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Import aus nicht EU


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Geschrieben (bearbeitet)

Ichhabe hier im Forum und im sonstigen www viel zu diesem Thema gefunden. Aber ich habe eine spezielle Frage:

Bei Waffenimporten und wesentlichen Waffenteilen die dem dt. Beschuss unterliegen ist es etwas problematischer diese einzuführen, da ich als Sportschütze keine z.B. Lauf ohne gültigen Beschuss besitzen darf.

In den USA gibt es ja keinen Beschuss. Kauft man dort eine in Deutschland hergestellte Waffe oder diverse Ersatzteile sind diese dann beschossen oder muss ich diese dem Beschussamt vorlegen?

Danke juno

Bearbeitet von juno
Geschrieben

In Deutschland hergestellte Waffen, die in den USA vertrieben werden, haben kaum einen CIP Beschuß, da dort die SAAMI Spezifikationen gültig sind. Je nach Kaliber sind diese Spezifikationen unterschiedlich.

D.h. kaufst du eine in Deutschland hergestellte Waffe in den USA, kann es sein, dass diese in Deutschland den Beschuß nicht besteht.

  • 2 Jahre später...
Geschrieben (bearbeitet)

Ich recycle den Thread mal.

Es geht um den Import von Ersatzteilen aus USA :

Ich hätte gern bei Infinity in USA den Alu-Trigger bestellt .

Nun bin ich mir aber nicht sicher ob man das darf ... denn im Waff-Gesetz steht `s

auch recht uneindeutig eindeutig ..... " ...das Griffstück oder sonstige Waffenteile, soweit sie für die Aufnahme des Auslösemechanismus bestimmt sind, von Kurzwaffen".

Im Grunde müßte man hier Waffenexperte sein und jedes Modell kennen wie es konstruiert ist....

Gibts da ne Adresse/Stelle/Behörde wo man solche Fragen genau und verbindlich klären kann ?

SVITTC.jpg

Bearbeitet von Gonzzo
Geschrieben

Gibts da ne Adresse/Stelle/Behörde wo man solche Fragen genau und verbindlich klären kann ?

Ja, Dein Sachbearbeiter. Der wird in diesem Fall sagen, kein Problem. Wenn Du nett fragst, bekommst Du das evtl. sogar schriftlich. Wenn er/sie sich nicht sicher ist, dann fragt er beim LKA an.

In diesem Fall kannst Du aber auch die Verordnung zum Waffengesetz lesen, da sind Beispiele zum Thema genannt. Selbst der "Aufnahmekorb" (keine Ahnung, wie das Ding heist) für den Abzug bei der SIG P210 ist kein EWB-Teil. Da war ich mir für ein solches Ersatzteil auch nicht sicher, da es eben nicht, wie bei Deinem Beispiel, nur um den Abzug selbst (da ist klar, dass kein EWB-Teil) geht, sondern um ein Metallgehäuse in den die Abzugsteile eingebaut werden. Dieser "Komplett-Abzug" incl. Hahn, etc. wird dann in das Griffstück eingebaut und ist, nach schriftlicher Auskunft des LKA, kein EWB-Teil. Damit sollte klar sein, dass Dein Beispiel "erst recht" kein EWB-Teil ist.

Geschrieben

Hast du ne Mail Adresse vom LKA Mann den man da Fragen muß ?

Ich würde dem dann dieses Explosionszeichnung senden und er soll mir rot zb 1/40/9 ff markieren was alles nicht geht !

So sind für alle Zeit meine 2011er Fragen sicher geklärt. https://www.dawsonprecision.com/WSWrapper.jsp?mypage=exploded_gun_sti.htm

Was mich noch interessiert ist das ITAR Sache aber ich habs so verstanden da muß sich der Ami der versendet drum kümmern - richtig ?

Geschrieben

Hast du ne Mail Adresse vom LKA Mann den man da Fragen muß ?

Ich würde dem dann dieses Explosionszeichnung senden und er soll mir rot zb 1/40/9 ff markieren was alles nicht geht !

So sind für alle Zeit meine 2011er Fragen sicher geklärt. https://www.dawsonprecision.com/WSWrapper.jsp?mypage=exploded_gun_sti.htm

Was mich noch interessiert ist das ITAR Sache aber ich habs so verstanden da muß sich der Ami der versendet drum kümmern - richtig ?

1. Frag Deinen Sachbearbeiter oder frag gar nicht bzw. lies Dir Gesetz und vor allem die Waffenverwaltungsvorschrift durch. Dann lernst Du etwas dazu und kannst danach zumindest einfache Dinge selbst beurteilen.

2. Am besten fragst Du noch gleich, welche Zoll-Nummer jeweils (je Teil in der Explosionszeichnung) beim Import zu verwenden ist. Bestimmt freut sich das LKA über Deine Anfrage.

3. Ja, aber wenn Du ITAR nach Deutschland importierst, dann kommt, je nach Wert der Lieferung, auch mal der CIA und wenn Du nicht aufpasst, dann landest Du in Guantanamo.

PS: Wenn Du das folgende nicht verstehst, dann solltest Du jemand fragen, der sich hier besser auskennt.

Als wesentliche Waffenteile werden entweder solche Griff- stücke erfasst, die zur Aufnahme wesentlicher Elemente des Auslösemechanismus (auch bei einfach zu trennenden Auslö- seeinheiten wie bei den Pistolen Tokarev, Mauser C 96 sowie zivilen HK MP-5 Abarten) bestimmt sind, oder sonstige Waffenteile, die zur Aufnahme wesentlicher Elemente des Auslösemechanismus dienen und die keine Griffstücke sind (z. B. Rahmen bei Single-Action-Revolvern).

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