Oder sie geben einfach eine offensichtlich falsche Auskunft, was noch schlimmer ist! Das habe ich schon des Öfteren feststellen müssen. Oder muss der Erwerber etwa in jedem Einzelfall, wenn er ein älteres Selbstladegewehr oder ein älteres Takedown-Gewehr kauft einen BKA-Bescheid beantragen? Dann lässt er es lieber.

Außerdem: Wenn ich von einem eine Waffe kaufe, die in seine WBK eingetragen ist, dann gehe ich erst mal davon aus, dass sie nicht verboten ist. Denn der SB, welcher sie eingetragen hat und der zugelassene Händler, der sie ursprünglich verkauft hat, müssen ja sachkundig sein weil sie sonst diese Tätigkeiten gar nicht ausüben könnten.

Geschrieben
Und der Erwerber muß auch sachkundig sein.

Zu diesem Thema kann man nicht sachkundig sein, da das Gesetz zu großen Bullshit enthält. Hier sachkundig zu sein, ist faktisch so unmöglich wie eine korrekte Steuererklärung abzugeben.

Geschrieben
Zu diesem Thema kann man nicht sachkundig sein, da das Gesetz zu großen Bullshit enthält. Hier sachkundig zu sein, ist faktisch so unmöglich wie eine korrekte Steuererklärung abzugeben.

So sieht leider die traurige Realität aus. :traurig_16:

Aber da schon die Fachleute aus Justiz, Verwaltung und Polizei nicht durchblicken und die meisten Politiker sowieso gar keine Ahnung von der Rechtslage haben und von den Gesetzen, welchen sie zustimmen, was kann man da schon für Ansprüche an die Sachkunde eines 0815-Jägers oder Sportschützen ohne Jurastudium stellen?

Wenn man aber in dem genannten Fall dem armen Waffenbesitzer auch noch einen Strick aus seiner Unkenntnis drehen will, dann muss man gerechterweise auch den Verkäufer wegen Betrugs und Besitz und Überlassens einer verbotenen Waffe und den SB, der die Waffe eingetragen hat wegen Begünstigung im Amt anklagen.

Geschrieben
Dann hilft nur der Verzicht.

Man will ja auf der sicheren Seite sein.

Klar, am besten verzichtest Du gleich auf alles, was vielleicht irgendwann einmal verboten werden könnte. Du willst ja auf der sicheren Seite sein, oder nicht?

Falls Du in dem Zusammenhang ein paar edle Stücke abzugeben hast, lass es mich aber bitte wissen, bevor Du sie zur Verschrottung bei Deiner Behörde abgibst! :D

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